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   FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07   

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FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07 (https://dejure.org/2009,29860)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2009 - 3 K 2633/07 (https://dejure.org/2009,29860)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 3 K 2633/07 (https://dejure.org/2009,29860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Steuerbescheids aufgrund irriger Beurteilung zweier, sich in unvereinbarer Weise gegenüberstehender rechtskräftiger Urteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs. 3, 4; FGO § 110 Abs. 1
    Bindungswirkung bei widersprüchlichen Urteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung bei widersprüchlichen Urteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 853
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.03.2004 - V R 23/02

    Änderung nach § 174 AO, wenn zwei rkr. FG-Urteile einander widersprechen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07
    Die Rechtskraft des Urteils vom 28. August 1998 stehe der beabsichtigten Änderung nicht entgegen, da nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18. März 2004 V R 23/02) der in § 110 FGO normierte Vorrang der Rechtskraft dann nicht mehr bestehe, wenn sich - wie hier - zwei rechtskräftige Urteile in unvereinbarer Weise gegenüberstünden.

    Der Begriff des bestimmten Lebenssachverhalts ist dabei nicht auf eine einzelne steuerliche Tatsache oder ein einzelnes steuerliches Merkmal beschränkt, sondern erfasst den einheitlichen, für diese Besteuerung maßgeblichen Sachverhaltskomplex (BFH, Urteil vom 18. März 2004 V R 23/02, BStBl II 2004, 763).

    Der BFH in seinem Urteil vom 18. März 2004 (V R 23/02) in einem - mit dem vorliegenden - vergleichbaren Sachverhalt die Möglichkeit einer Rechtskraftdurchbrechung mit der Begründung bejaht, dass im Falle zweier sich in unvereinbarer Weise gegenüberstehender rechtskräftiger Urteile der mit der Rechtskraftwirkung verfolgte Zweck, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu schaffen, nicht erreicht sei, so dass in einer solchen Situation die richtigen steuerlichen Folgerungen nach § 174 Abs. 4 AO gezogen werden dürften.

  • BFH, 24.08.2005 - VIII B 36/04

    Rechtskraft; Reichweite Verfahrensmangel; Reichweite der Rechtskraft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07
    Auf Grund der von den Klägern eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 24. August 2005 (VIII B 36/04) das Urteil des FG auf und verwies die Sache an das FG zurück.

    Soweit danach die Erwägungen des FG in dem Urteil vom 28. August 1998 für die Erkennbarkeit (durch die Klägerinnen) von Bedeutung sind, lässt sich den Entscheidungsgründen entnehmen, dass nach der Auffassung des FG im ersten Verfahren der restliche Teilbetrag auf das Jahr 1985 entfallen sollte; hiervon ist auch der BFH in seinem Beschluss vom 24. August 2005 (VIII B 36/04) ausgegangen.

  • BFH, 20.11.2007 - I B 132/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtanwendung von BFH-Rechtsprechung auf den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07
    In seinem Beschluss vom 20. November 2007 (I B 132/07, Fundstelle: juris) hat der BFH seine Rechtsauffassung bekräftigt und keinen Grund gesehen, die Revision zuzulassen.
  • FG Köln, 18.04.2002 - 15 K 7740/99

    Verhältnis der Änderungsbefugnis nach § 174 Abgabenordnung (AO 1977) zur

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07
    Er ist dabei den überzeugenden rechtlichen Erwägungen der Vorinstanz (FG Köln, Urteil vom 18. April 2002 15 K 7740/99, EFG 2002, 886 ff.) insbesondere zur Frage der Identität des Streitgegenstandes sowie der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Rechtskraftdurchbrechung nicht gefolgt.
  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Gesellschafter, der gegen den Bescheid über die Gewinnfeststellung einer Personengesellschaft keinen Einspruch eingelegt hat und rechtsfehlerhaft nicht zum Einspruchsverfahren der Personengesellschaft nach § 360 Abs. 3 AO hinzugezogen worden ist, gleichwohl Klage erheben, wenn ihm ein eigenes Klagerecht gemäß § 48 Abs. 1 FGO zusteht (vgl. Urteil vom 27. Mai 2004 IV R 48/02, BStBl II 2004, 964; Beschluss vom 14. Oktober 2003 VIII R 32/01, BStBl II 2004, 359; Beschluss vom 23. März 2000 IV B 91/99, BFH/NV 2000, 1217).
  • BFH, 15.01.2009 - III R 81/07

    Erkennbarkeit der Nichtberücksichtigung eines Sachverhaltes bei widerstreitender

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07
    Von § 174 Abs. 4 Satz 1 AO werden auch die Fälle erfasst, in denen die Finanzbehörde - wie im Streitfall - darüber irrt, in welchem Jahr die steuerlichen Folgerungen aus einem bestimmten Sachverhalt zu ziehen sind (BFH, Urteil vom 15. Januar 2009 III R 81/07, Fundstelle: juris).
  • BFH, 23.03.2000 - IV B 91/99

    Klagerecht; unterlassene Hinzuziehung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Gesellschafter, der gegen den Bescheid über die Gewinnfeststellung einer Personengesellschaft keinen Einspruch eingelegt hat und rechtsfehlerhaft nicht zum Einspruchsverfahren der Personengesellschaft nach § 360 Abs. 3 AO hinzugezogen worden ist, gleichwohl Klage erheben, wenn ihm ein eigenes Klagerecht gemäß § 48 Abs. 1 FGO zusteht (vgl. Urteil vom 27. Mai 2004 IV R 48/02, BStBl II 2004, 964; Beschluss vom 14. Oktober 2003 VIII R 32/01, BStBl II 2004, 359; Beschluss vom 23. März 2000 IV B 91/99, BFH/NV 2000, 1217).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 32/01

    Einlagen und Verlustausgleich nach § 15a EStG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Gesellschafter, der gegen den Bescheid über die Gewinnfeststellung einer Personengesellschaft keinen Einspruch eingelegt hat und rechtsfehlerhaft nicht zum Einspruchsverfahren der Personengesellschaft nach § 360 Abs. 3 AO hinzugezogen worden ist, gleichwohl Klage erheben, wenn ihm ein eigenes Klagerecht gemäß § 48 Abs. 1 FGO zusteht (vgl. Urteil vom 27. Mai 2004 IV R 48/02, BStBl II 2004, 964; Beschluss vom 14. Oktober 2003 VIII R 32/01, BStBl II 2004, 359; Beschluss vom 23. März 2000 IV B 91/99, BFH/NV 2000, 1217).
  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 44/00

    Widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 AO

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.06.2009 - 3 K 2633/07
    (BFH, Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 44/00, BStBl II 2001, 562).
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