Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 2 K 1431/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
- JurPC
EStG § 5 Abs. 2, HGB § 248 Abs. 2
Abschreibungsfähigkeit der Kosten einer Domainanschaffung - aufrecht.de
Zur Abzugsfähigkeit von Domainkosten (Anschaffungskosten)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kosten für eine Domain-Übernahme können nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Domain-Adresse entstandenen Aufwendungen; Internet-Adresse als Wirtschaftsgut
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 5 Abs. 2
Domain-Adresse nicht abschreibungsfähig - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ist eine erworbene Domain-Adresse abschreibungsfähig?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Domain-Adresse als immaterielles Wirtschaftsgut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Domain-Kauf im Steuerrecht
- IWW (Kurzinformation)
Bilanzierung - Keine Abnutzbarkeit bei Domain-Adressen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Domain-Kauf im Steuerrecht
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Aktivierung des Erwerbs einer Internet-Domain-Adresse
- beck.de (Leitsatz)
Steuerliche Abschreibung von Domainanschaffungskosten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Aufwendungen für Domain-Adresse weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut
- 123recht.net (Kurzinformation, 13.1.2005)
Steuern - Domain-Kaufpreis nicht absetzbar
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Aktivierung des Erwerbs einer Internet-Domain-Adresse
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 2 K 1431/03
- BFH, 19.10.2006 - III R 6/05
Papierfundstellen
- MMR 2005, 336
- DB 2005, 697
- EFG 2005, 348
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.09.1996 - II B 135/95
Kein Wertverzehr bei (ausländischen) Warenzeichen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 2 K 1431/03
Im Unterschied zu Marken- bzw. Warenzeichen besteht der wirtschaftliche Nutzen, der sich aus einer Domain-Adresse ziehen lässt, auch nicht im wesentlichen aus ihrem Bekanntheitsgrad, der nicht bereits durch Registrierung, sondern erst durch entsprechende Produktwerbung geschaffen wird und der ohne werterhaltene Maßnahmen (Werbung, Produktänderung usw.) einem u. U. sehr raschen Wertverfall ausgesetzt ist, weshalb eine Marke/ein Warenzeichen - nach allerdings umstrittener Auffassung - abschreibbar ist (vgl.: BFH, Beschluss vom 04. September 1996, II B 135/95, BStBl II 1996, 586 , eine AfA verneinend; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 09. Mai 2000, 6 K 2028/96, K, G, EFG 2000, 1177 , eine AfA befürwortend). - FG Düsseldorf, 09.05.2000 - 6 K 2028/96
Warenzeichen; Wirtschaftliche Abnutzung; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 2 K 1431/03
Im Unterschied zu Marken- bzw. Warenzeichen besteht der wirtschaftliche Nutzen, der sich aus einer Domain-Adresse ziehen lässt, auch nicht im wesentlichen aus ihrem Bekanntheitsgrad, der nicht bereits durch Registrierung, sondern erst durch entsprechende Produktwerbung geschaffen wird und der ohne werterhaltene Maßnahmen (Werbung, Produktänderung usw.) einem u. U. sehr raschen Wertverfall ausgesetzt ist, weshalb eine Marke/ein Warenzeichen - nach allerdings umstrittener Auffassung - abschreibbar ist (vgl.: BFH, Beschluss vom 04. September 1996, II B 135/95, BStBl II 1996, 586 , eine AfA verneinend; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 09. Mai 2000, 6 K 2028/96, K, G, EFG 2000, 1177 , eine AfA befürwortend).
- BFH, 19.10.2006 - III R 6/05
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 348 veröffentlicht. - FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2011 - 6 K 2154/09
Internet-Domain als ähnliches Recht i.S. des § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG
Zur Begründung führte der Beklagte unter Berufung auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16.11.2004 - 2 K 1431/03 aus, dass Domain-Adressen dem Schutz des Namensrechts gemäß § 12 BGB unterlägen.