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   FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15   

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FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15 (https://dejure.org/2018,22033)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.06.2018 - 3 K 1568/15 (https://dejure.org/2018,22033)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - 3 K 1568/15 (https://dejure.org/2018,22033)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 131 Abs 3 S 1 Nr 2 HGB, § 179 Abs 2 S 2 AO, § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 162 Abs 2 HGB
    Gesonderte Feststellung von Einkünften: Gleichzeitige Eröffnung von Insolvenzverfahren bei Kommanditgesellschaft und sämtlichen Gesellschaftern - Kein Ausscheiden der Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Ausscheiden von Gesellschaftern; Insolvenz; Kommanditgesellschaft; Simultaninsolvenz; Steuerrecht; Gleichzeitige Eröffnung von Insolvenzverfahren bei Kommanditgesellschaft und sämtlichen Gesellschaftern; Kein Ausscheiden der Gesellschafter

  • rechtsportal.de

    Durchführung eines Feststellungsverfahrens bei einem bereits über das Vermögen einer KG und sämtlicher Gesellschafter eröffneten Insolvenzverfahren; Berücksichtigung einer Bestimmung in einem Gesellschaftsvertrag einer KG über das Ausscheiden eines Gesellschafters

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein gesellschaftsvertraglich vorgesehenes Ausscheiden eines insolventen Gesellschafters aus KG bei gleichzeitiger Insolvenzeröffnung über KG und sämtliche Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter zur einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen berechtigt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesonderte Feststellung von Einkünften: Simultaninsolvenz von Kommanditgesellschaft und sämtlichen Gesellschaftern - Kein Ausscheiden der Gesellschafter

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Insolvenzverfahren
    Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer Personengesellschaft bzw. eines oder mehrerer Gesellschafter
    Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Gesellschafters
    Besonderheiten bei der KG

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1830
  • EFG 2018, 1453
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.07.2011 - 8 C 10.10

    Abwicklung; Aktivrubrum; Auflösung; Auslegung; Ausscheiden eines Gesellschafters;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    26 Im Streitfall liegt nicht lediglich eine sog. vertikale Simultaninsolvenz, d.h. die gleichzeitige Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft und ihres persönlich haftenden Gesellschafters vor, bei der letzterer - sofern keine abweichende gesellschaftsvertragliche Regelung getroffen wurde - aus der Gesellschaft ausscheidet, das Gesellschaftsvermögen dem verbleibenden Gesellschafter anwächst und die Gesellschaft liquidationslos erlischt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2014 I ZR 217/12, BGHZ 201, 129; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 13. Juli 2011  8 C 10/10, BVerwGE 140, 142), sondern die gleichzeitige Insolvenz sowohl der Kommanditgesellschaft als auch sämtlicher Gesellschafter (horizontale Simultaninsolvenz).

    27 Da in diesem Fall - mangels verbleibender Gesellschafter - die Möglichkeit des Anwachsens nicht besteht und gleichzeitig das Bestehen einer rechtlich verselbständigten Vermögensmasse ohne staatlichen Hoheitsakt (vgl. § 80 Abs. 1 BGB) nicht möglich ist, kann die Vorschrift des § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB - ebenso wie entsprechende gesellschaftsvertragliche Regelungen - keine Anwendung finden (ebenso Schmidt, GmbH-Rundschau 2003, 1404, 1406; Werner, Neue Zeitschrift für Insolvenzrecht 2014, 895, 899; für ein Ausscheiden sämtlicher Gesellschafter Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2003  15 W 375/02, Der Betrieb - DB - 2003, 2381; offen gelassen in BVerwG-Urteil in BVerwGE 140, 142); die Gesellschafter scheiden nicht aus der Gesellschaft aus.

    Die Vorschrift soll die Personenhandelsgesellschaft und die verbleibenden Gesellschafter davor schützen, sich in Angelegenheiten der Gesellschaft statt mit dem insolventen Mitgesellschafter mit dessen Privatinsolvenzverwalter auseinandersetzen zu müssen (BVerwG-Urteil in BVerwGE 140, 142).

  • BFH, 05.03.2008 - X R 60/04

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    Werden aus Handlungen des Insolvenzverwalters - wie die im Streitfall durch den Kläger geschlossene Nutzungsvereinbarung und die vorgenommene Veräußerung - Einkünfte erzielt, handelt es sich bei der daraus folgenden Steuer um eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die durch Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; vom 5. März 2008 X R 60/04, BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787).

    Diese steuerrechtliche Zurechnung hat zur Folge, dass von der in Insolvenz befindlichen Personengesellschaft erwirtschaftete Gewinne den Masse- und Insolvenzgläubigern zur Verfügung stehen, während diese Gewinne - anders als der Kläger meint - steuerrechtlich den - nach den oben aufgestellten Grundsätzen trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiterhin beteiligten - Gesellschaftern zugerechnet werden (BFH-Urteil in BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787).

