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   FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 1685/12   

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https://dejure.org/2014,34347
FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 1685/12 (https://dejure.org/2014,34347)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.09.2014 - 3 K 1685/12 (https://dejure.org/2014,34347)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. September 2014 - 3 K 1685/12 (https://dejure.org/2014,34347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 1 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, EStG VZ 2008, § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 48 Abs 1 Nr 5 FGO
    Sonderbetriebseinnahmen beim mittelbar über Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter: Keine korrespondierende Bilanzierung bei vorgezogenem Aufwand der Gesellschaft für Rückstellung von Jahresabschlusskosten; Korrespondierende Bilanzierung bereits erbrachter und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der in der Steuerbilanz einer Personengesellschaft gebildeten Rückstellung für die Erstellung des Jahresabschlusses; Aktivierung eines zeit- und betragsgleichen Anspruchs auf zukünftige Sondervergütungen in der Sonderbilanz eines Gesellschafters

  • Betriebs-Berater

    Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung von Dienstleistungen in der Sonderbilanz des Gesellschafters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; FGO § 48; FGO § 60
    Zur zeitlichen Erfassung von Sondervergütungen bei der Bildung einer Rückstellung für Jahresabschlusskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur zeitlichen Erfassung von Sondervergütungen bei der Bildung einer Rückstellung für Jahresabschlusskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 3056
  • EFG 2015, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 12.10.2016 - I R 92/12

    Doppelstöckige Personengesellschaft - Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II

    Gleiches muss für den mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft gelten, der --wie erläutert-- über § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG gerade einem unmittelbar beteiligten Mitunternehmer gleichgestellt wird (vgl. für Sondervergütungen BFH-Urteil in BFHE 244, 560, BStBl II 2014, 621; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23. September 2014  3 K 1685/12, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 21; s.a. Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 619; Rätke in Herrmann/Heuer/Raupach, § 15 EStG Rz 645; Reiß in Kirchhof, a.a.O., § 15 Rz 348).
  • BFH, 21.12.2017 - IV R 44/14

    Korrespondierende Bilanzierung in Höhe der Rückstellung für die Erstellung des

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. September 2014 3 K 1685/12 aufgehoben.
  • FG Niedersachsen, 21.11.2017 - 15 K 202/14

    Rechtsstreit um den im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Seeschiffes stehenden

    Das Realisations- ebenso wie das Imparitätsprinzip gelten insoweit zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer nicht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2014 3 K 1685/12, EFG 2015, 21; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 1995 6 K 192/91, EFG 1996, 369).
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