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   FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16   

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FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16 (https://dejure.org/2018,56164)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.2018 - 4 K 1593/16 (https://dejure.org/2018,56164)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 2018 - 4 K 1593/16 (https://dejure.org/2018,56164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 UStG 2005, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    EBay-Verkäufe als unternehmerische und gewerbliche Aktivitäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ebay-Verkäufe; gewerbliche und unternehmerische Tätigkeit; Unternehmer; Vermögensverwaltung; eBay-Verkäufe als unternehmerische und gewerbliche Aktivitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Qualifikation von eBay-Verkäufen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    Damit sei die Verkaufstätigkeit als nachhaltige gewerbliche Tätigkeit im S.d. § 2 Abs. 1 UStG anzusehen, womit die Verkäufe auch als gewerbliche Tätigkeit einzustufen seien (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2015, 14 K 188/13, EFG 2015, 1103, und das BFH-Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919).

    a) Bei richtlinienkonformer Anwendung dieser Legaldefinition muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11. April 2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741, unter II.1.; vom 26. April 2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 32 und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 33).

    Insoweit gibt es aufgrund der neueren BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 34 ff., m.w.N.und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 42 ff.) keine umsatzsteuerrechtliche Privilegierung bei der Auflösung von Haushalten oder Privatsammlungen (vgl. hierzu Bunjes/ Korn, UStG, 17. Aufl., 2018, § 2 Rz 51; Michel, Umsatzsteuer bei Verkäufen über eBay, jm 2016, 39; Fischer, jurisPR-SteuerR 31/2015 Anm. 3; Eversloh, jurisPR-SteuerR 46/2015 Anm. 6;Lange, Anmerkung  zu der Entscheidung vom 12. August 2015 XI R 43/13, BFH/PR 2015, 426; Fissenewert, Die Auflösung "privater Sammlungen" über eBay als unternehmerische Betätigung, DB 2015, 2349).

    35 Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 39), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2., m.w.N.) oder mehrerer Verkäuferkonten (BFH-Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 52).

    Der Hinweis der Klägerin auf die begrenzte Dauer ihrer Tätigkeit führte zu keiner anderen Beurteilung (BFH-Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O.).

    Es handelte sich damit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse um eine intensive und langfristige Verkaufstätigkeit unter Nutzung bewährter Vertriebsmaßnahmen ("eBay"-Plattform), die deshalb als nachhaltig i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O, und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O.; ebenso Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2015, 14 K 188/13, a.a.O.).

    Ausgehend hiervon hat auch der BFH in seinem Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O, Zweifel geäußert, ob an der bisherigen Rechtsprechung des BFH festgehalten werden kann, wonach Leistungen, die sich als Nebenfolge einer nichtunternehmerischen Betätigung (früher auch sog. Eigenleben) ergeben - wie z.B. der Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatbereich - grundsätzlich noch zum nichtunternehmerischen Bereich gehören können und nur dann zu unternehmerischen Umsätzen werden, wenn sie einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 Abs. 1 UStG erreichen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735, unter II.2.b, und vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.2.b cc).

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    a) Bei richtlinienkonformer Anwendung dieser Legaldefinition muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11. April 2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741, unter II.1.; vom 26. April 2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 32 und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 33).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Oktober 2004 C-8/03, BBL, Slg. 2004, I-10157 Rn. 39; BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 34).

    Keine private Vermögensverwaltung, sondern eine in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn der Betreffende aktive Schritte zum Vertrieb von Gegenständen unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, wobei derartige aktive Schritte insbesondere in der Durchführung bewährter Vertriebsmaßnahmen bestehen können (BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 34, m.w.N.).

    Insoweit gibt es aufgrund der neueren BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 34 ff., m.w.N.und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 42 ff.) keine umsatzsteuerrechtliche Privilegierung bei der Auflösung von Haushalten oder Privatsammlungen (vgl. hierzu Bunjes/ Korn, UStG, 17. Aufl., 2018, § 2 Rz 51; Michel, Umsatzsteuer bei Verkäufen über eBay, jm 2016, 39; Fischer, jurisPR-SteuerR 31/2015 Anm. 3; Eversloh, jurisPR-SteuerR 46/2015 Anm. 6;Lange, Anmerkung  zu der Entscheidung vom 12. August 2015 XI R 43/13, BFH/PR 2015, 426; Fissenewert, Die Auflösung "privater Sammlungen" über eBay als unternehmerische Betätigung, DB 2015, 2349).

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2., und vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 35).

    35 Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 39), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2., m.w.N.) oder mehrerer Verkäuferkonten (BFH-Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 52).

    Es handelte sich damit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse um eine intensive und langfristige Verkaufstätigkeit unter Nutzung bewährter Vertriebsmaßnahmen ("eBay"-Plattform), die deshalb als nachhaltig i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O, und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O.; ebenso Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2015, 14 K 188/13, a.a.O.).

  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    c) Der BFH (Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752 - Münzsammler - und vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler-) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2., und vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 35).

    35 Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 39), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2., m.w.N.) oder mehrerer Verkäuferkonten (BFH-Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 52).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil vom 15. September 2011 C 180/10, C 181/10, Slaby und Kuæ, a.a.O., Rn. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2.).

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    c) Der BFH (Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752 - Münzsammler - und vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler-) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Schon deshalb ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit den Entscheidungen des BFH vom 29. Juni 1987 X R 23/82, a.a.O., und vom 16. Juli 1987 X R 48/82, a.a.O., vergleichbar, in denen Sammlungen bzw. Teile davon en bloc aufgegeben und zur Versteigerung gegeben wurden.

