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   FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 2 K 2487/16   

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https://dejure.org/2018,5154
FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 2 K 2487/16 (https://dejure.org/2018,5154)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2018 - 2 K 2487/16 (https://dejure.org/2018,5154)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 2 K 2487/16 (https://dejure.org/2018,5154)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2009, § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015
    Kindergeld: Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung

  • IWW

    § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Ausbildungswilligkeit; Erkankung; Kindergeld; Steuerrecht; Kindergeld für krankes Kind über 18. Jahre

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind; Unterbrechen der Ausbildung wegen einer Erkrankung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für Kind, das wegen länger andauernder Erkrankung seine begonnene Ausbildung nicht fortsetzen kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kindergeld ist auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung des Kindes weiterzuzahlen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kindergeld bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld ist auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld muss auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung des Kindes weitergezahlt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeld ist auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung des Kindes weiterzuzahlen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld trotz unterbrochener Ausbildung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kindergeld auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Erkrankung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 2 K 2487/16
    Der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG stellt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02 (BStBl II 2003, 848) nicht auf das formale Weiterbestehen eines Ausbildungsverhältnisses ab, sondern darauf, dass auf die Ausbildung gerichtete Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden.
  • BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10

    Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 2 K 2487/16
    Dies gilt nach Auffassung des Gerichtes zumindest für den Fall, dass eine Untersuchungshaft nicht zu einer Verurteilung führt (so bestätigt durch BFH-Urteil vom 23. Januar 2013, XI R 50/10, BStBl II 2014, 300).
  • FG Hamburg, 31.07.2018 - 6 K 192/17

    Kindergeld für ein erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen

    Hat ein Kind einen Ausbildungsplatz und ist ausbildungswillig, ist aber aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage, die Ausbildung fortzusetzen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist (Urteil, FG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2018 2 K 2487/16, zitiert nach juris).

    Das Gericht geht davon aus, dass es sich bei diesen Regelungen in der Dienstanweisung der Beklagten lediglich um verwaltungsökonomische Regelungen handelt (im Ergebnis ebenso Urteil, FG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2018 2 K 2487/16, zitiert nach juris).

  • FG Hamburg, 17.01.2020 - 5 K 24/19

    Kindergeld für ein erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen

    Hat ein Kind einen Ausbildungsplatz und ist ausbildungswillig, ist aber aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage, die Ausbildung fortzusetzen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 lit. c EStG zu berücksichtigen ist (FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20. Februar 2018, 2 K 2487/16, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.2018 - 3 K 76/18

    Anspruch auf Kindergeld bei krankheitsbedingten Einschränkungen während der

    Hat ein Kind einen Ausbildungsplatz und ist ausbildungswillig, ist aber aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage, die Ausbildung fortzusetzen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2018, 2 K 2487/16, juris).

    Bei den Regelungen in der Dienstanweisung der Beklagten handelt es sich um verwaltungsökonomische Regelungen, die die Finanzgerichte nicht binden (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris; vgl. auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2018, 2 K 2487/16, juris).

  • FG Münster, 01.07.2020 - 11 K 1832/19

    Einkommensteuer: Anspruch auf Kindergeld nach einer Erkrankung des Kindes während

    Hat ein Kind einen Ausbildungsplatz und ist ausbildungswillig, aus objektiven Gründen aber zeitweise nicht in der Lage, die Ausbildung fortzusetzen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist (so z.B. auch BFH-Urteil vom 20.07.2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067; vgl. u.a. auch Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.09.2018 7 K 391/18, juris, rkr.; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.02.2018 2 K 2487/16, juris, rkr.).
  • FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19

    Die Grundsätze zum Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung

    Der Rechtsprechung des BFH lässt sich somit nicht entnehmen, dass in solchen Fällen ein formal fortgesetztes Ausbildungsverhältnis vorliegen muss, das lediglich tatsächlich unterbrochen wurde (wie hier ausdrücklich Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2018 - 2 K 2487/16, Rn. 21, juris).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.01.2020 - 2 K 91/19

    Anerkennung der Absichtserklärung eines vor Beginn der Ausbildung erkrankten

    Hat ein Kind einen Ausbildungsplatz und ist ausbildungswillig, ist aber aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage, die Ausbildung fortzusetzen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2018, 2 K 2487/16, juris).

    Bei den Regelungen in der Dienstanweisung der Beklagten handelt es sich um verwaltungsökonomische Regelungen, die die Finanzgerichte nicht binden (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2018, 2 K 2487/16, juris).

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