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   FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03   

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FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03 (https://dejure.org/2008,4794)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.01.2008 - 4 K 1347/03 (https://dejure.org/2008,4794)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 4 K 1347/03 (https://dejure.org/2008,4794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere Wiederaufnahme der Prüfung durch die Finazbehörde als neue Prüfung mit erneuter Hemmungswirkung; Verhinderung der Ablaufhemmung durch den Beginn einer "pro-forma-Prüfung" vor Ablauf der Festsetzungsfrist ...

  • Judicialis

    FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; AO § ... 122 Abs. 1 S. 3; ; AO § 169 Abs. 1 S. 1; ; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 171 Abs. 4 S. 1; ; AO § 171 Abs. 4 S. 2; ; AO § 202 Abs. 1 S. 3; ; AO § 393 Abs. 1; ; AO § 397 Abs. 3; ; BpO § 9; ; HGB § 255 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 16 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 43; EStG § 16 Abs. 3
    Zur Frage der Auflösung von stillen Reserven bei einer Betriebsverlegung in das EU-Ausland

  • datenbank.nwb.de

    Zur Frage der Auflösung von stillen Reserven bei einer Betriebsverlegung in das EU-Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 680
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    Insoweit beruft sich der Kläger auf die neuere Rechtsprechung des EuGH, insbesondere in der Rechtssache "Hughes de Lasteyrie du Saillant" (EuGH-Urteil vom 11. März 2004, C - 9/02, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2004, 551), wonach grundsätzlich ein Verstoß gegen die europarechtlich verbürgte Niederlassungsfreiheit gegeben sei, wenn an einen Wegzug innerhalb der EU steuerliche Nachteile geknüpft würden.

    Der EuGH habe in seinem Urteil in der Rechtssache C-9/02 "Hughes de Lasteyrie du Saillant" vom 11. April 2003 eine Regelung des französischen Steuerrechts zur Wegzugsbesteuerung bei natürlichen Personen als nicht europarechtskonform eingestuft, wodurch die Neufassung des § 6 Außensteuergesetz -AStG- erforderlich werde.

    bb) Diese Rechtsprechung, die zu einer Sofortbesteuerung von stillen Reserven führt, sieht der erkennende Senat in Übereinstimmung mit einem Großteil des Schrifttums jedenfalls bei einer Verlegung des Betriebs in einen anderen EU-Staat - insbesondere auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs -EuGH-vom 11. März 2004 Rs. C-9/02 ("Hughes de Lasteyrie du Saillant", a.a.O.) - als einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und damit als nicht europarechtskonform an (ebenso Fischer, Mobilität und (Steuer-)Gerechtigkeit in Europa - Überlegungen aus Anlass des EuGH-Urteils v. 11.3.2004 - Rs. C-9/02 - Hughes de Lasteyrie du Saillant, FR 2004, 659, Finanzrundschau -FR- 2004, 630; Schnitger, Verstoß der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und weiterer Entstrickungsnormen des deutschen Ertragsteuerrechts gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrags, Betriebs-Berater -BB- 2004, 804; Spengel/Braunagel, EU-Recht und Harmonisierung der Konzernbesteuerung in Europa, Steuer und Wirtschaft -StuW- 2006, 34; Körner, Europarecht und Wegzugsbesteuerung - das EuGH-Urteil "de Lasteyrie du Saillant", Internationales Steuerrecht -IStR- 2004, 424; ders. Europarecht und Umwandlungssteuerrecht, IStR 2006, 109; ders., Anmerkungen zum SEStEG-Entwurf vom 21.4.2006, IStR 2006, 469; Reiß, in Kirchhof, EStG Kompaktkommentar, 7. Aufl., 2007, § 16 Rz. 315 ff.; Schaumburg, Der Wegzug von Unternehmen, in Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Festschrift für Franz Wassermeyer zum 65. Geburtstag, hrsg.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt das Verbot für Mitgliedstaaten, die Niederlassungsfreiheit zu beschränken, auch in Bezug auf steuerrechtliche Vorschriften und betrifft insbesondere die Fälle, in denen eine steuerrechtliche Norm aufgrund einer abschreckenden Wirkung geeignet ist, die Ausübung des Rechts zu beschränken (vgl. EuGH-Urteil vom 11. März 2004 Rs C - 9/02, a.a.O.) Nach den Entscheidungen des EuGH vom 11. März 2004 (Rs. C-9/02 a.a.O. ) undvom 7. September 2006 (Rs. C-470/04 Slg. der Rechtsprechung des EuGH 2006, S. 1-07409), welche steuerrechtliche Regelungen in Frankreich bzw. den Niederlanden betrafen, bestanden gegen eine Vermögenszuwachsbesteuerung erhebliche europarechtliche Bedenken.