  • BFH, 23.05.1979 - I R 56/77

    Vergütung an Gesellschafter - Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    Demnach unterlag auch die der GmbH zustehende Vergütung - unabhängig davon, ob sie der GmbH zugeflossen ist (BFH-Urteil vom 23. Mai 1979 I R 56/77, BFHE 128, 505, BStBl II 1979, 763) - als Sondervergütung i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Feststellung.
  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    Werden aus Handlungen des Insolvenzverwalters - wie die im Streitfall durch den Kläger geschlossene Nutzungsvereinbarung und die vorgenommene Veräußerung - Einkünfte erzielt, handelt es sich bei der daraus folgenden Steuer um eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die durch Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684; vom 5. März 2008 X R 60/04, BFHE 220, 299, BStBl II 2008, 787).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 61/94

    Entstehung und Berechnung von Steuerverbindlichkeiten im Fall eines eröffneten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    33 Die steuerliche Zuordnung und Erfassung von Einkünften wird durch die Vorschriften der InsO nicht verändert (BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117).
  • BFH, 30.09.1987 - VIII B 60/87
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft ist insoweit nicht prozessführungsbefugt, da das Feststellungsverfahren nicht den Vermögensbereich der KG, sondern den ihrer Gesellschafter berührt; es gehört zu ihren insolvenzfreien Angelegenheiten (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. September 1987 VIII B 60/87, BFH/NV 1989, 441; BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 IV R 36/02, BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871; vom 4. Oktober 2006 VIII R 7/03, BFHE 215, 183, BStBl II 2009, 772).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 217/12

    Klage eines insolventen Möbelhandelsunternehmen auf Rückgewähr überzahlter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    26 Im Streitfall liegt nicht lediglich eine sog. vertikale Simultaninsolvenz, d.h. die gleichzeitige Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft und ihres persönlich haftenden Gesellschafters vor, bei der letzterer - sofern keine abweichende gesellschaftsvertragliche Regelung getroffen wurde - aus der Gesellschaft ausscheidet, das Gesellschaftsvermögen dem verbleibenden Gesellschafter anwächst und die Gesellschaft liquidationslos erlischt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2014 I ZR 217/12, BGHZ 201, 129; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 13. Juli 2011  8 C 10/10, BVerwGE 140, 142), sondern die gleichzeitige Insolvenz sowohl der Kommanditgesellschaft als auch sämtlicher Gesellschafter (horizontale Simultaninsolvenz).
  • BFH, 06.05.1998 - IV B 141/96

    Mitunternehmereigenschaft - Architektenhonorare - Vermittlungsprovisionen -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    Dies erfasst insbesondere Fälle, in denen - wie im Streitfall - das Klagebegehren darauf gerichtet ist, festzustellen, dass eine Beteiligung an den Einkünften einer Personengesellschaft nicht besteht (BFH-Beschluss vom 6. Mai 1998 IV B 141/96, BFH/NV 1999, 45).
  • OLG Hamm, 03.07.2003 - 15 W 375/02

    Zur Frage der Vollbeendigung und des Erlöschens der Firma einer GmbH u. co KG bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    27 Da in diesem Fall - mangels verbleibender Gesellschafter - die Möglichkeit des Anwachsens nicht besteht und gleichzeitig das Bestehen einer rechtlich verselbständigten Vermögensmasse ohne staatlichen Hoheitsakt (vgl. § 80 Abs. 1 BGB) nicht möglich ist, kann die Vorschrift des § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB - ebenso wie entsprechende gesellschaftsvertragliche Regelungen - keine Anwendung finden (ebenso Schmidt, GmbH-Rundschau 2003, 1404, 1406; Werner, Neue Zeitschrift für Insolvenzrecht 2014, 895, 899; für ein Ausscheiden sämtlicher Gesellschafter Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2003  15 W 375/02, Der Betrieb - DB - 2003, 2381; offen gelassen in BVerwG-Urteil in BVerwGE 140, 142); die Gesellschafter scheiden nicht aus der Gesellschaft aus.
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 36/02

    Ausgleichsanspruch eines Kommanditisten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.06.2018 - 3 K 1568/15
    Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft ist insoweit nicht prozessführungsbefugt, da das Feststellungsverfahren nicht den Vermögensbereich der KG, sondern den ihrer Gesellschafter berührt; es gehört zu ihren insolvenzfreien Angelegenheiten (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. September 1987 VIII B 60/87, BFH/NV 1989, 441; BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 IV R 36/02, BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871; vom 4. Oktober 2006 VIII R 7/03, BFHE 215, 183, BStBl II 2009, 772).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 7/03

    Die Verletzung der Sperrfrist des § 73 GmbHG kann als Rechtsmissbrauch i.S. von §

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 14/02

    Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens: FA darf bis zum Prüfungstermin

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