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   FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 2671/00   

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https://dejure.org/2001,15285
FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 2671/00 (https://dejure.org/2001,15285)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.08.2001 - 2 K 2671/00 (https://dejure.org/2001,15285)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. August 2001 - 2 K 2671/00 (https://dejure.org/2001,15285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Aufsichtsprüfung bei einem Lohnsteuerhilfeverein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anordnung einer Aufsichtsprüfung bei einem Lohnsteuerhilfeverein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 227
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2000 - 3 K 1656/96

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 2671/00
    Unterlagen aus noch weiter zurückliegenden Jahren müßten nur vorgelegt werden, wenn sie Grundlage bzw. Anlaß für Vorgänge im Prüfungszeitraum seien, wobei die Beklagte als Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Angemessenheit der Vorstandsvergütungen auch nur Regelungen für die Zukunft treffen könne (s. auch FG Rheinland-Pfalz vom 14. April 2000 3 K 1656/96, S. 16 = Bl 26 PrA).

    Auch in der Entscheidung des 3. Senats des FG Rheinland-Pfalz 3 K 1656/96 sei nicht die Auffassung vertreten worden, dass die Aufsichtsprüfung unbedingt während eines finanzgerichtlichen Verfahrens zu erfolgen habe.

    Es liegt auf der Hand, dass Gegenstand der Aufsichtsprüfung auch die Frage nach der Gestaltung der Dienstverhältnisse des Vereinsvorstands und des vom Kläger genannten Generalbevollmächtigten ist (vgl. u. a. BFH Urteil vom 23. März 1999 VII R 19/98, BStBl II 1999, 370, 375; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. April 2000 3 K 1656/96 S. 16 = Bl. 26 PrA).

  • BFH, 14.06.1988 - VII R 143/84

    Lohnsteuerhilfeverein - Aufsicht - Oberfinanzdirektion - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 2671/00
    Seine Bestellung stehe im Ermessen der Aufsichtsbehörde (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1988 VII R 143/84, BStBl II 1988, 684 ).

    Insoweit kann daher kein Zweifel an der Befugnis des Beklagten zur Prüfung des Klägers und zur Anordnung der Prüfung bestehen (vgl. auch BFH VII R 143/84; BFH-Beschluß vom 30. Oktober 1984 VII S 10/84, BFH/NV 1986, 701).

  • BFH, 23.03.1999 - VII R 19/98

    Satzung eines Lohnsteuerhilfevereins

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 2671/00
    Es liegt auf der Hand, dass Gegenstand der Aufsichtsprüfung auch die Frage nach der Gestaltung der Dienstverhältnisse des Vereinsvorstands und des vom Kläger genannten Generalbevollmächtigten ist (vgl. u. a. BFH Urteil vom 23. März 1999 VII R 19/98, BStBl II 1999, 370, 375; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. April 2000 3 K 1656/96 S. 16 = Bl. 26 PrA).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.09.1984 - 2 K 106/84
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 2671/00
    Die Wahrnehmung der auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Aufsichtsbefugnisse (vgl. dazu FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20. September 1984 2 K 106/84, EFG 1985, 90; BFH Urteil vom 14. Juni 1988 VII 143/83, a. a. O.; BVerfG Nichtannahmebeschluß vom 29. Mai 1991 1 BvR 115/88; HFR 1991, 723 ) durch die Beklagte gegenüber dem Kläger, insbesondere eine Aufsichtsprüfung, können daher nicht davon abhängig gemacht werden, ob ertragsteuerlich zwischen dem Kläger und dem Finanzamt ... Streit darüber besteht, ob Vergütungen an Vereinsorgane verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen und insoweit derartige Rechtsfragen betreffende Rechtsstreitigkeiten des Klägers gegen das Finanzamt ... wegen KSt 1992 bis 1995 unter dem Aktenzeichen 4 K 1515/00 beim FG Rheinland-Pfalz anhängig sind und für 1996 bis 1998 vom Finanzamt ... ausgesetzt worden sind.
  • BFH, 30.10.1984 - VII S 10/84

    Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung der Verfügung über

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 2671/00
    Insoweit kann daher kein Zweifel an der Befugnis des Beklagten zur Prüfung des Klägers und zur Anordnung der Prüfung bestehen (vgl. auch BFH VII R 143/84; BFH-Beschluß vom 30. Oktober 1984 VII S 10/84, BFH/NV 1986, 701).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1115/88

    Verfassungsmäßigkeit der Aufsichtsbefugnisse der Oberfinanzdirektionen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.08.2001 - 2 K 2671/00
    Die Wahrnehmung der auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Aufsichtsbefugnisse (vgl. dazu FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20. September 1984 2 K 106/84, EFG 1985, 90; BFH Urteil vom 14. Juni 1988 VII 143/83, a. a. O.; BVerfG Nichtannahmebeschluß vom 29. Mai 1991 1 BvR 115/88; HFR 1991, 723 ) durch die Beklagte gegenüber dem Kläger, insbesondere eine Aufsichtsprüfung, können daher nicht davon abhängig gemacht werden, ob ertragsteuerlich zwischen dem Kläger und dem Finanzamt ... Streit darüber besteht, ob Vergütungen an Vereinsorgane verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen und insoweit derartige Rechtsfragen betreffende Rechtsstreitigkeiten des Klägers gegen das Finanzamt ... wegen KSt 1992 bis 1995 unter dem Aktenzeichen 4 K 1515/00 beim FG Rheinland-Pfalz anhängig sind und für 1996 bis 1998 vom Finanzamt ... ausgesetzt worden sind.
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