    Denn der Entscheidung des EuGH in der Rs. C- 9/02 ("Hughes de Lasteyrie du Saillant") ist insoweit zu entnehmen, dass bei einer Betriebsverlegung in das EU-Ausland nur der tatsächlich erzielte Veräußerungsgewinn besteuert werden darf (ebenso Schaumburg, a.a.O., S. 411, 427 ff.).

  • BFH, 13.02.2003 - IV R 31/01

    Ablaufhemmung bei unterbrochener Außenprüfung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    Er hat das damit begründet, dass der Steuerpflichtige innerhalb der Festsetzungsfrist immer damit rechnen muss, dass Ereignisse mit ablaufhemmender Wirkung eintreten und zwar auch dann, wenn zuvor eine Hemmung weggefallen ist (ebenso BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 31/01, BStBl II 2003, 552).

    Diese Erwägungen gelten für die in § 171 Abs. 5 AO geregelte Ablaufhemmung bei Beginn einer Fahndungsprüfung ebenso wie für die in § 171 Abs. 4 AO normierte Ablaufhemmung bei Beginn einer Betriebsprüfung (BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 31/01, a.a.O.).

    bb) Soweit sich Fahndungsprüfung und Außenprüfung allerdings insoweit unterscheiden, als letztere eine Prüfungsanordnung erfordert, wonach in diesem schriftlich zu erteilenden Verwaltungsakt der Umfang der Außenprüfung bestimmt wird (§ 196 AO), und deshalb teilweise die Auffassung vertreten wird, dass bei Wegfall der Hemmungswirkung infolge Unterbrechung der ersten Prüfung um mehr als sechs Monate die Hemmungswirkung der weiteren Prüfung von einer neuen Prüfungsanordnung abhängen soll (so etwa Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 171 Rz. 68), ist der BFH dem in seinemUrteil vom 13. Februar 2003 IV R 31/01 ( a.a.O.).

    Sofern die Prüfung schließlich innerhalb der Festsetzungsfrist begonnen wird, tritt die Ablaufhemmung vorbehaltlich der in § 171 Abs. 4 Satz 2 AO geregelten Ausnahme ein (BFH Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 31/01, BStBl II 2003, 552).

  • BFH, 28.04.1971 - I R 55/66

    Verlegung eines Gewerbebetriebs - Vom Ausland ins Inland - Aufgabe des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    Mit der Verlegung seines Gewerbebetriebes nach Luxemburg nahm der Prüfer insoweit eine Aufgabe des Gewerbebetriebs nach § 16 Abs. 3 EStG- unter Zugrundelegung der bisherigen BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 28. April 1971 I R 55/66, BStBl II 1971, 630 undvom 16. Dezember 1975 VIII R 3/74, BStBl II 1976, 246) an.

    aa) Die Wohnsitz- oder Betriebsverlegung ins Ausland führt nach bisheriger BFH-Rechtsprechung zu einem Aufgabegewinn, wenn der Steuerpflichtige dadurch nach den Bestimmungen des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens aus der inländischen Besteuerung ausscheidet (vgl. nur BFH-Urteil vom 28. April 1971 I R 55/66, a.a.O.) mit der Folge der (sofortigen) Versteuerung der stillen Reserven, weil diese nicht endgültig der inländischen Besteuerung entgehen dürfen.

