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FG Rheinland-Pfalz, 15.10.1999 - 3 K 1066/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.11.1987 - II R 227/84
Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einheitswertbescheid - Wirksamkeit - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.1999 - 3 K 1066/96
Nach ständiger Rechtsprechung sind Steuerbescheide an den Gesamtrechtsnachfolger zu richten; dieser muss namentlich bezeichnet sein, in Erbfällen genügt die Bezeichnung des Erblassers nicht (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 25.11.1987 II R 227/84 , BStBl II 1988, 40; Tipke/Kruse, § 45 AO, Tz. 9 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.1999 - 3 K 1066/96
Auch die weitere Beschwerde wurde mit Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrückenvom 16. Februar 1996 3 W 260/95 (NLA Bl. 284 ff.) zurückgewiesen. - BFH, 28.09.1987 - VIII R 154/86
Änderung von Steuerbescheiden - Einschränkungen der Änderungsbefugnis - Vorbehalt …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.1999 - 3 K 1066/96
Nach ständiger Rechtsprechung sind Steuerbescheide an den Gesamtrechtsnachfolger zu richten; dieser muss namentlich bezeichnet sein, in Erbfällen genügt die Bezeichnung des Erblassers nicht (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofes vom 25.11.1987 II R 227/84 , BStBl II 1988, 40; Tipke/Kruse, § 45 AO, Tz. 9 m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 3 V 359/04
Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheides; …
Auch hiergegen hat sie sich nicht gewandt und die Annahme der Erbschaft auch nicht angefochten; sie trifft insoweit jedoch die Beweislast (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.1999 3 K 1066/96, n.v.).