Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1812/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- rechtsportal.de
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland des Kindergeldempfängers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für Annahme Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98
Kindergeld - Wohnsitz im Inland
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1812/01
Ein lediglich kurzfristiger Aufenthalt (etwa zu Ostern, in den Sommerferien und zu Weihnachten) genügt nicht, um einen Wohnsitz zu begründen oder beizubehalten (BFH vom 12. Januar 2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231).Solche kurzfristige Aufenthalte, wie sie von der Zeugin in glaubhafter Weise geschildert worden sind, können aber nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231) nicht ausreichend sein, um einen Wohnsitz zu begründen oder beizubehalten.
- BSG, 28.02.1980 - 8b RKg 6/79
Anspruch auf Kindergeld während Tätigkeit in Liberia - Tätigkeit für …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1812/01
Diese Rechtsprechung des BFH geht zurück auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 BHGG in der Fassung vor 1996 (vgl. etwa EFG vom 28. Februar 1980 8b RKg 6/79, SozR 58 70, § 1 Nr. 7 BKGG ). - BFH, 26.02.1986 - II R 200/82
Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1812/01
Er kann deshalb mehrere Wohnsitze haben (BFH vom 26. Februar 1986 II R 200/82, BFH/NV 1987, 301).
- BFH, 26.01.2001 - VI R 89/00
Kindergeld - Aufhebungsbescheid - Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1812/01
Soweit der Kläger vorträgt, der Bundesfinanzhof habe in seiner Revisionsentscheidung im vorliegenden Verfahren (Urteil vom 26. Januar 2001 VI R 89/00) nicht ausdrücklich festgestellt, dass er - der Kläger - in H keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innegehabt habe, vermag der Senat dieser Auffassung nicht zu folgen. - BFH, 22.04.1994 - III R 22/92
Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1812/01
Das setzt zunächst voraus, dass eine Wohnung mit zum Wohnen geeigneten Räumlichkeiten vorhanden ist, die der Steuerpflichtige innehat, d.h. über die er tatsächlich verfügen kann (vgl. nur BFH vom 22. April 1994 III R 22/92, BStBl II 1994, 887). - BFH, 27.09.1999 - I B 83/98
Wohnsitz; Beibehaltung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1812/01
Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken macht eine Wohnung nicht zum Wohnsitz im Sinne des § 8 AO (BFH vom 27. September 1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673 , für den Fall unregelmäßigen Aufenthalts im Inland ohne Besuchscharakter).