Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 5 K 1287/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 89 Abs 7 S 2 AO, Tziff 4.5.2. AEAO
Bei Rücknahme des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist die Gebühr nach Tz. 4.5.2 der AEAO nur nach dem angefallenen Bearbeitungsaufwand der Finanzbehörde zu erheben. Durch Tz. 4.5.2 der AEAO hat sich die Finanzverwaltung bei der Ermessensausübung gemäß ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AO § 89 Abs. 5 ; AO § 89 Abs. 7 S. 1; GKG § 34
Festlegung der Gebühr für die verbindliche Auskunft zu der von mehreren Gesellschafter geplanten Begründung von Zweitwohnsitzen in Österreich; Anspruch auf Erlass bzw. Ermäßigung der Gebühr - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auskunftsgebühr bei Rücknahme des Antrags auf verbindliche Auskunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Abgabenordnung | Auskunftsgebühr bei Rücknahme des Antrags auf verbindliche Auskunft
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Verbindliche Auskunft: Gebühr bei Antragsrücknahme?
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 5 K 1287/16
- BFH - IV R 8/18 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2018, 701