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   FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13   

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https://dejure.org/2014,3484
FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13 (https://dejure.org/2014,3484)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.01.2014 - 1 K 1756/13 (https://dejure.org/2014,3484)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 1 K 1756/13 (https://dejure.org/2014,3484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2009, § 22 Nr 1 EStG 2009, § 323 ZPO, EStG VZ 2009
    Dauernde Last oder Rente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederkehrende Leistungen als dauernde Last bei Möglichkeit einer Abänderbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensübertragung bei vorweggenommener Erbfolge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermögensübertragung bei vorweggenommener Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Winzersohn kann wegen Hofübernahme versprochene lebenslängliche Rentenzahlung an Eltern als Sonderausgabe abziehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
    In steuerlicher Hinsicht ist die Höhe der abziehbaren Leistungen durch die erzielbaren Nettoerträge begrenzt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16).

    (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 a.a.O.).

    Im Urteil des BFH vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16 führt der BFH aus, dass für eine steuerrechtlich zu beachtende Änderungsklausel der Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO genügt.

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
    Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrente), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (grundlegend Beschluss des Großen Senates des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847 sowie Urteil des BFH vom 27. August 1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813 m.w.N.).

    Die Beteiligten lassen sich von dem Gedanken leiten, dass die übertragene existenzsichernde Wirtschaftseinheit der Familie erhalten bleibt (BFH-Urteil vom 27. August 1997 a.a.O.).

    Charakteristisch ist für die Hof- und Betriebsübergabe ferner, dass das "Bewirtschaften" von Hof- und Betrieb einen Aufwand an Zeit und persönlicher Arbeitsleistung erfordert, der nur bis zum Erreichen einer selbst gewählten Altersgrenze erbracht werden kann (BFH-Urteil vom 27. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 5 K 2353/08

    Dauernde Last bei Ausschluss der Abänderung des Versorgungsvertrags wegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
    Dies gelte ebenfalls für das vom Beklagten zitierte Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2010 - 5 K 2353/08, was über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sei.
  • BFH, 09.05.2007 - X B 162/06

    Vorweggenommene Erbfolge: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, da in dem Beschluss des BFH vom 9. Mai 2007 X R 162/06, BFH/NV 2007, 1501 der Leitsatz lautet, dass wiederkehrende Leistungen auch dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen wird.
  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder teilweise dessen Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BStBl II 1996, 687 und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BStBl II 1997, 315).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 167/95

    Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder teilweise dessen Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BStBl II 1996, 687 und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BStBl II 1997, 315).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
    Im Beschluss vom 22. Juni 1994 - 2 BvR 552/91, BStBl II 1995, 671 hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass der Übergang bestimmter Betriebe, die "durch ihre Widmung für einen konkreten Zweck verselbständigt und als wirtschaftlich zusammengehörige Funktionseinheiten organisiert sind", (erbschaft-)steuerlich privilegiert sein müsse.
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
    Sie sind Entgelt für das übernommene Vermögen (Beschluss des Großen Senats vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BStBl II 2004, 95).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
    Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrente), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (grundlegend Beschluss des Großen Senates des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847 sowie Urteil des BFH vom 27. August 1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813 m.w.N.).
  • BFH, 03.05.2017 - X R 9/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2014 1 K 1756/13 aufgehoben.
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