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   FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02   

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https://dejure.org/2005,13348
FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02 (https://dejure.org/2005,13348)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.09.2005 - 4 K 2436/02 (https://dejure.org/2005,13348)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. September 2005 - 4 K 2436/02 (https://dejure.org/2005,13348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Schenkungsteuerpflicht eines Verzichts auf eine wertlose Darlehensforderung mit Besserungsabrede zum Zweck der Sanierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Schenkungsteuerpflicht eines Verzichts auf eine wertlose Darlehensforderung mit Besserungsabrede zum Zweck der Sanierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verzicht eines Darlehensgebers auf eine wertlose Forderung gegen Besserungsabrede ; Aussprache des Forderungsverzichts zum Zwecke der Sanierung des Schuldners durch den Darlehnsgläubiger; Umschichtung von uneinbringbaren Werten gegen Erwerbsaussichten durch den ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkungsteuer - Verzicht auf wertlose Forderung gegen Besserungsabrede - eine freigebige Zuwendung?

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1890
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.05.2002 - IV R 11/01

    Steuerfreier Sanierungsgewinn nach § 3 Nr. 66 EStG a.F. bei einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Zur Bejahung der Sanierungseignung reicht es aus, wenn das Unternehmen -- im Zeitpunkt des Forderungserlasses -- als lebensfähig angesehen werden kann (vgl. z.B.: BFH vom 16. Mai 2002 IV R 11/01, BStBl II 2002 S. 854 ).

    Denn es ist in der Regel davon auszugehen, dass eine Schuld zum Zwecke der Sanierung erlassen wird, wenn -- wie hier -- der Schuldner sanierungsbedürftig ist und der Erlass geeignet ist, die Sanierung herbeizuführen (vgl. z.B.: BFH vom 16. Mai 2002 IV R 11/01, a.a.O., unter 3.).

  • BFH, 30.05.1997 - I B 139/96

    Sanierungseignung des Teilerlasses einer Darlehensschuld für die Gewährung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Diese Vorschrift greift nämlich auch dann, wenn ein Erlass von Schulden den Sanierungserfolg nicht herbeiführen kann, wohl aber im Zusammenwirken mit weiteren Sanierungsmaßnahmen hierzu geeignet ist (vgl. z.B.: BFH vom 12. September 1996 IV R 19/95, BStBl II 1997 S. 234 ; BFH vom 30. Mai 1997 I B 139/96, BFH/NV 1997 S. 753).
  • BFH, 12.09.1996 - IV R 19/95

    Steuerfreie Auffüllung der negativen Kapitalkonten von Kommanditisten im Rahmen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Diese Vorschrift greift nämlich auch dann, wenn ein Erlass von Schulden den Sanierungserfolg nicht herbeiführen kann, wohl aber im Zusammenwirken mit weiteren Sanierungsmaßnahmen hierzu geeignet ist (vgl. z.B.: BFH vom 12. September 1996 IV R 19/95, BStBl II 1997 S. 234 ; BFH vom 30. Mai 1997 I B 139/96, BFH/NV 1997 S. 753).
  • BFH, 26.02.1988 - III R 257/84

    Voraussetzungen für einen steuerfreien Sanierungsgewinn - Steuerfreiheit der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Eigennützige Motive des Gläubigers sind unschädlich, sofern sie für die Sanierungsabsicht mitentscheidend waren (vgl. z.B.: BFH vom BFH vom 26. Februar 1988 III R 257/84, BFH/NV 1989 S. 436).
  • BFH, 10.04.2003 - IV R 63/01

    Sanierungsgewinn und Sanierungsabsicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Dabei setzt die Steuerfreiheit voraus, dass das Unternehmen sanierungsbedürftig ist, die Gläubiger in Sanierungsabsicht handeln und die Maßnahme zur Sanierung geeignet ist (vgl. z.B.: BFH vom 10. April 2003 IV R 63/01, BStBl II 2004 S. 9 m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1994 - II R 105/93

    Vorliegen einer unbenannten ehebedingten Zuwendung - Gewährung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Das erfordert in objektiver Hinsicht eine Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und in subjektiver Hinsicht den Willen zur Unentgeltlichkeit (vgl. z.B.: BFH vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995 S. 70).
  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Die Frage, ob die Bereicherung des Zuwendungsempfängers dazu diente, dem Zuwendenden geschäftliche Vorteile zu verschaffen, ist ein Umstand, der lediglich für das subjektive Merkmal der Freigebigkeit von Bedeutung ist (vgl. dazu z.B.: BFH vom 29. Oktober 1997 II R 60/94, BStBl II 1997 S. 832 ).
  • BFH, 08.05.1985 - II R 119/82

    Wirtschaftlich unentgeltlicher Verzicht auf einen Anspruch auf Zahlung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Von einer Entreicherung des Zuwendenden ist in der Regel auszugehen, falls auf eine Forderung verzichtet wird (vgl. z.B.: BFH vom 8. Mai 1985 II R 119/82, BFH/NV 1985 S. 84).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Weil eine Nachzahlungsverpflichtung, die an das Vorliegen besserer Vermögensverhältnisse der Schuldners anknüpft (sog. Erlass mit Besserungsabrede), zivilrechtlich eine auflösende Bedingung im Sinne des § 158 Absatz 2 BGB darstellt (vgl. z.B.: BFH vom 20. Oktober 2004 I R 11/03, BFH/NV 2005 S. 428 m.w.N.; a.A.: Herlinghaus, EFG 2002 S. 1187 in einer Anmerkung), ist die aufschiebend bedingt erlassene Forderungen zunächst erloschen; sie lebt gemäß § 159 BGB erst im Falle des Bedingungseintritts rückwirkend wieder auf und ist daher ab dem Verzichtsjahr bis zum Bedingungseintritt nicht mehr zu passivieren (vgl. z.B.: (vgl. z.B.: BFH vom 29. Januar 2003 I R 50/92, BStBl II 2003 S. 768 ; Wittig, NZI 2001 S. 169).
  • BFH, 12.07.2000 - II R 26/98

    Schenkungsteuer bei Bürgschaftsübernahme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 2436/02
    Zwar muss die Bereicherung endgültig sein (vgl. hierzu z.B.: BFH vom 12. Juli 2000 II R 26/98, BStBl II 2000 S. 596).
  • BFH, 29.01.2003 - I R 50/02

    Dauerschulden bei Forderungserlass unter Besserungsvorbehalt

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