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   FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08   

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FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08 (https://dejure.org/2010,16406)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.2010 - 6 K 1644/08 (https://dejure.org/2010,16406)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 6 K 1644/08 (https://dejure.org/2010,16406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6a Abs 1 UStG 2005, § 4 Nr 1b UStG 2005, § 17a Abs 2 Nr 2 UStDV, § 17a Abs 2 Nr 4 UStDV, § 6a Abs 4 UStG 2005
    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes im Versendungsnachweis, Vertrauensschutz, Sorgfaltspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Angabe des Mitgliedsstaates als Zielort eines Liefergegestandes im Verbringungsnachweis eines Abnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Buch- und Belegnachweis bei Angabe nur des Bestimmungslandes in der Versicherung des Abnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Buch- und Belegnachweis bei Angabe nur des Bestimmungslandes in der Versicherung des Abnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.

    § 17a UStDV überschreitet nicht die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage in § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06).

    Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Namens und der Anschrift des Ausstellers des Belegs ergibt sich daraus, dass die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Anfrage bei ihm überprüfbar sein muss (BFH Urteile vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

    Bestehen jedoch Zweifel an der Abholberechtigung, so muss der Unternehmer diese ausräumen oder nachweisen, dass der gelieferte Gegenstand tatsächlich physisch in den anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

    Auch hier gilt allerdings, dass bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief die Lieferung nur dann steuerfrei ist, wenn der Unternehmer diese Zweifel ausräumt oder objektiv feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06).

  • BFH, 23.04.2009 - V R 84/07

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.

    Das Erfordernis der Erkennbarkeit des Namens und der Anschrift des Ausstellers des Belegs ergibt sich daraus, dass die Richtigkeit seiner Angaben durch eine Anfrage bei ihm überprüfbar sein muss (BFH Urteile vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

    Bestehen jedoch Zweifel an der Abholberechtigung, so muss der Unternehmer diese ausräumen oder nachweisen, dass der gelieferte Gegenstand tatsächlich physisch in den anderen Mitgliedsstaat verbracht worden ist (BFH Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 23.04.2009 - V R 84/07).

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Er trägt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vor, auch nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 23.04.2009 - V R 84/07, vom 12.05.2009 - V R 65/06 und vom 28.05.2009 - V R 23/08 sei die Steuerfreiheit zu versagen.

    Er kann jedoch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ergänzt oder berichtigt werden (BFH Urteil vom 28.05.2009 - V R 23/08).

    Wird der Buchnachweis nicht rechtzeitig geführt, so kann die Lieferung gleichwohl steuerfrei sein, wenn die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG objektiv feststehen (BFH Urteil vom 28.05.2009 - V R 23/08).

  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Nach Art. 28 c Teil A erster Satz RL ist die Festlegung der Bedingungen in die Kompetenz der Mitgliedstaaten gestellt (BFH-Urteil vom 01.02.2007 - V R 41/04, BStBl. II 2007, 1059).

    Zwar sind § 17 a Abs. 2 und Abs. 4 jeweils eine Sollvorschrift; dies bedeutet jedoch nur, dass das Fehlen einer der aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andereBelege erbracht werden kann (s. a. BFH-Urteil vom 01.02.2007 - V R 41/04 unter 2.b) der Gründe; BFH-Urteil vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634 unter 2 c) der Gründe).

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 247/06

    Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Mehrwertsteuerbetrug

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Zu dem Ergebnis, dass der Unternehmer, dessen USt-Id.Nr. verwendet wurde, Vertragspartner und damit Abnehmer der Fahrzeuge ist, kommt in einem vergleichbaren Fall auch das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil v. 20.05.2010 - 12 K 247/06, EFG 2010, S. 1537).

    Auch dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.05.2010 a.a.O.) genügt es in diesem Zusammenhang, dass sich der Bestimmungsort aus der in der Rechnung angegebenen Adresse des Abnehmers ergibt (unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 08.11.2007 - V R 72/05).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-146/04

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Die Entscheidung des EuGH C-146/04 Collée - verwarf diese Vorschriften der UStDV nicht; er hatte hierüber auch nicht zu entscheiden (Rn. 28 Collée).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 71/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Der BFH hat mit Urteil vom 08.11.2007 - V R 71/05 festgestellt, dass die als Soll-Vorschrift ausgestalteten Nachweispflichten des § 17 a UStDV mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind:.
  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Auch dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.05.2010 a.a.O.) genügt es in diesem Zusammenhang, dass sich der Bestimmungsort aus der in der Rechnung angegebenen Adresse des Abnehmers ergibt (unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 08.11.2007 - V R 72/05).
  • BFH, 03.05.2010 - XI B 51/09

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Die Vollmacht für den Abholer ist nicht Bestandteil der Belegnachweise (BFH, Beschluss vom 3. Mai 2010 XI B 51/09, BFH/NV 2010, 1872).
  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08
    Zwar sind § 17 a Abs. 2 und Abs. 4 jeweils eine Sollvorschrift; dies bedeutet jedoch nur, dass das Fehlen einer der aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andereBelege erbracht werden kann (s. a. BFH-Urteil vom 01.02.2007 - V R 41/04 unter 2.b) der Gründe; BFH-Urteil vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634 unter 2 c) der Gründe).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung);

  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Allein aufgrund der Umsätze mit der Klägerin und Herrn E. (6 K 1644/08) ist sie bereits als Steuerpflichtiger i.S. des Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL anzusehen.

    Zudem war zumindest eines der zeitgleich von Herrn E. an die Firma C verkauften Fahrzeuge im Zeitpunkt des Verkaufs in Deutschland zugelassen und ist für einen danach liegenden Zeitraum befristet vorübergehend stillgelegt worden (Verfahren 6 K 1644/08, dort Bl. 52 Prüfer-Handakte).

    Ein weiteres Fahrzeug hatte am 24.11.2005 eine Tageszulassung und ein für die Ausfuhr in ein Drittland verwendetes Kennzeichen (Verfahren 6 K 1644/08, dort Bl. 53 Prüfer-Handakte).

    Die übrigen Fahrzeuge wurden nicht in Deutschland zugelassen (Verfahren 6 K 1644/08, dort Bl. 45 - 51 und Bl. 54 - 57 Prüfer-Handakte); das gleiche gilt für die von der Klägerin verkauften Fahrzeuge.

    Da zumindest bei einem im Zuge der gemeinsam mit Herrn E. vorgenommenen Geschäfte verkauften Fahrzeug (Verfahren 6 K 1644/08, dort Bl. 52 Prüfer-Handakte) erhebliche Zweifel an der Verbringung nach Italien bestehen, ist der Wahrheitsgehalt der Erklärung des Herrn F, die Fahrzeuge nach Italien zu verbringen, insgesamt zweifelhaft.

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