    Der BFH versteht allerdings unter Zugrundelegung eines finalen Betriebsaufgabenbegriffs unter einer Betriebsaufgabe auch, dass durch eine Handlung des Betriebsinhabers oder durch einen Rechtsvorgang der Betrieb in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, dass die Erfassung der in den den Betrieb bildenden Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1971 I R 55/66, a.a.O;vom 16. Juli 1969 I R 266/65, BStBl II 1970, 175).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    bb) Der Verstoß gegen Belehrungspflichten über die Aussagefreiheit des Beschuldigten führt im Strafprozess grundsätzlich zu einem Verwertungsverbot der unmittelbar hierdurch erlangten Informationen (vgl. BGH-Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, BGHSt 38, 214, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1992, 1463).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beschuldigte durch andere, außerhalb des Straf- und Strafprozessrechts liegende Vorschriften verpflichtet wird, Angaben zu machen (vgl. BGH-Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91, a.a.O.).

  • BFH, 28.01.1976 - IV R 168/73

    Lohnsteuer-Außenprüfer - Lohnsummensteuerprüfung - Anerkennungserklärung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    Als Bevollmächtigter i.S. der §§ 80 Abs. 1 Satz 1, 122 Abs. 1 Satz 3 AO gilt auch derjenige, der ohne Vollmacht gegenüber den Finanzbehörden wie ein Bevollmächtigter auftritt, wenn der von ihm durch sein Auftreten erzeugte Rechtsschein der Bevollmächtigung dem Vertretenen zurechenbar ist (BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 IV R 168/73, BStBl II 1976, 344;vom 2. April 1987 VII R 60/84, BFHE 150, 93 ;vom 25. September 1990 IX R 84/88, BStBl II 1991, 120; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 80 AO Anm. 90 ff.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 80 AO Tz. 10).

    Eine Duldungsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben dahin verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BFH-Urteil vom 28. Januar 1976 IV R 168/73, a.a.O.).

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    aaa) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u.a. auszuweisen, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (BFH-Urteile vom 8. November 2000 I R 10/98, BStBl II 2001, 349, m.w.N.; vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BStBl II 1993, 786, m.w.N.; Ellrott/St. Ring in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 5. Aufl., § 247 HGB Rn. 80; Schreiber, in Blümich, a.a.O., § 5 EStG Rz. 940 f.).

    Ohne Bedeutung für die Gewinnrealisierung ist, ob am Bilanzstichtag die Rechnung bereits erteilt worden ist, ob die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder die Forderung erst nach dem Bilanzstichtag fällig wird (BFH-Urteil vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, a.a.O.; vgl. auch Ellrott/St. Ring, a.a.O., § 247 HGB Rn. 81; Schreiber, in Blümich, a.a.O., § 5 EStG Rz. 940 f.; Werndl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Kommentar, § 6 Rdnr. A 84; Crezelius, in Kirchhof, EStG, Kompaktkommentar, 7. Aufl., 2007, § 5 Rn. 154; Weber-Grellet, in Schmidt, EStG, 26. Aufl., 2007, § 5 Rz. 608).

  • BFH, 03.03.2003 - IX B 206/02

    Prüfungsanordnung, Anscheins- oder Duldungsvollmacht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    Eine Prüfungsanordnung kann gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3 AO nämlich auch gegenüber einem Vertreter mit Anscheins- oder Duldungsvollmacht wirksam bekannt gegeben werden (BFH-Beschluss vom 03. März 2003 IX B 206/02, BFH/NV 2003, 884).

    Hieran hat der BFH noch jüngst in seinemBeschluss vom 3. März 2003 (IX B 206/02, a.a.O.) festgehalten, wobei er dort auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -BverfG- verweist, wonach zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch eine nur mündlich oder nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht schlüssig erteilte Vollmacht genügt (BVerfG-Beschluss vom 15. Februar 1985 1 BvR 338/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1986, 259).

  • BFH, 26.06.1997 - XI B 174/96

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    Der erkennende Senat folgt insoweit der st. Rechtsprechung des BFH, der im Falle der Bekanntgabe von Prüfungsanordnungen eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an einen Vertreter ausreichen lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 1997 XI B 174/96, BFH/NV 1998, 17).
  • BVerfG, 15.02.1985 - 1 BvR 338/84
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    Hieran hat der BFH noch jüngst in seinemBeschluss vom 3. März 2003 (IX B 206/02, a.a.O.) festgehalten, wobei er dort auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts -BverfG- verweist, wonach zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch eine nur mündlich oder nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht schlüssig erteilte Vollmacht genügt (BVerfG-Beschluss vom 15. Februar 1985 1 BvR 338/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1986, 259).
  • BFH, 24.11.1982 - I R 123/78

    Bei Verlagerung eines unselbständigen Betriebsteils in das Ausland wird kein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
    Gleiches gilt danach bei einer Überführung eines Wirtschaftsguts aus einer inländischen in eine ausländische Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen, die insofern als eine mit dem Teilwert anzusetzende Entnahme anzusehen ist, sofern der Gewinn aus der ausländischen Betriebsstätte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht mehr der inländischen Besteuerung unterliegt (BFH-Urteile vom 30. Mai 1972 VIII R 111/69, BStBl II 1972, 760; BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BStBl II 1975, 168; BFH-Urteile vom 24. November 1982 I R 123/78, BStBl II 1983, 113, undvom 19. Februar 1998 IV R 38/97, BStBl II 1998, 509).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

  • BFH, 30.05.1972 - VIII R 111/69

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - Ausländische

  • BFH, 24.10.2006 - I R 90/05

    Prüfungsanordnung; Wirksamkeit; Ap

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

  • BFH, 19.02.1998 - IV R 38/97

    Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin eines Betriebs

  • BFH, 04.11.1987 - II R 102/85

    Anordnung einer Außenprüfung zur Feststellung, ob und inwieweit Steuern

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

  • BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93

    Herstellungskosten - Sondereigentum

  • BFH, 14.10.1999 - IV R 12/99

    Gewinnrealisierung bei Provisionen eines Assekuradeurs

  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

  • BFH, 30.01.2002 - X R 56/99

    Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Betriebsaufgabe und anschließender

  • BFH, 19.08.1998 - XI R 37/97

    Außenprüfung und Steuerstrafverfahren

  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05

    Strafbefreiende Selbstanzeige (Wirksamkeitsvoraussetzungen und Aufhebung der

  • BFH, 16.07.1969 - I 266/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

  • BFH, 02.04.1987 - VII R 60/84
  • BFH, 04.04.1989 - X R 49/87

    Behandlung eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Aufgabe eines

  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 158/73

    Keine Besteuerung eines originären Geschäftswerts bei Betriebsaufgabe durch

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2002 - 3 K 284/00

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Rechte des Beschuldigten bei der

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

  • BFH, 20.08.1997 - X R 58/93
  • BFH, 19.03.2002 - IX R 8/99

    Festsetzungsverjährung nach RAO; Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung

  • BFH, 22.01.2003 - X R 20/01

    Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel

  • BFH, 16.01.1979 - VIII R 149/77

    Ermittlung der Besteuerungsgrundlage - Steuerfahndungsprüfung - Hemmung der

  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 110/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verwertungsverbot

  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02

    Steuerliche Einordnung der Zahlungen für die Übertragung einer Handelsagentur;

  • FG Niedersachsen, 09.06.2004 - 3 K 85/00

    Abschreibungsmöglichkeiten von Geschäftsbeziehungen eines Handelsvertreters im

  • BFH, 16.12.1975 - VIII R 3/74

    Steuerpflichtiger - Betriebsstätte - Kein DBA - Wirtschaftsgüter - Realisierung -

