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   FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2395/15   

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https://dejure.org/2016,65186
FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2395/15 (https://dejure.org/2016,65186)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.11.2016 - 2 K 2395/15 (https://dejure.org/2016,65186)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. November 2016 - 2 K 2395/15 (https://dejure.org/2016,65186)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Gestaltungsmissbrauch bei Schenkung unmittelbar vor Veräußerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gestaltungsmissbrauch bei vorgeschalteter Schenkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1357
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 37/03

    Schmiergelder - Benennungsverlangen nach § 160 AO; missbräuchliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2395/15
    Es obliegt sodann dem Steuerpflichtigen, diese zu erschüttern (BFH, Urteil vom 14. Juni 2005, VIII R 37/03, DSTRE 2006, 117).

    In einer Vielzahl von Entscheidungen haben der BFH und die Finanzgerichte Übertragungen von Vermögensgegenständen, insbesondere auch von Anteilen an Kapitalgesellschaften, dann für rechtsmissbräuchlich erachtet, wenn sie allein dem Ziel dienten, diese der steuerlichen Verstrickung beim ursprünglichen Inhaber zu entziehen (vgl. bereits: BFH, Urteil vom 28. Januar 1972, VIII R 4/66, BStBl II 1972, 322; BFH, Urteil vom 14. Juni 2005, VIII R 37/03, a.a.O.).

  • BFH, 28.01.1972 - VIII R 4/66

    Gestaltungsmißbrauch - Umgehung der Steuerpflicht - Anteile an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2395/15
    In einer Vielzahl von Entscheidungen haben der BFH und die Finanzgerichte Übertragungen von Vermögensgegenständen, insbesondere auch von Anteilen an Kapitalgesellschaften, dann für rechtsmissbräuchlich erachtet, wenn sie allein dem Ziel dienten, diese der steuerlichen Verstrickung beim ursprünglichen Inhaber zu entziehen (vgl. bereits: BFH, Urteil vom 28. Januar 1972, VIII R 4/66, BStBl II 1972, 322; BFH, Urteil vom 14. Juni 2005, VIII R 37/03, a.a.O.).
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00

    Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2395/15
    Eine rechtliche Gestaltung ist unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzten Maßnahmen zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht gebraucht, obwohl hierfür keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe vorliegen, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 14. Januar 2003, IX R 5/00, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 2395/15
    Nur durch die Einbeziehung sämtlicher in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte und der Umstände, aus denen sich die diesen Rechtsgeschäften zu Grunde liegenden Vorstellungen der Beteiligten erkennen lassen, ist der hinter einer bestimmten Maßnahme stehende wirtschaftliche Vorgang hinreichend sicher dahin zu überprüfen, ob eine gesamtplanmäßige Verflechtung der konkret gewählten Rechtsgeschäfte bzw. Vorgänge vorliegt und - falls ja - ob diese steuerrechtlich anzuerkennen oder aber wegen Missbrauchs als irrelevant zu erachten ist (BFH, Urteil vom 27. Oktober 2005, IX R 76/03, BStBl II 2006, 359).
  • BFH, 17.04.2018 - IX R 19/17

    Gewinn aus der Veräußerung von Aktien - persönliche Zurechnung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2016 2 K 2395/15 aufgehoben.
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