Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 118 S 1 AO, § 41 Abs 1 FGO, § 41 Abs 2 S 1 FGO, § 99 Abs 1 AO, § 100 Abs 1 S 4 FGO
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit von Ermittlungshandlungen - Besichtigung von privaten Räumen als Realakt - bloßes Betreten und kurzes Verweilen in der Wohnung weder tiefgreifender Grundrechtseingriff noch erheblicher ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Klage wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Besichtigung von privaten Räumen eines Steuerpflichtigen bei bestehender Möglichkeit des Vorgehens gegen die Steuerbescheide; Bewertung einer Inaugenscheinnahme bei einer Ortsbesichtigung durch Beamte ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Ermittlungsmaßnahmen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Ermittlungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08
- BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09
Wird zitiert von ... (4)
- FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
Steuerfahnder im Flankenschutz: Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler …
Das bloße Betreten ist tatsächlicher Natur, solange dem Steuerpflichtigen kein bestimmtes Verhalten (Tun, Dulden oder Unterlassen) aufgegeben wird (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.2.2009 - 2 K 1386/08, juris, nachgehend: BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1415). - VG Koblenz, 18.02.2015 - 2 K 719/14
Einrichtung eines Telearbeitsplatzes bei der Bundespolizei
Vielmehr ist der Dienstherr zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes nur nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet (vgl. OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 LA 203/12 - , juris, Rn. 13; VG Koblenz, Urteil vom 16. Juni 2009 - 2 K 1386/08.KO - , nicht veröffentlicht).Durch die Verwendung des unbestimmten Begriffs "Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten" wird dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Festlegung und Bewertung der Kriterien eröffnet, die zur Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erfüllt sein müssen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 16. Juni 2009, a.a.O.).
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 2211/07
Änderung einer vorläufigen Steuerfestsetzung - Aussetzung des Klageverfahren - …
Darüber hinaus beantragen die Kläger, das Ruhen des vorliegenden Klageverfahrens gemäß § 74 FGO bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das beim erkennenden Senat rechtshängige Klageverfahren mit dem Aktenzeichen 2 K 1386/08 anzuordnen.Zur Begründung tragen sie vor, der Ausgang des Klageverfahrens 2 K 1386/08 sei für das vorliegende Verfahren von präjudizieller Wirkung.
Aus diesem Grunde kommt auch weder eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in der Streitsache 2 K 1386/08 in Betracht, noch war den von den Klägern gestellten Beweisanträgen nachzukommen.
- BFH, 03.05.2010 - VIII B 72/09
Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung - Begründung - …
Es war schon deshalb nicht gehalten, das Verfahren bis zum Erlass des Urteils in einem Parallelverfahren (2 K 1386/08) auszusetzen, weil beide Verfahren beim selben Senat desselben Gerichts anhängig waren (…s. BFH-Beschluss vom 17. August 1995 XI B 123, 125/94, BFH/NV 1996, 219).