Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2018 - 3 K 2049/16 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG 2009, § 20 Abs 1 Nr 6 EStG 2009 vom 29.12.2003, § 32d Abs 2 Nr 2 S 1 EStG 2009, § 52 Abs 28 S 5 EStG 2009, EStG VZ 2014
Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwenden des gesonderten Steuertarifs des § 32d Abs. 1 S. 1 EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen; Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Lebensversicherung; Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2018 - 3 K 2049/16
- BFH - VIII R 41/18 (anhängig)