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   FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 - 2 K 2948/99   

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FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 - 2 K 2948/99 (https://dejure.org/2000,16355)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2000 - 2 K 2948/99 (https://dejure.org/2000,16355)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 2 K 2948/99 (https://dejure.org/2000,16355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dinglicher Arrest zur Sicherung des

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dinglicher Arrest zur Sicherung des mit Duldungsbescheid geltend gemachten Anfechtungsanspruchs nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AnfG n. F

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1976 - 8 U 76/75
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 - 2 K 2948/99
    Dies gilt uneingeschränkt, wenn sich der Anfechtungsanspruch von vorneherein auf eine Geldforderung richtet oder wenn Wertersatz geschuldet wird, weil der anfechtbar erworbene Gegenstand zur Zwangsvollstreckung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 1976 - 8 U 76/75; NJW 1977, 1828).

    Entsprechend dem genannten Sicherungszweck wird ein sicherungsfähiger Anspruch - analog § 916 Abs. 2 ZPO - auch bei aufschiebend bedingten Ansprüchen angenommen, wenn ein gegenwärtiger Vermögenswert sowie ein schutzwürdiges Interesse bestehen, den Anspruch jetzt schon sichern zu lassen (vgl. u. a. OLG Düsseldorf - 8 U 76/75, a. a. O.; Schwarz in HHSp § 324 AO Rn. 19: Nach alledem genügt für die glaubhafte Annahme eines Arrestanspruchs, dass im Streitfall ein gesetzliches Schuldverhältnis nach dem AnfG besteht, das inhaltlich begründet und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (glaubhaft) bestimmt ist.

  • FG Hamburg, 15.04.2014 - 3 V 63/14

    Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Anfechtungsanspruchs nach § 11 Abs. 1

    Dabei kann der Arrest nach § 324 Abs. 1 Satz 2 AO auch dann angeordnet werden, wenn die Forderung noch nicht zahlenmäßig feststeht oder wenn sie bedingt oder betagt ist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2000 2 K 2948/99, juris).

    bbb) Für die glaubhafte Annahme des durch das FA geltend gemachten Anfechtungsanspruchs auf Wertersatz gem. § 11 Abs. 1 AnfG genügt, dass im Streitfall ein gesetzliches Schuldverhältnis nach dem AnfG besteht, das inhaltlich begründet und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bestimmt ist; wobei die vorherige Geltendmachung durch einen Duldungsbescheid insoweit nicht erforderlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.1988 VII R 62/86, BFH/NV 1988, 752; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2000 2 K 2948/99, juris).

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