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   FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99   

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https://dejure.org/2001,8721
FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99 (https://dejure.org/2001,8721)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.2001 - 5 K 1769/99 (https://dejure.org/2001,8721)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 2001 - 5 K 1769/99 (https://dejure.org/2001,8721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung eines Beamten an seine frühere Ehefrau als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abfindung eines Beamten an seine frühere Ehefrau als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 243
  • EFG 2001, 1593
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.05.1993 - X R 128/90

    Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung eines nach § 1587o

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    Die Abzugsfähigkeit ergebe sich aus dem BFH-Urteil vom 5. Mai 1993 (BStBl II 1993, 867 ).

    Zu Unrecht berufe sich der Kläger auf das BFH-Urteil vom 5. Mai 1993 (BStBl II 1993, 867 ).

    Da es sich mithin im Streitfall um eine nichtsteuerbare Angelegenheit auf der Vermögensebene (Vereinbarung der Gütertrennung) handele, sei das BFH-Urteil vom 5. Mai 1993 (BStBl II 1993, 867 ) nicht anwendbar, so dass der Schuldzinsenabzug entfalle.

    Sie sind als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug der Aufwendungen begehrt wird (BFH vom 5. Mai 1993 X R 128/90, BStBl II 1993, 867 ).

    Für die Beurteilung des wirtschaftlichen Zusammenhangs der Zahlung mit den zukünftigen Versorgungsbezügen mache es nämlich keinen Unterschied, ob der Beamte die drohende Kürzung seiner Versorgungsbezüge nach durchgeführtem Versorgungsausgleich durch Zahlung an den Dienstherren oder vorab durch entsprechende Zahlungen an den Ausgleichsberechtigten abwende (Hinweis auf BFH vom 5. Mai 1993 X R 128/90, BStBl II 1993, 867 ).

    Da es sich mithin vorliegend um eine nichtsteuerbare Angelegenheit auf der Vermögensebene handelt, entfällt auch die Möglichkeit eines Schuldzinsenabzugs; die Grundsätze im BFH-Urteil vom 5. Mai 1993 ( X R 128/90, BStBl II 1993, 867 ) sind daher nicht anwendbar.

  • BFH, 21.10.1983 - VI R 198/79

    Einkommensteuer - Versorgungsausgleich - Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    So beziehe sich das Urteil des BFH vom 8. Dezember 1992 (BStBl II 1993, 434 ) auf eine Zugewinnausgleichsregelung und das BFH-Urteil vom 21. Oktober 1983 (BStBl II 1984, 106 ) auf einen Fall, wonach gem. § 1587b BGB für die Ehefrau eine eigene Rentenanwartschaft zu begründen gewesen sei.

    Im Übrigen habe der BFH entschieden (Hinweis auf BStBl II 1984, 106 ), dass Zahlungen eines Steuerpflichtigen zur Erhaltung seiner vollsteuerpflichtigen Betriebspension keine (vorweggenommenen) Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit darstellten, da ein nur sehr loser entfernter Zusammenhang nicht ausreiche.

    Das reicht für die Annahme eines objektiven Zusammenhangs im Sinne des den Betriebsausgabenabzug und den Werbungskostenabzug gleicher Maßen beherrschenden Veranlassungsprinzips nicht aus (BFH vom 21. Oktober 1983 VI R 198/79, BStBl II 1984, 106 ).

  • FG Schleswig-Holstein, 08.12.1999 - V 730/98

    Einkommensteuerliche Behandlung einer Ausgleichszahlung zur Herstellung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    Nach Auffassung des Finanzgerichts Kiel (vom 8. Dezember 1999 V 730/98, EFG 2000, 351, Rev. VI R 19/00) ist eine solche Zahlung durch die Erzielung späterer Einkünfte gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG veranlasst und deshalb bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abziehbar.

    Das schleswig-holsteinische Finanzgericht hat im Urteil vom 8. Dezember 1999 (V 730/98, EFG 2000, 351) die Auffassung vertreten, dass es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit handelt, wenn ein Beamter gem. § 58 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz sog. Auffüllungszahlungen an den Dienstherren leistet, um nach Durchführung des Versorgungsausgleichs die (drohende) Kürzung seiner Versorgungsbezüge abzuwenden.

