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   FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11   

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https://dejure.org/2014,1493
FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11 (https://dejure.org/2014,1493)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.01.2014 - 6 K 2294/11 (https://dejure.org/2014,1493)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 6 K 2294/11 (https://dejure.org/2014,1493)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 2002
    Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung - Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses - Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs von Prämien in Rückdeckversicherungen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung - ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der sozialrechtlichen Beurteilung einer Tätigkeit für die steuerrechtliche Einordnung; Eigenständige Natur des steuerlichen Arbeitnehmerbegriffs

  • Betriebs-Berater

    Abzug von Beiträgen für eine Rückdeckungsversicherung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt der Gewinnauswirkung von Einzahlungen in eine Rückdeckversicherung bei EÜR; Abzugsbeschränkung bei Bewirtung von Seminarteilnehmern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grundsätzliche Ausführungen zum steuerrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers und zur Gewinnauswirkung von Einzahlungen in eine Rückdeckversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsrechtliche Einordnung für steuerlichen Arbeitnehmerbegriff unmaßgeblich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Gewinnauswirkung von Einzahlungen in eine Rückdeckversicherung bei EÜR; Abzugsbeschränkung bei Bewirtung von Seminarteilnehmern

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Abzug von Beiträgen für eine Rückdeckungsversicherung bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rückdeckungsversicherung ist immer sofort abziehbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 537
  • BB 2014, 854
  • EFG 2014, 538
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11
    Entscheidungen des Sozialversicherungsträgers entfalten nur insofern Bindungswirkung, als sie ein eigenes Prüfungsrecht der Finanzverwaltung bzw. der Finanzgerichtsbarkeit im Rahmen des § 3 Nr. 62 EStG ausschließen (BFH Urteil vom 21. Januar 2010, VI R 52/08, BStBl. II 2010, 703).
  • BFH, 09.07.2012 - VI B 38/12

    Bindungswirkung der Entscheidungen der Sozialversicherungsträger;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11
    Deshalb hat die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung für die steuerrechtliche Beurteilung, ob eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit vorliegt, keine Bindungswirkung (BFH Urteil vom 9. Juli 2012, VI B 38/12, BFH/NV 2012, 881).
  • FG Düsseldorf, 16.01.2001 - 6 K 2061/97

    Verpflegungskosten; Ausbildungsveranstaltung; Kundenpersonal;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11
    Während die Rechtsprechung bisher den Betriebsausgabenabzug zuließ, sofern die Verpflegung letztlich von den Bewirteten vergütet wurden (FG Düsseldorf, 6 K 2061/97, EFG 2001, 731), stellt die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs klar, dass Bewirtungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nicht unbedingt unentgeltlich seien müssen (BFH Beschluss vom 6. Juni 2013, I B 53/12, BHF/NV 2013, 1561).
  • BFH, 06.06.2013 - I B 53/12

    Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11
    Während die Rechtsprechung bisher den Betriebsausgabenabzug zuließ, sofern die Verpflegung letztlich von den Bewirteten vergütet wurden (FG Düsseldorf, 6 K 2061/97, EFG 2001, 731), stellt die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs klar, dass Bewirtungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nicht unbedingt unentgeltlich seien müssen (BFH Beschluss vom 6. Juni 2013, I B 53/12, BHF/NV 2013, 1561).
  • BFH, 18.09.2007 - I R 75/06

    Abzug von Kosten einer Bewirtung bei Schulungsveranstaltung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11
    Die Vorschrift erfasst alle Aufwendungen für Bewirtung von Personen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Beköstigung im Vordergrund steht oder nicht (BFH Urteil vom 18. September 2007, I R 75/06, BStBl. II 2008, 116).
  • BFH, 28.06.2001 - IV R 41/00

    Rückdeckungsversicherungen bei Personengesellschaften

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11
    Beim Bilanzierenden ist der Rückdeckungsanspruch zu bilanzieren, während die Prämien für die Rückdeckungsversicherung Betriebsausgaben sind (BFH Urteil vom 28. Juni 2001, IV R 41/00, BStBl. II 2002, 724).
  • BFH, 03.02.1993 - I R 57/92

    Voraussetzung für den Abzug der Bewirtungsaufwendungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2014 - 6 K 2294/11
    Bewirtung im Sinne dieser Regelung ist jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH Urteil vom 3. Februar 1993, I R 57/92, BFH/NV 1993, 530).
  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 9/14

    Zur Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 2014  6 K 2294/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der nachfolgenden Klage, die sich auch auf das Jahr 2008 sowie weitere Streitpunkte bezog, mit Urteil vom 23. Januar 2014  6 K 2294/11 statt (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 538).

  • FG Sachsen, 12.03.2014 - 2 K 1127/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft Zuordnung der bewegten

    Dies gilt insbesondere, wenn - wie im Streitfall - der erste Lieferer die Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung begehrt, denn er ist regelmäßig nicht in der Lage, diesen Nachweis zu führen bzw. zu wiederlegen, da die anderen Beteiligten in der Lieferkette weder eine Verpflichtung noch ein Interesse an der Weitergabe der jeweiligen Vertrags- und Lieferbedingungen haben werden (so auch Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014 - 5 K 3930/10U, BB 2014, 537).
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