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   FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11   

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https://dejure.org/2011,70426
FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11 (https://dejure.org/2011,70426)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2011 - 5 K 1669/11 (https://dejure.org/2011,70426)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2011 - 5 K 1669/11 (https://dejure.org/2011,70426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 162 Abs 1 AO, § 162 Abs 2 S 2 AO, § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG 2002, § 18 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2002
    Nichtberücksichtigung erklärter Werbungskosten wegen fehlender Belegvorlage - Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten - Schätzung von Einkünften aus selbständiger Arbeit - Feststellungslast - Pensionszusage bei Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - "Letzte Veranlagung" ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an geschätzte Einkünfte aus selbstständiger Arbeit; Anforderungen an eine einem Arbeitnehmer-Ehegatten gewährten Pensionszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; EStG § 6a; EStG § 18
    Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Voraussetzungen für die Anerkennung einer Pensionszusage an den Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Voraussetzungen für die Anerkennung einer Pensionszusage an den Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1639/07
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11
    Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht geschlossen (Prozessakte 5 K 1639/07, Bl.187).

    Zudem sollen nach Angaben des Bevollmächtigten der Kläger fremden Arbeitnehmern zwar Pensionszusagen angeboten, aber keine Pensionszusageverträge mit ihnen abgeschlossen worden sein (vgl. Prozessakte 5 K 1639/07, Bl.187 f.).

    Wegen des hinsichtlich der Einkommensteuer 2005 bereits anhängigen Klageverfahrens 5 K 1639/07 hat das Gericht die Klage der Kläger in dem Verfahren 5 K 2417/10 wegen doppelter Rechtshängigkeit abgewiesen.

    Der Senat hat die Akten 5 K 1639/07 und 5 K 1102/09 beigezogen.

    In dem Verfahren 5 K 1639/07 hat der Bevollmächtigte der Kläger lediglich mitgeteilt, dass anderen Mitarbeitern zwar Pensionen angeboten, aber von diesen nicht angenommen worden seien.

    Hierzu hat der Kläger in dem das Verfahren 5 K 1639/07 betreffenden Schreiben vom 25. Februar 2011 lediglich ausgeführt, dass von diesem Recht kein Gebrauch gemacht worden sei.

    Obwohl für das Ehegatten-Arbeitsverhältnis kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist (Prozessakte 5 K 1639/07, Bl.187) fällt auf, dass die Klägerin im Jahr 2002 bis 2004 Bruttoarbeitslöhne in Höhe von 6.135,48 EUR (2002), von 15.222,- EUR (2003) und von 13.150,- EUR (2004) bezogen hat, während sich die Höhe der ihr vom Kläger mit Vollendung des 60. Lebensjahres zugesagten Pension auf jährlich 20.451,67 EUR belaufen soll.

  • BFH, 15.07.1976 - I R 124/73

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Steuerrechtliche Anerkennung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11
    Im Streitfall hat der Kläger die Pensionszusage aber nicht so gestaltet, dass er mit der Inanspruchnahme aus ihr ernsthaft rechnen musste, zumal er gerade für den Fall der Aufgabe seiner kinderärztlichen Praxis weder eine Kapitalabfindung zugesagt noch eine die Klägerin insoweit sichernde Rückdeckungsversicherung abgeschlossen hatte (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Juli 1976, I R 124/73, BStBl II 1977, 112).
  • BFH, 26.10.1982 - VIII R 50/80

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Niedrige Aktivbezüge - Pension - Anerkennung einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11
    Hinsichtlich der Angemessenheit der Pensionszusage weist der Fachprüfer für betriebliche Altersversorgung in seiner Stellungnahme schließlich noch unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung darauf hin (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1982, VIII R 50/80, BStBl II 1983, 209 m. w. N.), dass eine Pensionszusage der Höhe nach nur dann angemessen ist, wenn die zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusammen mit einer zu erwartenden Sozialversicherungsrente 75 v. H. des letzten steuerlich anzuerkennenden Arbeitslohnes des Arbeitnehmers nicht übersteigen (PA, Bl.283).
  • BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09

    Schätzungsbefugnis bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Privatnutzung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11
    Bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, ist die Belegsammlung letztlich die entscheidende Grundlage für ihre Steuererklärung (vgl. Heinicke in: Schmidt, EStG-Kommentar, 29. Aufl. (2010), § 4 Rn. 375 und BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009, VIII B 28/09, BFH/NV 2009 1967).
  • BFH, 16.05.1990 - X R 72/87

    Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11
    Zum 31. Dezember 2002 standen der Bilanzberichtigung weder die Bestandskraft noch der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Mai 1990, X R 72/87, BStBl II 1990, 1044).
  • BFH, 10.03.1993 - I R 118/91

    Zu den Voraussetzungen einer Versorgungszusage an den Arbeitnehmer-Ehegatten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11
    Dies ist der Fall, wenn ein Vergleich ergibt, dass ein familienfremder Arbeitnehmer in demselben Betrieb bei gleichwertiger oder geringerwertiger Tätigkeit ebenfalls eine Pensionszusage in demselben Unfang wie der Arbeitnehmer-Ehegatte erhält oder ihm ernsthaft angeboten worden ist oder wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte allein beschäftigt wird, eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Arbeitgeber auch fremden Arbeitnehmern eine solche Versorgung eingeräumt haben würde (BFH-Urteil vom 10. März 1993, I R 118/91, BStBl II 1993, 604) und die Versorgungszusage nach § 4 Abs. 4 EStG ausschließlich betrieblich veranlasst ist.
  • BFH, 20.04.1999 - VIII R 81/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung werden an die Ernsthaftigkeit, die Durchführung, den Zweck und den Nachweis einer Pensionsverpflichtung zugunsten des Arbeitnehmer-Ehegatten erhöhte Anforderungen gestellt (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1999, VIII R 81/94, BFH/NV 1999, 1457).
  • BFH, 20.11.2002 - X B 6/02

    Verträge zwischen nahen Angehörigen - geschiedene Ehegatten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1669/11
    Ob die Versorgungszusage betrieblich veranlasst ist, ist anhand eines internen und/oder externen Fremdvergleichs zu ermitteln (BFH-Beschluss vom 20. November 2002, X B 6/02, BFH/NV 2003, 318).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 K 1639/07

    Nichtberücksichtigung erklärter Werbungskosten wegen fehlender Belegvorlage -

    Bereits am 11. Februar 1998 hatte der Kläger der Klägerin eine schriftliche Pensionszusage erteilt (vgl. Prozessakte 5 K 1669/11, Bl.135 bis 175).

    Im Übrigen wird auf die schriftliche Pensionszusage sowie die versicherungsmathematischen Berechnungen, die Herr T als seinerzeit Bevollmächtigter der Kläger durchführte, verwiesen (vgl. Prozessakte 5 K 1669/11, Bl.135-149).

    Darüber hinaus sollte es bei den Regelungen in den Versorgungszusagen verbleiben und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sollten gelten (Prozessakte 5 K 1669/11, Bl.172 f.).

    Auf die Pensionszusage des Klägers gegenüber der Klägerin vom 11. Februar 1998 werde ebenso wie auf die versicherungsmathematischen Berechnungen ihres Bevollmächtigten zu den Stichtagen 31. Dezember 1998 bis 31. Dezember 2006 verwiesen (vgl. Prozessakte 5 K 1669/11, Bl.135-149).

    Nach Vorlage der Pensionszusage nebst Anlagen an den Fachprüfer für betriebliche Altersversorgung des Finanzamtes N, hat der Fachprüfer in dem Verfahren 5 K 1669/11, das u. a. die Veranlagungsjahre 2002 bis 2004 und 2006 betrifft, mit Schreiben vom 18. Februar 2011 Stellung genommen (Prozessakte 5 K 1669/11, Bl.278 bis 285).

    Der Senat hat die Prozessakte 5 K 1669/11 beigezogen.

    Zwar liegt eine schriftliche Pensionszusage vom 11. Februar 1998 des Klägers gegenüber der Klägerin vor (PA, Bl.135 in dem Verfahren 5 K 1669/11).

    Insoweit wird schließlich noch auf die Stellungnahme des Fachprüfers vom 18. Februar 2011 hingewiesen (vgl. Prozessakte 5 K 1669/11, Bl.282).

    In diesem Zusammenhang führt der Fachprüfer für betriebliche Altersversorgung in seiner Stellungnahme unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 26. Oktober 1982 (VIII R 50/80, BStBl II 1983, 209 m. w. N.) aus, dass eine Pensionszusage der Höhe nach nur dann angemessen ist, wenn die zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusammen mit einer zu erwartenden Sozialversicherungsrente 75 v. H. des letzten steuerlich anzuerkennenden Arbeitslohnes des Arbeitnehmers nicht übersteigen (vgl. Prozessakte 5 K 1669/11, Bl.283).

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12

    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. August 2011  5 K 1669/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die gegen die Änderungsbescheide erhobene Klage mit Urteil vom 22. August 2011  5 K 1669/11 als unbegründet abgewiesen.

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