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   FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36345
FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13 (https://dejure.org/2014,36345)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.10.2014 - 4 K 1182/13 (https://dejure.org/2014,36345)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 4 K 1182/13 (https://dejure.org/2014,36345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 40 Abs 2 EStG 2002, § 40 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 41b Abs 1 S 2 Nr 7 EStG 2002, § 41c Abs 3 S 1 EStG 2002
    Frist für Wahlrechtsausübung hinsichtlich Lohnsteuerpauschalierung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Pauschalierung von Lohnsteuer nach Maßgabe des § 40 Abs. 2 S. 2 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 40 Abs. 2 s. 2
    Keine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG nach Ausschreibung oder Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung im zweiten Rechtsgang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG nach Ausschreibung oder Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung im zweiten Rechtsgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Lohnsteuerpauschalierung: Fristen für Arbeitgeber beachten!

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 134
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13
    Mit Urteil vom 14. November 2012 - VI R 56/11 hob der BFH auf die Revision der Klägerin das Urteil des Gerichts auf und verwies die Sache an das Gericht zurück, da das Gericht zur Frage der Bewertung des Vorteils aus der Ausübung des Bezugsrechts keine Feststellungen getroffen habe.

    Der BFH hat in dem Urteil vom 14. November 2012 - VI R 56/11 auf die Revision der Klägerin die Rechtsauffassung des Gerichts hierzu in dem Urteil vom 30. August 2011 - 3 K 2579/09 bestätigt.

    Nachdem der BFH in dem Urteil vom 14. November 2012 - VI R 56/11 den Rechtstreit wegen der Frage der Bewertung des Vorteils aus der Ausübung des Bezugsrechts an das Gericht zurückverwiesen hat, haben die Beteiligten über die Höhe des der Besteuerung unterliegenden geldwerten Vorteils im Streitjahr eine tatsächliche Verständigung abgeschlossen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2579/09

    Lohnsteuer für die Überlassung von Job-Tickets

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13
    Die hiergegen gerichtete Klage wurde vom Gericht mit Urteil vom 30. August 2011 - 3 K 2579/09 abgewiesen.

    Der BFH hat in dem Urteil vom 14. November 2012 - VI R 56/11 auf die Revision der Klägerin die Rechtsauffassung des Gerichts hierzu in dem Urteil vom 30. August 2011 - 3 K 2579/09 bestätigt.

  • BFH, 30.12.2010 - III R 50/09

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann der Lohnsteuerabzug nach Abschluss des Lohnkontos des Arbeitnehmers -spätestens am 28. Februar des Folgejahres- aber nicht mehr geändert werden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2010 - III R 50/09, BFH/NV 2011, 786).
  • BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13
    Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine Urkunde, die dem leichteren Nachweis steuerlicher Verhältnisse bei der Einkommensteuerveranlagung dient (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 - VI R 57/04, BStBl. II 2008, 434).
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 47/08

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Gutschrift von Beteiligungskapital -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13
    Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis für das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft zufließen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 2010 - VI R 47/08, BFH/NV 2010, 1094).
  • BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80

    Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13
    Zwar hat der BFH bereits entschieden, dass der Antrag auf Pauschalierung nach § 41 Abs. 1 EStG noch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 25.5.1984 - VI R 223/80, BStBl. II 1984, 569 und vom 16. März 1990 - VI R 88/86, BFH/NV 1990, 639), wobei auch hier gilt, dass der Arbeitgeber nach Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr auf die Pauschalierung überwechseln kann, wenn er im Regelbesteuerungsverfahren abgerechnet hat (vgl. Trzaskalik in K/S/M, EStG, Rn. B27 zu § 40).
  • BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Pauschalierung noch im Klageverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13
    Zwar hat der BFH bereits entschieden, dass der Antrag auf Pauschalierung nach § 41 Abs. 1 EStG noch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 25.5.1984 - VI R 223/80, BStBl. II 1984, 569 und vom 16. März 1990 - VI R 88/86, BFH/NV 1990, 639), wobei auch hier gilt, dass der Arbeitgeber nach Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr auf die Pauschalierung überwechseln kann, wenn er im Regelbesteuerungsverfahren abgerechnet hat (vgl. Trzaskalik in K/S/M, EStG, Rn. B27 zu § 40).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer

    Denn dann sind die betroffenen Arbeitsentgeltbestandteile als regelbesteuerter Arbeitslohn des jeweiligen Arbeitnehmers bereits in der (ab März des Folgejahres grundsätzlich nicht mehr zu ändernden) Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen (Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2014 - 4 K 1182/13; Revision dagegen zurückgewiesen: BFH, Urteil vom 24.9.2015 - VI R 69/14).
  • BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014  4 K 1182/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Gleichwohl wies das FG die Klage mit den in EFG 2015, 134 veröffentlichten Gründen teilweise ab.

    Sie beantragt, unter Abänderung des angefochtenen Urteils des FG Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014  4 K 1182/13 nach den Anträgen der Klägerin betreffend die Anwendung der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zu erkennen, hilfsweise das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2014  4 K 1182/13 insoweit aufzuheben, als die Anwendung der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG verneint wurde, und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG Rheinland-Pfalz zurückzuverweisen.

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