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   FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1490/12   

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https://dejure.org/2014,27192
FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1490/12 (https://dejure.org/2014,27192)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.07.2014 - 1 K 1490/12 (https://dejure.org/2014,27192)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 1 K 1490/12 (https://dejure.org/2014,27192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Nr 1 S 2 EStG, § 9 Abs 1 S 1 EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
    Aufwendungen eines Profifußballers für ein Pay-TV-Abonnement, Sportbekleidung und einen Personal Trainer nicht als Werbungskosten abzugsfähig

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Aufwendungen für ein Pay TV Abonnement sowie für Sportbekleidung und für einen Personal Trainer als Werbungskosten durch einen Profi-Fußballspieler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen eines Profifußballspielers für Pay-TV, Sportkleidung und Personal Trainer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen eines Profifußballspielers für Pay-TV, Sportkleidung und Personal Trainer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Premiere-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Kosten für Sky-Abo sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskosten eines Profifußballspielers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kann ein Profifußballspieler Aufwendungen für ein Pay-TV-Sender als Werbungskosten abziehen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundesliga im TV - Profi-Fußballer kann Premiere-Abo nicht absetzen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Profifußballer können Aufwendungen für Premiere-Abonnements u.ä. nicht als Werbungskosten abziehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Premiere-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Werbekostenabzüge für Pay TV Abonnement, Sportbekleidung und Personal Trainer eines Profifußballspielers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten eines Profifußballers - Premiere-Abo und Sportklamotten sind nicht steuerlich absetzbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Premiere-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer: keine Werbungskosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein steuerbegünstigtes Pay-TV-Abonnement für Fußballprofis

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zu den Werbungskosten eines Profifußballspielers

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Sportkleidung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Selbst für Profifußballer sind Premiere-Abo, Sportklamotten + Personal-Trainer keine Werbungskosten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Steuer: Sind Sportbekleidung und Personal-Trainer Werbungskosten?

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Steuerfragen in der Fußballbranche - Der Fußballsommer des FG Rheinland-Pfalz

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Private Mitveranlassung bei Erwerbsaufwendungen von Profifußballern

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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders "Sky" als

    Soweit nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 21.09.2009 (GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) bei gemischt veranlassten Aufwendungen eine Aufteilung in Betracht zu ziehen ist, scheidet eine solche Aufteilung vorliegend aus, da es an den hierfür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehlt (zu diesen Kriterien vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.07.2014 1 K 1490/12, juris).
  • FG Münster, 24.03.2015 - 2 K 3027/12

    Sky-Abonnement "Fußballpaket"

    Zudem ist nach allgemeiner Lebenserfahrung davon auszugehen, dass der Kläger, der im Streitjahr in der Zweiten Fußball Bundesliga spielte, das Abonnement nicht ausschließlich dazu genutzt hat, um sich auf kommende Gegner und Gegenspieler vorzubereiten, sondern auch, um sich Spiele der Ersten Fußball Bundesliga und der Championsleague und damit von Mannschaften und Gegenspielern anzusehen, gegen die er aller Wahrscheinlichkeit nach in absehbarerer Zeit nicht spielen wird (in diesem Sinne auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.07.2014 1 K 1490/12, juris, in einem vergleichbaren Fall).

    Soweit nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 21.09.2009 (GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) bei gemischt veranlassten Aufwendungen eine Aufteilung in Betracht zu ziehen ist, scheidet eine solche Aufteilung vorliegend aus, da es an den hierfür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehlt (ebenso in einem vergleichbaren Fall: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.07.2014 1 K 1490/12, juris).

  • FG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - 13 K 2981/13

    Kosten einer Lehrerin für die Teilnahme an einer Kunstausstellung als

    Ein Aufteilung kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn die - für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden - beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinander greifen, dass eine Trennung nicht möglich ist, weil es an objektivierbaren Aufteilungskriterien fehlt (BFH, Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2014 1 K 1490/12, juris, und FG Münster, Urteil vom 24. März 2015 2 K 3027/12 E, juris zu Pay-TV Abonnements -Bundesliga- eines Profifußballspielers).
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