Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 1 K 2794/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15640
FG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 1 K 2794/04 (https://dejure.org/2006,15640)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.2006 - 1 K 2794/04 (https://dejure.org/2006,15640)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 1 K 2794/04 (https://dejure.org/2006,15640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme nach § 278 Abs. 2 Abgabenordnung (AO); Kriterien für die Bestimmung der Höhe der Inanspruchnahme nach § 278 Abs. 2 AO; Sinn und Zweck der Regelung in § 278 Abs. 2 AO

  • Judicialis

    AO 1977 § 278 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 278 Abs. 1, Abs. 2
    Ermittlung des gemeinen Werts einer Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO bei einem dinglich belasteten Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung des gemeinen Werts einer Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO bei einem dinglich belasteten Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 819
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.1983 - VII R 22/83

    Wertermittlung - Zuwendung an den Ehegatten - Vollstreckungsschuldner -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 1 K 2794/04
    Selbst wenn durch vollständige Rückführung der schuldrechtlichen Verpflichtung eine Eigentümergrundschuld entstanden sei, erlange der Zuwendungsempfänger nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. November 1983 (VII R 22/83) keinen Vermögensvorteil.

    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. November 1983 (VII R 22/83, BStBl II 1984, 287) ist bei der Anwendung des § 278 Abs. 2 AO zu beachten, dass sie - anders als etwa die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz - nicht die Vollstreckung in den zugewendeten Vermögensgegenstand ermöglichen soll.

    Sie verbleibt vielmehr als Fremdgrundschuld bei dem Zuwendenden (vgl. BFH, Urteil vom 29. November 1983, a.a.O.; Müller-Eiselt, a.a.O.).

    Diese Frage ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. November 1983 (a.a.O.) ausdrücklich nur für die Prüfung, ob überhaupt eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt, maßgebend.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2005 - 6 K 1174/02

    Höhe des gemeinen Werts einer Zuwendung i.S. des § 278 Abs. 2 AO 1977:

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 1 K 2794/04
    Auch habe das FG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 28. April 2005 (6 K 1174/02) bei der Frage der Verjährung § 3 Abs. 1 Anfechtungsgesetz -AnfG- analog angewendet.

    Die Regelung dieses Bescheides liegt darin, dass der Betrag bestimmt wird, bis zu dessen Höhe der Zuwendungsempfänger wegen des auf den Übergeber entfallenden Steueranspruchs die Vollstreckung zu dulden hat, und zugleich darin, dass die Behörde mit dem Bescheid zu erkennen gibt, dass sie die betreffenden Vermögensübertragungen nicht gelten lassen, das heißt für Zwecke der Vollstreckung "anfechten" will (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. April 2005, 6 K 1174/02, EFG 2005, 1511; BFH, Urteil vom 18. Dezember 2001, VIII R 56/99, BStBl II 2002, 214).

  • BFH, 18.12.2001 - VII R 56/99

    Zusammenveranlagung - Gesamtschuld - Teilschulden - Vollstreckung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 1 K 2794/04
    Die Regelung dieses Bescheides liegt darin, dass der Betrag bestimmt wird, bis zu dessen Höhe der Zuwendungsempfänger wegen des auf den Übergeber entfallenden Steueranspruchs die Vollstreckung zu dulden hat, und zugleich darin, dass die Behörde mit dem Bescheid zu erkennen gibt, dass sie die betreffenden Vermögensübertragungen nicht gelten lassen, das heißt für Zwecke der Vollstreckung "anfechten" will (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. April 2005, 6 K 1174/02, EFG 2005, 1511; BFH, Urteil vom 18. Dezember 2001, VIII R 56/99, BStBl II 2002, 214).
  • BFH, 18.05.2000 - VIII R 56/99

    Gesetzlicher Richter; Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 1 K 2794/04
    Die Regelung dieses Bescheides liegt darin, dass der Betrag bestimmt wird, bis zu dessen Höhe der Zuwendungsempfänger wegen des auf den Übergeber entfallenden Steueranspruchs die Vollstreckung zu dulden hat, und zugleich darin, dass die Behörde mit dem Bescheid zu erkennen gibt, dass sie die betreffenden Vermögensübertragungen nicht gelten lassen, das heißt für Zwecke der Vollstreckung "anfechten" will (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. April 2005, 6 K 1174/02, EFG 2005, 1511; BFH, Urteil vom 18. Dezember 2001, VIII R 56/99, BStBl II 2002, 214).
  • BFH, 11.12.2007 - VII R 1/07

    Wert der unentgeltlichen Zuwendung nach § 278 Abs. 2 AO - Schenkung unter

    Das Finanzgericht (FG) begründete die Aufhebung des angefochtenen Bescheides in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 819 veröffentlichten Urteil mit der Wertlosigkeit der Zuwendungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht