Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 2 Abs 1 EStG, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO
Zur Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 InsO - Wolters Kluwer
Betriebsvermögen; Insolvenzverfahren; sonstige Masseverbindlichkeit; Veräußerungsgewinn; Verwaltungsmaßnahme in sonstiger Weise; Zur ...
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Einkommensteuerschuld auf einen Veräußerungsgewinn als Masseverbindlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 2 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
Betriebsvermögen; Insolvenzverfahren; sonstige Masseverbindlichkeit; Veräußerungsgewinn; Verwaltungsmaßnahme in sonstiger Weise; Zur Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 InsO - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Qualifikation der Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 InsO
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Einkommensteuerschuld auf einen Veräußerungsgewinn als Masseverbindlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Insolvenzrechtliche Auswirkungen einer steuerpflichtigen Versteigerung des Betriebsgrundstücks
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
- BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 1777
- NZI 2019, 604
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14.03.2019 - 4 K 1005/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. - FG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 5 K 1193/17
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung durch …
Die Anknüpfung der Besteuerung an die "Realisationshandlung" gilt uneingeschränkt nicht nur dann, wenn sie der Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnis nach § 80 Abs. 1 InsO oder im Rahmen seiner Verwertungsbefugnis nach § 166 Abs. 1 InsO selbst vornimmt, sondern auch dann, wenn er die Verwertung an einen Dritten delegiert oder sie - wie im Falle des § 170 Abs. 2 InsO - einem absonderungsberechtigten Gläubiger überträgt (so i.E. auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. März 2019 4 K 1005/18, juris).