  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

    Da es nach allem für eine Besteuerung der stillen Reserven im Streitjahr nach nationalem Recht an einer Rechtsgrundlage fehlt, kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage offenbleiben, ob die Sofortbesteuerung bei einer Betriebsverlegung nach Belgien gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 52 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 43 nach der Zählung des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997 Nr. C-340, 1) verstoßen würde (so neben dem FG auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2008 4 K 1347/03, EFG 2008, 680 - nachfolgend Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 I R 28/08 - Schaumburg in Gocke/Gosch/Lang, Festschrift für Wassermeyer, 2005, S. 411, 427 ff.; Ditz in Wassermeyer/Andresen/Ditz, a. a. O., Rz 4.89; Reiß in Kirchhof, a. a. O., § 16 Rz 315; Körner, Internationales Steuerrecht 2004, 424, 429; Spengel/Braunagel, StuW 2006, 34, 41 f.; Schnitger, Betriebs-Berater 2004, 804, 811 f.; a. A. Mitschke, FR 2008, 1144, 1145 und FR 2009, 326).
  • FG Niedersachsen, 12.01.2016 - 13 K 12/15

    Einkommensteuerliche Aktivierung von im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am

    Der BFH verwarf in diesem Urteil die Auffassung der Vorinstanz, dass eine Provisionsforderung im Jahr der Aufwandsentstehung teilweise als "unfertige Leistungen" zu aktivieren sei (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Januar 2008 - 4 K 1347/03, EFG 2008, 680) und führte aus, dass die Provisionsforderung in dem Jahr der Aufwandsentstehung insgesamt noch nicht realisiert worden sei, was eine Unterteilung in einen realisierten und nicht realisierten Forderungsteil ausschlösse.
  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

    Sein Urteil vom 17. Januar 2008 4 K 1347/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 680 abgedruckt.
  • FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11

    Entstrickungsbesteuerung bei Überführung eines Wirtschaftsguts in eine

    36 Nach Auffassung des Senats verstößt der Entstrickungstatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gegen die so verstandene Niederlassungsfreiheit (ebenso: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2008 4 K 1347/03, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 680; Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.03.2008 1 K 4110/04, EFG 2009, 259; Frotscher, EStG, Praxiskommentar, 149. Lieferung 3/2009, § 4g, Rdnr. 3; Ditz, Internationales Steuerrecht (IStR) 2009, 115; Körner, IStR 2009, 741; Krüger/Heckel, Neue Wirtschaftsbriefe 2010, 1334; zweifelnd: Wied, in: Blümich, Kommentar zu EStG, KStG, GewStG und Nebengesetzen, § 4 EStG, Rdnrn. 21 und 486; anderer Ansicht: Mischke, Die Unternehmensbesteuerung 2011, 328; Musil, Finanzrundschau 2011, 545), denn Anknüpfungspunkt für die Besteuerung von stillen Reserven ist die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte.
  • BFH, 10.06.2010 - I B 186/09

    Liquidationsbesteuerung nach Wegzug einer GmbH ins Ausland (vor SEStEG)

    Denn die Klägerin bezieht sich in dem Schriftsatz ausdrücklich auf Entscheidungen der Finanzgerichte Köln (Urteil vom 18. März 2008  1 K 4110/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 259) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Januar 2008  4 K 1347/03, EFG 2008, 680), die beide in der Sofortbesteuerung des Aufgabegewinns beim Wegzug von Einzelunternehmern in das Ausland nach der Theorie der finalen Betriebsaufgabe (aufgegeben durch Senatsurteile vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BFHE 227, 83, und I R 28/08, BFH/NV 2010, 432) einen klaren Verstoß gegen das EU-Recht gesehen haben.
  • FG Köln, 16.11.2011 - 10 V 2336/11

    Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte,

    Das FG Rheinland-Pfalz hat den Betriebsstättenerlass unter Bezugnahme auf weite Teile des Schrifttums insoweit als unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) angesehen, als die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes zu einer Betriebsstätte im EU-Ausland zu einer Besteuerung der stillen Reserven führt, während dies bei reinen Inlandssachverhalten nicht geschieht (Urteil vom 17. Januar 2008 4 K 1347/03, EFG 2008, 680 m. w. N.).
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