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   FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2018 - 6 K 2234/17   

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https://dejure.org/2018,3008
FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2018 - 6 K 2234/17 (https://dejure.org/2018,3008)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.01.2018 - 6 K 2234/17 (https://dejure.org/2018,3008)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 6 K 2234/17 (https://dejure.org/2018,3008)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten für häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten für häusliches Arbeitszimmer sind bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Nebeneinkünfte aus Photovoltaik-Anlage rechtfertigen kein Arbeitszimmer

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Photovoltaikanlagen - War es das mit dem häuslichen Arbeitszimmer?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Absetzen der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bei lediglich geringfügiger betriebliche Nutzung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
    Grundsatz
    Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
    Einzelfälle
    Fotovoltaikanlage
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.03.2017 - IX R 52/14

    Aufwendungen für ein gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2018 - 6 K 2234/17
    Nach Wiederaufnahme des Verfahrens im Anschluss an das BFH-Urteil vom 08.03.2017 - IX R 52/14 tragen die Kläger vor, auch der Ermittlungsbeamte des FA habe keinerlei Anhaltspunkte für eine private Mitbenutzung des Arbeitszimmers festgestellt.

    Er trägt im Anschluss an das Urteil des BFH vom 08.03.2017 - IX R 52/14 vor, bei dem Arbeitszimmer handele es sich nicht um eine Betriebsstätte.

    Das Verfahren ruhte im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens IX R 1/13, bzw. IX R 52/14.

    Die Erforderlichkeit des Arbeitszimmers für die betriebliche/berufliche Tätigkeit ist nicht Tatbestandsmerkmal für die Abzugsfähigkeit (BFH Urteil vom 08.03.2017 - IX R 52/14, juris).

    Aufwendungen für gemischt genutzte Räume, die in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sind und die sowohl zur Erzielung von Einkünften als auch in mehr als nur untergeordnetem Umfang zu privaten Zwecken genutzt werden, sind hingegen insgesamt auch nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nicht abziehbar (zuletzt BFH Urteil vom 08.03.2017 - IX R 52/14, juris).

  • BFH, 20.08.2013 - IX R 1/13

    Berechnung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG - Nachträgliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2018 - 6 K 2234/17
    Das Verfahren ruhte im Einverständnis der Beteiligten bis zum Abschluss des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens IX R 1/13, bzw. IX R 52/14.
  • FG Nürnberg, 19.03.2012 - 3 K 308/11

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für die Verwaltung einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2018 - 6 K 2234/17
    Insoweit beruft der Beklagte sich auf das Urteil des FG Nürnberg vom 19.03.2012 - 3 K 308/11 (Juris).
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