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   FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 1498/05   

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https://dejure.org/2008,35319
FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 1498/05 (https://dejure.org/2008,35319)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.09.2008 - 2 K 1498/05 (https://dejure.org/2008,35319)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. September 2008 - 2 K 1498/05 (https://dejure.org/2008,35319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    Nutzungsdauer eines Übergangswohnheims für Aussiedler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nutzungsdauer eines Übergangswohnheims für Aussiedler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 1498/05
    In der Entscheidung GrS 1/77 heiße es:' für eine Bejahung der Abbruchabsicht wird es sprechen, wenn die Beteiligten bereits im Kaufvertrag davon ausgegangen sind, dass der Kauf zum Abbruch geschieht oder dass eine Verpflichtung zum Abbruch besteht.' Der BFH sehe also in einer Abbruchverpflichtung nur ein Indiz für eine Abbruchabsicht.

    Nach dem Beschluss des BFH Großer Senat vom 12. Juni 1978, GrS 1/77 (Bundessteuerblatt II 1978, 620 ) kann die Frage, ob ein Gebäude schon in der Absicht, es abzubrechen, angeschafft worden ist, wie bei allen sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgängen nur anhand äußerlich erkennbarer Merkmale beurteilt werden.

    Der Beschluss des Großen Senates vom 12. Juni 1978 ( GrS 1/77, Bundessteuerblatt II 1978, 620 ) nennt beide Alternativen als Voraussetzung für die Anwendung seiner aufgestellten Grundsätze.

    Würde die Restnutzungsdauer der Altbauten unter Berufung auf § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf die Zeit bis zum voraussichtlichen Abbruch des Gebäudes bemessen, würden die nach dem Beschluss des Großen Senats vom 12. Juni 1978 GrS 1/77 (BStBl II 1978, 620 ) nicht zulässigen Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung ganz oder zum Teil auf einem Umweg gewährt.

  • BFH, 23.12.2004 - III B 160/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht - Nichterhebung von Beweisen - Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 1498/05
    Mit Beschluss vom 23. Dezember 2004 ( III B 160/03) hat der Bundesfinanzhof auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger die Sache gemäß § 116 Absatz 6 FGO wegen eines Verfahrensmangels nach § 115 Absatz 2 Nummer 3 FGO an das Finanzgericht zurückverwiesen.

    Aufgrund der im Beschluss des BFH vom 23. Dezember 2004 ( III B 160/03) dargestellten Rechtsprechung ist in den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden 1995 bis 1997 eine Abschreibung für Absetzungen gemäß § 7 Absatz 4 EStG von 2% pro Jahr bei 50 Jahren tatsächlicher Nutzungsdauer zu berücksichtigen.

  • BFH, 15.12.1981 - VIII R 116/79

    Für ein in Abbruchabsicht erworbenes und bis zum Abbruch genutztes Gebäude ist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 1498/05
    Der Sachverhalt unterscheide sich auch vom Urteil des BFH vom 15. Dezember 1981, VIII R 116/79.

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Dezember 1981 ( VIII R 116/79, Bundessteuerblatt II 1982, 385 ) ist bei Wirtschaftsgütern nach § 7 Absatz 1 Satz 1 EStG , deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die gesamte Dauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt.

  • BFH, 04.02.2004 - X R 24/02

    Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht - Beweis des ersten Anscheins

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 1498/05
    Folglich ist es geboten, auf diesen Zeitpunkt auch für die Beantwortung der Frage abzustellen, wofür (für welchen Zweck) er den Anschaffungsaufwand tätigen muss (BFH Urteil vom 4. Februar 2004, X R 24/02, BFH/NV 2004, 787 ).
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