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   FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02   

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https://dejure.org/2005,14399
FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02 (https://dejure.org/2005,14399)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.07.2005 - 3 K 2382/02 (https://dejure.org/2005,14399)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 3 K 2382/02 (https://dejure.org/2005,14399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 2; ; EigZulG § 4; ; EigZulG § 8; ; AO § 39 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 § 4 § 8; AO § 39 Abs. 2
    Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Eigenheimzulage auf Grund der Ablösung eines Wohnrechts; Anschaffung einer Wohnung und Eigentümerstellung des Antragstellers als Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage; Zeitpunkt der Anschaffung eines Wirtschaftsguts; Übergang des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1665
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen seien nach der ständigen Rechtsprechung des BFH als nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstücks beurteilt worden (Hinweis auf BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BStBl II 1983, 410 und vom 28. November 1991 XI R 2/87, BStBl II 1992, 381).

    In einem weiteren Urteil vom 28. November 1991 (XI R 2/87) habe der BFH ebenfalls entschieden, dass die Ablösung eines Wohnrechts zu nachträglichen Anschaffungskosten führe.

  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    Aufwendungen zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen seien nach der ständigen Rechtsprechung des BFH als nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstücks beurteilt worden (Hinweis auf BFH-Urteile vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78, BStBl II 1983, 410 und vom 28. November 1991 XI R 2/87, BStBl II 1992, 381).

    Bereits im Urteil vom 21. Dezember 1982 (VIII R 215/78) habe der BFH entschieden, dass Zahlungen zur Befreiung eines Grundstücks von einer dinglichen Belastung eines Grundstücks Anschaffungskosten seien.

  • BFH, 24.07.1991 - II R 81/88

    Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    Denn nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) wird ein Wirtschaftsgut einem anderen als dem Eigentümer nur dann zugerechnet, wenn er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, d.h. wenn der Herausgabeanspruch des Eigentümers wirtschaftlich keine Bedeutung hat (vgl. BFH-Urteile vom 5. Mai 1983 IV R 43/80, BStBl II 1983, 631 und vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BStBl II 1991, 909).

    Demgemäß geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Begründung eines lebenslänglichen Vorbehaltsnießbrauchs nicht den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Nießbrauchbesteller verhindert (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1983, IV R 20/82, BStBl II 1984, 202 und vom 24. Juli 1991 II R 81/88, a.a.O.).

  • BFH, 24.04.1991 - XI R 9/84

    Übernahme einer Versorgungsverpflichtung führt bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    Dieser Vorgang führe nicht zu einer entgeltlichen Anschaffung, wenn keine Abstands- oder Ausgleichszahlungen für die Vermögensübergabe zu leisten seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 24. April 1991 XI R 9/84, BStBl II 1991, 794).

    Das BFH-Urteil vom 24. April 1991 (XI R 9/84) betreffe ebenfalls einen anderen Sachverhalt.

  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    Habe der Gesamtrechtsnachfolger ein Vermächtnis zu erfüllen, so stelle dies kein Entgelt für den Erwerb des Erbteils dar und führe nicht zu Anschaffungskosten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BStBl II 1992, 392).

    Dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 (IV R 97/89) liege ein anderer Sachverhalt zugrunde, weshalb es für die Beurteilung nicht angeführt werden könne.

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    Der Ablösebetrag stelle Anschaffungskosten dar, die nach dem EigZulG begünstigt seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BStBl II 1993, 484).

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind aber auch Zahlungen zur Ablösung eines auf Grund eines Vermächtnisses eingeräumten Wohnungsrechts grundsätzlich als - nachträgliche - Anschaffungskosten zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 8/89, BFH/NV 1992, 400, vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BStBl II 1993, 484 und vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BStBl II 1993, 488).

  • FG Schleswig-Holstein, 17.08.1998 - III 635/93
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    Dadurch werde keine Wohnung angeschafft, sondern lediglich ein auf der Wohnung lastendes Wohnrecht abgelöst (Hinweis auf FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 1998 III 635/93).

    Fraglich ist allerdings, ob die Ablösung eines Wohnrechts und damit die Befreiung des Eigentums von einer Belastung in jedem Fall, also etwa auch dann zu eigenheimzulagenrechtlich berücksichtigungsfähigen - nachträglichen - Anschaffungskosten führt, wenn der Antragsteller die Wohnung nicht oder nicht unmittelbar nach Ablösung des Wohnrechts zu eigenen Wohnzwecken nutzt (vgl. zu dieser Konstellation Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 17. August 1998 III 635/93, EFG 1998; vgl. aber auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2004 1 K 212/02, EFG 2004, 1029).

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    Weitere BFH-Urteile, in denen die Ablösung von dinglichen Wohnrechten als Anschaffungskosten beurteilt würden, seien im BStBl II 1993, 486 und 488 veröffentlicht.
  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    In dem BFH-Urteil vom 11. März 1992 (X R 113/89) habe der BFH entschieden, dass der Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG auch bei unentgeltlichem Erwerb der Wohnung zustehe.
  • BFH, 08.12.1983 - IV R 20/82

    Zur AfA-Berechtigung des Vorbehaltsnießbrauchs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 3 K 2382/02
    Demgemäß geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Begründung eines lebenslänglichen Vorbehaltsnießbrauchs nicht den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Nießbrauchbesteller verhindert (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1983, IV R 20/82, BStBl II 1984, 202 und vom 24. Juli 1991 II R 81/88, a.a.O.).
  • FG Saarland, 28.05.1991 - 1 K 181/90

    Einkommensteuer; ,,Vorkosten'' i.S. des § 10e Abs.6 EStG

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 212/02

    Kein begünstigter Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei Ablösung eines dinglichen

  • BFH, 12.02.1992 - XI R 8/89

    Steuerliche Absetzungen für Anschaffungskosten für ein Grundstück - Erbschaft

  • BFH, 05.05.1983 - IV R 43/80

    Keine Entnahme durch Schenkung, wenn das wirtschaftliche Eigentum beim Schenker

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 2 K 354/98

    "Anschaffung" im eigenheimzulagenrechtlichen Sinn

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 29/05

    AK; Ablösung Nießbrauch

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der die Kläger die Festsetzung der Eigenheimzulage wie im ursprünglichen Bescheid begehrten, aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1665 veröffentlichten Gründen statt.
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