  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    So beziehe sich das Urteil des BFH vom 8. Dezember 1992 (BStBl II 1993, 434 ) auf eine Zugewinnausgleichsregelung und das BFH-Urteil vom 21. Oktober 1983 (BStBl II 1984, 106 ) auf einen Fall, wonach gem. § 1587b BGB für die Ehefrau eine eigene Rentenanwartschaft zu begründen gewesen sei.

    Das sei ein nicht steuerbarer Vorgang der privaten Vermögenssphäre (Hinweis auf BFH BStBl II 1993, 434 ).

  • FG Niedersachsen, 17.11.1995 - IX 59/94

    Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs führen weder zu Werbungskosten,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    Auch das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. November 1995 (EFG 1996, 173) beziehe sich auf einen Fall im Sinne des § 1587o BGB , da die Zustimmung des Familiengerichts erfolgt sei.

    Gleicher Ansicht sei das Niedersächsische Finanzgericht (Hinweis auf EFG 1996, 173), wonach Zahlungen zum Erhalt der vollsteuerpflichtigen betrieblichen Altersversorgung nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten abzugsfähig seien.

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    Für die Beurteilung der Frage, ob Aufwendungen in einem steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer bestimmten Einkunftsart stehen, ist maßgebend zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments", zum anderen die Zuweisung dieses maßgeblichen Bestimmungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (BFH Großer Senat vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 ).
  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 132/80

    Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    Ein enger zeitlicher Zusammenhang sei Indiz für den wirtschaftlichen Zusammenhang (Hinweis auf BFH BStBl II 1982, 463 und BStBl II 1983, 554 ).
  • BFH, 07.02.1990 - X R 204/87

    Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    Zur Begründung ist angeführt, dass dann, wenn Ehegatten im Zuge der Ehescheidung vereinbarten, dass der Ehemann zur Durchführung des Versorgungsausgleichs einen bestimmten Betrag zahle, ohne die Übertragung der Rentenanwartschaft in Höhe eines nach Maßgabe des § 1587b BGB zu ermittelnden Werts auf die Ehefrau als wirtschaftliche Eigentümerin zu verhindern, diese Ausgleichszahlung nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH vom 7. Februar 1990, BFH/NV 1990, 762) nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar sei.
  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79

    Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    Ein enger zeitlicher Zusammenhang sei Indiz für den wirtschaftlichen Zusammenhang (Hinweis auf BFH BStBl II 1982, 463 und BStBl II 1983, 554 ).
  • BFH, 15.12.1981 - VIII R 107/79

    Werbungskosten - Vorbereitung einer Tätigkeit - Grundstückserwerb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2001 - 5 K 1769/99
    Zwischen Aufwendungen und Einnahmen einer bestimmten Einkunftsart müsse eine klar erkennbare Beziehung bestehen und zwar im Zeitpunkt der Aufwendungen (Hinweis auf BFH BStBl II 1982, 495 ).
  • BFH, 08.03.2006 - IX R 78/01

    Ausgleichszahlungen auf Grund einer Vereinbarung nach § 1408 Abs. 2 BGB und damit

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1593 veröffentlichten Urteil führte das Finanzgericht (FG) aus, die im Vorgriff auf die Scheidung geleistete Zahlung des Klägers führe wegen des nur sehr entfernten Zusammenhangs mit seinem Beruf nicht zu Werbungskosten.
  • FG Köln, 16.02.2005 - 11 K 1795/01

    Zahlungen auf das Rentenkonto des geschiedenen Ehegatten steuerlich unbeachtlich

    Zwar wird diskutiert, ob bei Ausgleichszahlungen, die ein geschiedener Beamter zur Abwendung der aufgrund der Scheidung drohenden Kürzung seiner Versorgungsbezüge leistet, ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf vorliegt (bejahend: Urteil des FG Kiel vom 8.12.1999 V 730/98, EFG 2000, 351, BMF-Schreiben vom 20.7.1981, BStBl I 1981, 567, unter I.2.; verneinend: Urteil des FG Berlin vom 28.9.1999 7 K 7167/98, EFG 2002, 1373, Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23.4.2001 5 K 1769/99, EFG 2001, 1593; offen gelassen im BFH-Urteil vom 21.10.1983 VI R 198/79, BStBl II 1984, 106, und im BFH-Beschluss vom 19.6.2000 VI B 30/00, BFH/NV 2000, 1467).
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