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   FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1834/16   

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https://dejure.org/2017,57063
FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1834/16 (https://dejure.org/2017,57063)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.2017 - 4 K 1834/16 (https://dejure.org/2017,57063)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2017 - 4 K 1834/16 (https://dejure.org/2017,57063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG §§ 1 Abs. 2 a S. 1, 8 Abs. 2 S. 2, 2. Alt
    Bebauungskonzept; faktischer Zwang; sonstige Absprachen; Steuerrecht; Vereinbarungen; vorgefasster Plan; Vorgefasster Plan zur Bebauung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Prüfung des Vorliegens eines vorgefassten Plans i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 2, 2. Alt. GrEStG ; Anfechtung eines Grunderwerbsteuerbescheides; Gesellschafterwechsel; Anwendbarkeit der Grundstückswertbestimmung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer: Zu den Voraussetzungen eines vorgefassten Planes zur Bebauung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 664
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.10.1996 - II R 72/94

    Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 GrEStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1834/16
    Unter "Plan" könnten dabei nicht einseitige Absichten oder Vorstellungen einzelner Gesellschafter verstanden werden (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30. Oktober 1996 II R 72/94, BStBI. II 1997, 87).
  • BFH, 06.03.1991 - II R 133/87

    Bebautes Grundstück als Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1834/16
    Eine derartige Einschränkung der Entscheidungsfreiheit könne sich aus vorherigen Absprachen oder aus faktischen Zwängen ergeben (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 06. März 1991 II R 133/87).
  • FG Bremen, 14.12.2004 - 1 K 256/03

    Entstehung der Grunderwerbsteuer bei befristetem Anteilserwerb;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1834/16
    59 a) Gerichtsentscheidungen oder veröffentlichte Verwaltungsverlautbarungen zu § 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG liegen (mit Ausnahme eines Urteils des Finanzgerichts Bremen vom 14. Dezember 2004, Az. 1 K 256/03, EFG 2005, 384, wonach die bei noch zu errichtenden Gebäuden aus § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG resultierende Durchbrechung des Stichtagsprinzips noch zu sanierende Gebäude nicht mit einschließe) soweit ersichtlich bisher nicht vor.
  • BFH, 04.08.1999 - II B 3/99

    Grunderwerbsteuer: Übergang auf eine Gesamthand

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1834/16
    Nach dieser Rechtsprechung stellte der "vorgefasste Plan" die Klammer zwischen dem Einbringungsvorgang und dem nachfolgenden Ausscheiden des grundstückseinbringenden Gesellschafters dar und rechtfertigte die Rückbeziehung des der Tatbestandsverwirklichung nachfolgenden Ausscheidens auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Grundstückseinbringung (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 II B 3/99BStBl II 1999, 834).
  • BFH, 16.09.2020 - II R 12/18

    Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft;

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.09.2017 - 4 K 1834/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 664 veröffentlicht.

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