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   FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2018 - 3 K 2049/16   

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https://dejure.org/2018,47610
FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2018 - 3 K 2049/16 (https://dejure.org/2018,47610)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.2018 - 3 K 2049/16 (https://dejure.org/2018,47610)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 2018 - 3 K 2049/16 (https://dejure.org/2018,47610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG 2009, § 20 Abs 1 Nr 6 EStG 2009 vom 29.12.2003, § 32d Abs 2 Nr 2 S 1 EStG 2009, § 52 Abs 28 S 5 EStG 2009, § 32d Abs 2 S 1 EStG 2009
    Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwenden des gesonderten Steuertarifs des § 32d Abs. 1 S. 1 EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen; Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Lebensversicherung; Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.05.1974 - VI R 137/72

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen, die nach Eintritt in einen von einem anderen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2018 - 3 K 2049/16
    Anders als die Kläger meinen, liegt eine solche Schuldübernahme unter - bis auf den Vertragspartner - identischen Vertragsbedingungen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Mai 1974 VI R 137/72, BFHE 112, 484, BStBl II 1974, 633) im Streitfall nicht vor.
  • FG Hessen, 16.06.2011 - 11 K 2096/09

    Steuerpflicht von außerrechnungsmäßig und rechnungsmäßigen Zinsen aus einem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2018 - 3 K 2049/16
    Diese sind nicht von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG begünstigt (Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 26. Februar 2013  13 K 4455/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 860; vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 16. Juni 2011  11 K 2096/09, EFG 2012, 115; ebenso BMF-Schreiben vom 31. August 1979, BStBl I 1979, 592 Tz 1.1.
  • FG Düsseldorf, 26.02.2013 - 13 K 4455/11

    Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung gegen Einmalbetrag

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2018 - 3 K 2049/16
    Diese sind nicht von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG begünstigt (Finanzgericht - FG - Düsseldorf, Urteil vom 26. Februar 2013  13 K 4455/11 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 860; vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 16. Juni 2011  11 K 2096/09, EFG 2012, 115; ebenso BMF-Schreiben vom 31. August 1979, BStBl I 1979, 592 Tz 1.1.
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2018 - 3 K 2049/16
    Jedoch steht es dem Senat aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung von - den Unterschiedsbetrag von 1, 05 EUR übersteigenden - Werbungskosten frei, die Höhe der Einnahmen innerhalb des festgesetzten Steuerbetrags für den Steuerpflichtigen ungünstiger zu beurteilen, als dies in dem angefochtenen Bescheid geschehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373).
  • BFH, 16.03.2021 - X R 44/18

    Zeitpunkt der Zusage einer Direktversicherung bei Einkünften gemäß § 22 Nr. 5

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.03.2018 - 3 K 2049/16 aufgehoben.
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