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FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2517/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1
Aufwendungen für Freizeitsport keine Werbungskosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufwendungen für Freizeitsport keine Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kein Werbungskostenabzug für Hallenhandball
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Polizei-Handball
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Polizist und Handballer - Der Beamte kann seine Ausgaben für Freizeitsport nicht von der Steuer absetzen
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Werbungskostenbzug bei sportlicher Betätigung
Wird zitiert von ...
- FG Thüringen, 25.09.2013 - 3 K 290/13
Werbungskostenabzug für sportbedingte Aufwendungen eines Mitglieds der …
Der Senat stimmt mit der Ansicht der Beklagtenseite insoweit überein, als die Ausübung von Sport regelmäßig zum Bereich der privaten Lebensführung gehört, denn durch die sportliche Betätigung wird allgemein und i. d. R. unabhängig von der Ausübung eines bestimmten Berufs die körperliche Leistungsfähigkeit gefördert (vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2009 5 K 2517/07 sowie FG Münster, Urteil vom 05.10.1993 11 K 2242/91 E, EFG 1994, 238; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2005 3 K 202/04, EFG 2006, 811 ;… BFH-Beschluss vom 06.06.2005 VI B 80/04, BFH/NV 2005, 1792 ).