    Dem BFH-Urteil vom 16. Juli 1987 X R 48/82, a.a.O., ist nicht zu entnehmen, welche konkreten Aktivitäten der Verkäufer zur Vorbereitung der Versteigerungen unternommen hat.

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    c) Der BFH (Urteile vom 29. Juni 1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16. Juli 1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752 - Münzsammler - und vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler-) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Schon deshalb ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit den Entscheidungen des BFH vom 29. Juni 1987 X R 23/82, a.a.O., und vom 16. Juli 1987 X R 48/82, a.a.O., vergleichbar, in denen Sammlungen bzw. Teile davon en bloc aufgegeben und zur Versteigerung gegeben wurden.

    So wird in dem Urteil des BFH vom 29. Juni 1987 X R 23/82, a.a.O., unter 3., ausgeführt, die zu veräußernden Briefmarken seien, als sie dem Auktionator übersandt worden seien, nicht handelsgerecht sortiert gewesen.

  • EuGH, 13.06.2013 - C-62/12

    Kostov - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    So hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 13. Juni 2013, C-62/12, Kostov, DStR 2013, 1328, ausgeführt, dass eine Person, die bereits eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt, mit jeder weiteren, wenn auch nur gelegentlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit, ebenfalls als Steuerpflichtiger zu betrachten ist.

    Der BFH konnte diese Frage nur deshalb offenlassen, weil bereits aus anderen Gründen eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit der dortigen Klägerin unabhängig von der neueren EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache C-62/12, Kostov, vorlag.

  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    a) Bei richtlinienkonformer Anwendung dieser Legaldefinition muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11. April 2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741, unter II.1.; vom 26. April 2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 32 und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 33).

    Ausgehend hiervon hat auch der BFH in seinem Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O, Zweifel geäußert, ob an der bisherigen Rechtsprechung des BFH festgehalten werden kann, wonach Leistungen, die sich als Nebenfolge einer nichtunternehmerischen Betätigung (früher auch sog. Eigenleben) ergeben - wie z.B. der Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatbereich - grundsätzlich noch zum nichtunternehmerischen Bereich gehören können und nur dann zu unternehmerischen Umsätzen werden, wenn sie einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 Abs. 1 UStG erreichen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735, unter II.2.b, und vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.2.b cc).

  • FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    Damit sei die Verkaufstätigkeit als nachhaltige gewerbliche Tätigkeit im S.d. § 2 Abs. 1 UStG anzusehen, womit die Verkäufe auch als gewerbliche Tätigkeit einzustufen seien (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2015, 14 K 188/13, EFG 2015, 1103, und das BFH-Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919).

    Es handelte sich damit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse um eine intensive und langfristige Verkaufstätigkeit unter Nutzung bewährter Vertriebsmaßnahmen ("eBay"-Plattform), die deshalb als nachhaltig i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O, und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O.; ebenso Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2015, 14 K 188/13, a.a.O.).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Slaby - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    Dass bereits beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden hat, ist kein für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit alleinentscheidendes Merkmal (vgl. EuGH-Urteil vom 15. September 2011 C 180/10, C 181/10, Slaby und Kuæ, Slg 2011, I-8461, DStRE 2011, 1417, Rn. 26 und 49; BFH-Urteile vom 07. September 2006 V R 6/05, BStBl II 2007, 148 zum Testamentsvollstrecker; vom 09. September 1993 V R 24/89, BStBl II 1994, 57 zur Veräußerung der einem Verein mehrfach von Todes wegen zugewandten Haushaltsgegenstände durch den Verein; vom 24. November 1992 V R 8/89, BStBl II 1993, 379 zur Veräußerung einer privaten Kunstsammlung durch den Erben eines Kunsthändlers).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil vom 15. September 2011 C 180/10, C 181/10, Slaby und Kuæ, a.a.O., Rn. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, der zufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2.).

  • BFH, 21.05.1987 - V R 109/77

    Zur Unternehmereigenschaft einer Jagdgesellschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16
    Ausgehend hiervon hat auch der BFH in seinem Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O, Zweifel geäußert, ob an der bisherigen Rechtsprechung des BFH festgehalten werden kann, wonach Leistungen, die sich als Nebenfolge einer nichtunternehmerischen Betätigung (früher auch sog. Eigenleben) ergeben - wie z.B. der Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatbereich - grundsätzlich noch zum nichtunternehmerischen Bereich gehören können und nur dann zu unternehmerischen Umsätzen werden, wenn sie einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 Abs. 1 UStG erreichen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735, unter II.2.b, und vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.2.b cc).
  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

  • BFH, 09.09.1993 - V R 24/89

    Veräußerungen von Gegenständen, die von Todes wegen erworben worden sind, fallen

  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

  • BFH, 07.09.2006 - V R 6/05

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

  • BFH, 24.11.1992 - V R 8/89

    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

  • BFH, 17.06.2020 - X R 18/19

    Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.08.2018 - 4 K 1593/16 aufgehoben.
  • FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2113/18

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verkäufen über die Internetplattform "eBay"

    Solche Sammler sind aber nur dann nicht als Unternehmer anzusehen, wenn sie sich nicht wie Händler verhalten (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2018, 4 K 1593/16, EFG 2019, 1192).
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