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   FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14   

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https://dejure.org/2015,39247
FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14 (https://dejure.org/2015,39247)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.2015 - 2 K 1760/14 (https://dejure.org/2015,39247)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 2 K 1760/14 (https://dejure.org/2015,39247)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1975 BGB, § 45 Abs 2 S 1 AO, § 21 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 34 AO, § 1967 BGB
    Beschränkung der Erbenhaftung für Einkommensteuerforderungen, die aus der Vermietung eines ererbten Objektes herrühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsbeschränkung für Einkommensteuer auf unter Einsatz von zum Nachlass gehörendem Vermögen erzielte Einkünfte; Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsbefugnis des Erben auf den Nachlassinsolvenzverwalter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsbeschränkung für Einkommensteuer auf unter Einsatz von zum Nachlass gehörendem Vermögen erzielte Einkünfte; Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsbefugnis des Erben auf den Nachlassinsolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beschränkung der Erbenhaftung für Einkommensteuer auf Einkünfte aus dem Nachlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.08.1998 - VII R 118/95

    Beschränkung der Erbenhaftung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Daher sei die Entscheidung des BFH vom 11. August 1998, VII R 118/95 einschlägig.

    Im Prinzip stritten die Beteiligten hier über die Auslegung des Urteils des BFH vom 11. August 1998, VII R 118/95.

    Die Beteiligten gehen auch zu Recht davon aus, dass die hier aufgeworfene Problematik nicht Gegenstand des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens oder des Verfahrens betreffend die gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern allein im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu entscheiden ist (BFH, Urteil vom 11. August 1998, VII R 118/95, BStBl II 1998, 705, m.w.N.).

    In Fortentwicklung dieser Rechtsprechung hat der BFH (Urteil vom 11. August 1998, VII R 118/95, BStBl II 1998, 705) eine Haftungsbeschränkung auch in den Fällen vorgesehen, in denen noch der Erblasser durch eine Rechtshandlung einen Geschehensablauf in Gang gesetzt hat, der zwangsläufig, ohne Zutun des Erben oder des Nachlassverwalters/Nachlassinsolvenzverwalters, zur Verwirklichung eines Besteuerungstatbestandes führte, der auch weder vom Erben noch vom Verwalter verhindert oder aufgehalten werden konnte und der weder vom Willen des Erben noch dem des Verwalters getragen war.

  • BFH, 15.05.1997 - V R 67/94

    Einbringung in Personengesellschaft gegen Schuldübernahme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Es ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, was unter den im Urteil des BFH vom 11. August 1998, VII R 118/97, BStBl II 1997, 705 angesprochenen Kriterien der "materiellen Zurechnung" zu verstehen ist und ob unter diesem Gesichtspunkt eine Differenzierung in der vom erkennenden Senat vorgenommenen Art und Weise (unterschiedliche Zurechnung von Verwaltungs-Maßnahmen bei der Frage der Verwirklichung des Steuertatbestandes einerseits und des Umfanges des Vollstreckungszugriffes andererseits) gerechtfertigt ist.
  • BFH, 20.11.1997 - VII R 118/97
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Es ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, was unter den im Urteil des BFH vom 11. August 1998, VII R 118/97, BStBl II 1997, 705 angesprochenen Kriterien der "materiellen Zurechnung" zu verstehen ist und ob unter diesem Gesichtspunkt eine Differenzierung in der vom erkennenden Senat vorgenommenen Art und Weise (unterschiedliche Zurechnung von Verwaltungs-Maßnahmen bei der Frage der Verwirklichung des Steuertatbestandes einerseits und des Umfanges des Vollstreckungszugriffes andererseits) gerechtfertigt ist.
  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Dort wird ebenfalls das bloße Halten eines zur Masse gehörenden, der Einkünfteerzielung dienenden Wirtschaftsgutes als Verwaltungsmaßnahme begriffen (vgl. BFH, Urteil vom 18. Mai 2010, X R 16/08, BStBl II 2011, 429.).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Dort wird ebenfalls das bloße Halten eines zur Masse gehörenden, der Einkünfteerzielung dienenden Wirtschaftsgutes als Verwaltungsmaßnahme begriffen (vgl. BFH, Urteil vom 18. Mai 2010, X R 16/08, BStBl II 2011, 429.).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Wie der BGH in neuerer Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 5. Juli 2013, V ZR 81/12, FamRZ 2013, 1476) klarstellt, zählen hierzu auch die Verpflichtungen, die im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses durch den Nachlassverwalter/Nachlassinsolvenzverwalter entstehen.
  • BFH, 28.04.1992 - VII R 33/91

    Besteuerung von Einkünften des Erblassers nach dessen Tod

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Nach der (bis dato spärlichen und mittlerweile auch älteren) von der Literatur heftig angegriffenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 28. April 1992, VII R 33/91, BStBl II 1992, 781) zählen hierzu zwar die noch vom Erblasser selbst herrührenden Schulden und die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere Ansprüche aus Pflichtteilsrechten und Vermächtnissen usw., nicht jedoch die Einkommensteuer, die auf Grund von Einkünften entsteht, die der Erbe nach dem Tod des Erblassers aus dem Nachlass erzielt.
  • BFH, 18.05.1988 - X R 27/80

    Vergleichsschuldner bleibt auch nach Bestellung eines Sachwalters Schuldner der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Dem steht nicht entgegen, dass der Nachlassinsolvenzverwalter auch und gerade die Interessen der Nachlassgläubiger, nicht die des Erben wahrnimmt (vgl. BFH, Urteil vom 18. Mai 1988, X R 27/80, BStBl II 1988, 716 zum Sachwalter im Vergleichsverfahren).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 68/12

    Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Gemäß den bereits in der Einspruchsentscheidung bzw. dem ablehnenden Bescheid dargestellten Grundsätzen, die vom BFH herausgearbeitet worden seien, und auch nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. dessen Urteil vom 23. Januar 2013, VIII ZR 68/12) sei darauf abzustellen, ob die Erben nach dem Tod des Erblassers Einfluss auf die Fortführung der zuvor geschlossenen Mietverträge nehmen könnten, sei es in Form von aktivem Tun (Kündigung bzw. Abschluss von neuen Mietverträgen) oder auch in Form des Verkaufs des Mietobjektes.
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14
    Ihm sind die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Verwaltung des Nachlassvermögens persönlich zuzurechnen, obwohl er während des Nachlassinsolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Nutzungsbefugnis hierüber verloren hat, denn die Handlungen des Nachlassinsolvenzverwalters werden, was die Frage der Steuerfestsetzung betrifft, ihm mit steuerlicher Wirkung als eigene zugerechnet (BFH, Urteil vom 10. Februar 2015, IX R 23/14, BFH/NV 2015, 1018, m.w.N., für den Fall der Zwangsverwaltung).
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