Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 1 K 2003/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16624
FG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 1 K 2003/03 (https://dejure.org/2006,16624)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.05.2006 - 1 K 2003/03 (https://dejure.org/2006,16624)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 1 K 2003/03 (https://dejure.org/2006,16624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivierung eines Pfandgelderstattungsanspruchs; Erhebung eines Barpfands durch den Lieferanten; Erhebung des Flaschenpfands zur Sicherung der Rückgabe des Leerguts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch verauslagte Pfandgelder und Bilanzierung einer Forderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattungsanspruch verauslagte Pfandgelder und Bilanzierung einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74

    Umsatzprämie - Vorbehalt der Freiwilligkeit - Prämiengewährung - Großhändler -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 1 K 2003/03
    Diese sei im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 9. Februar 1978, BStBl II 1978, Seite 370 , zu aktivieren.

    Für den vorliegenden Fall der zeitlichen Erfassung eines Pfandgelderstattungsanspruchs beziehe sich das Finanzamt auch auf das BFH-Urteil vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BStBl II Seite 370. Dieses Urteil beziehe sich auf einen Großhändler aus der Flachglasbranche, der von seinen Lieferanten eine "der Höhe nach feststehende Umsatzprämie erhalten habe, die - wie in der Praxis üblich - erst im folgenden Jahr ausgezahlt würde.

    Der Auffassung des beklagten Finanzamtes unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BStBl II 1978, 370 , wonach der Klägerin für die an den Abfüller verauslagten Pfandgelder eine Forderung auf Rückerstattung zusteht, die zu aktivieren ist, vermag der Senat nicht zu folgen, weil der Anspruch der Klägerin auf Erstattung gegenüber ihren Lieferanten im Zeitpunkt der Verauslagung gerade nicht entstanden ist, wie oben ausgeführt.

  • BFH, 21.11.1958 - III 208/56 U

    Kreditgewinnabgabe bei Umstellung von Reichsmark auf DM

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 1 K 2003/03
    Dies folgt aus den Vorschriften der §§ 1204 ff. BGB , die auch auf das Flaschenpfand als unregelmäßiges Pfandrecht Anwendung finden, soweit sich nicht Besonderheiten aus der Übereignung des "Pfandes" ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 21.11.1958 - III 208/56 U, veröffentlicht in juris).

    Das bedeutet für das Pfandgeld, dass der Anspruch der Klägerin auf Erstattung des Pfandgeldes erst mit der Rückgabe des Leergutes entsteht (vgl. BFH-Urteil vom 21.11.1958 - III 208/56 U, a.a.O.).

  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 1 K 2003/03
    Damit ist dem Leistenden der Anspruch auf die Gegenleistung (die Zahlung) so gut wie sicher (vgl. BFH-Urteile vom 3. August 2005 - I R 94/03, BFH/NV 2005, 2281 und vom 10. September 1998 - IV R 80/96, BFH/NV 1999, 260 ).

    Ohne Bedeutung ist, ob am Bilanzstichtag die Rechnung bereits erteilt worden ist, ob die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder die Forderung erst nach dem Bilanzstichtag fällig wird (BFH-Urteile vom 3. August 2005 - I R 94/03 a.a.O.).

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 80/96

    Gewinnrealisierung bei Schulungseinrichtungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.05.2006 - 1 K 2003/03
    Damit ist dem Leistenden der Anspruch auf die Gegenleistung (die Zahlung) so gut wie sicher (vgl. BFH-Urteile vom 3. August 2005 - I R 94/03, BFH/NV 2005, 2281 und vom 10. September 1998 - IV R 80/96, BFH/NV 1999, 260 ).
  • BFH, 06.10.2009 - I R 36/07

    Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern

    Gegen die dementsprechend ergangenen Steuerbescheide für die Streitjahre erhob die Klägerin Klage, der das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 19 veröffentlichtem Urteil vom 17. Mai 2006 1 K 2003/03 stattgab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht