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   FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98   

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FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98 (https://dejure.org/2002,11302)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.01.2002 - 5 K 2595/98 (https://dejure.org/2002,11302)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 5 K 2595/98 (https://dejure.org/2002,11302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsaufspaltung bei in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung bei in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsaufspaltung bei in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten; Aufgabegewinn wegen Beendigung der Betriebsaufspaltung; Vorliegen einer personelle Verflechtung bei Beteiligungs- und Beherrschungsidentität; Qualifizierung von GmbH-Anteile bei einer Gütergemeinschaft als ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 18.12.1997 - X B 133/97

    Gewerbesteuer-Befreiung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    Die Rechtsprechung des BFH ist insoweit eindeutig (vgl. nur BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1997, Az.: X B 133/97, BFH/NV 1998 S. 743 mit vielfältigen Nachweisen).

    Denn auf die Steuerbefreiung kann sich nur derjenige Steuerpflichtige berufen, die selbst die entsprechenden Merkmale der Begünstigungsvorschrift erfüllt, nicht jedoch ein Besitzunternehmen, dessen Betätigung sich in qualifizierter Verpachtung erschöpft (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1997, a. a. O.).

  • BFH, 26.11.1992 - IV R 15/91

    Voraussetzungen der personellen Verflechtung bei ehelicher Gütergemeinschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    Die zwischen den Klägern lange vor Erwerb der Gesellschaftsanteile vereinbarte Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1S. 2 BGB ) hatte jedoch zur Folge, dass wegen der Zugehörigkeit dieser GmbH-Anteile zum Gesamtgut der Ehegatten steuerlich auch die Klägerin als an der GmbH beteiligt anzusehen ist und sie aufgrund der ihr zustehenden Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte nach §§ 1423 bis 1425 BGB in der Lage war, neben dem Kläger auch hinsichtlich der GmbH-Anteile beherrschenden Einfluss auszuüben (BFH-Urteil vom 26.11.1992, Az.: IV R 15/91, BStBl II 1993 S. 876 ).

    Die zwischen den Klägern lange vor Erwerb der Gesellschaftsanteile vereinbarte Gütergemeinschaft hatte zur Folge, dass wegen der Zugehörigkeit dieser GmbH-Anteile zum Gesamtgut der Ehegatten steuerlich auch die Klägerin als an der GmbH beteiligt anzusehen war und sie aufgrund der ihr zustehenden Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte in der Lage war, neben dem Kläger auch hinsichtlich der GmbH-Anteile beherrschenden Einfluss auszuüben (vgl. BFH v. 26.11.1992, BStBl II 1993, 876 ).

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 62/98

    Personelle Verpflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    An die Voraussetzung sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. grundlegend BFH-Beschluß vom 8. November 1971, Az.: GrS 2/71, BStBl II 1972 S. 63 ; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, Az.: IV R 62/98, BStBl II 2000 S. 417 ).

    Treffen die Voraussetzungen der sog. Personengruppentheorie auf Familienangehörige zu, sind also wie im Streitfall Ehemann und Ehefrau in der Lage, beide Unternehmen jeweils gemeinsam zu beherrschen, beruht der von der Rechtsprechung geforderte Interessengleichklang nicht auf der familiären Beziehung, sondern auf dem zweckgerichteten Zusammenschluss derselben Personen in beiden Unternehmen (BFH-Beschluß vom 28. Mai 1991, a. a. O.; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, Az.: IV R 62/98, BStBl II 2000, S. 417).

  • BFH, 28.05.1991 - IV B 28/90

    Betriebsaufspaltung auch bei beherrschender Personengruppe aus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    Diese Fallkonstellationen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Familienangehörige nur an einem der beiden Unternehmen beteiligt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 1991, Az.: IV B 28/90, BStBl II 1991 S. 801 ).

    Treffen die Voraussetzungen der sog. Personengruppentheorie auf Familienangehörige zu, sind also wie im Streitfall Ehemann und Ehefrau in der Lage, beide Unternehmen jeweils gemeinsam zu beherrschen, beruht der von der Rechtsprechung geforderte Interessengleichklang nicht auf der familiären Beziehung, sondern auf dem zweckgerichteten Zusammenschluss derselben Personen in beiden Unternehmen (BFH-Beschluß vom 28. Mai 1991, a. a. O.; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, Az.: IV R 62/98, BStBl II 2000, S. 417).

  • FG Baden-Württemberg, 06.09.2000 - 2 K 78/98

    Zurechnung der Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens auf das

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach in sinngemäßer Anwendung von die Steuerfreit des Betriebsunternehmens auslösenden Vorschriften auch der Verpachtungsbetrieb als gewerbesteuerbefreit zu gelten habe (so aber FG Baden-Württemberg vom 6. September 2000; Az.: 2 K 78/98, EFG 2001 S. 86 , rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 59/00).
  • BFH, 16.09.1994 - III R 45/92

    1. Ausnahme von dreijähriger Bindungsvoraussetzung bei Betriebsaufspaltung nur

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    Aus zu Fragen des Investitionszulagerechtes ergangenen und formalrechtliche Bedenken zurückstellenden Entscheidungen (wie z. B. BFH-Urteil vom 16 September 1994, Az.: III R 45/92, BStBl II 1995 S. 75 ), in denen die wirtschaftliche Einheit zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen betont wird, lässt sich wegen der besonderen förderungsorientierten Zweckrichtung und der tatbestandsmäßigen Ausgestaltung des InvZulG kein allgemeingültiger Grundsatz gewinnen.
  • BFH, 12.05.2004 - X R 59/00

    Gewerbesteuerbefreiung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach in sinngemäßer Anwendung von die Steuerfreit des Betriebsunternehmens auslösenden Vorschriften auch der Verpachtungsbetrieb als gewerbesteuerbefreit zu gelten habe (so aber FG Baden-Württemberg vom 6. September 2000; Az.: 2 K 78/98, EFG 2001 S. 86 , rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 59/00).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    Der zur Betriebsaufspaltung ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 (BVerfGE 69 S. 188, BStBl II 1985 S. 475 ) betrifft lediglich die Fälle, in denen einem Steuerpflichtigen die Anteile eines Familienangehörigen deshalb zugerechnet werden, weil der Interessengleichklang aus der familiären Bindung abgeleitet wird.
  • BFH, 18.02.1959 - VI D 1/58
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    Dabei handelt es sich um eine Folge des Umstandes, dass das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft beiden Ehegatten steuerlich je zur Hälfte zugerechnet wird und für die Nutzung des Gesamtgutes eine Gemeinschaft zwischen den Ehegatten - ähnlich einer Erbengemeinschaft - anzunehmen ist, wie sie auch losgelöst vom Tatbestand der Ehe zwischen Fremden möglich sein würde (so schon BFH-Gutachten vom 18. Februar 1959, Az.: VI D 1/58 S, BStBl III 1959 S. 263; BFH-Urteil vom 26. November 1992, a. a. O.).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 5 K 2595/98
    Die Verpachtung von Wirtschaftsgütern an ein anderes Unternehmen wird nach ständiger Rechtsprechung des BFH dann als über eine reine Vermögensverwaltung hinausgehende gewerbliche Tätigkeit angesehen, wenn das verpachtende Besitzunternehmen mit dem pachtenden Betriebsunternehmen sachlich und personell verflochten ist (sog. Betriebsaufspaltung; vgl. nur BFH-Urteil vom 21. Januar 1999, AZ.: IV R 96/96, BFHE 187 S. 570 m. w. N.).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht

  • BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97

    Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 50/96

    Betriebsaufspaltung: Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsgebot

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 130/90

    Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten bei Unternehmensbeteiligung

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.1997 - 5 K 1561/95

    Betriebsaufspaltung bei Gütergemeinschaft

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