Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 2 K 1996/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 3 Nr 26 S 2 EStG 2009, § 3c Abs 1 EStG 2009
Unabhängigkeit der Anerkennung von Verlusten aus nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit von der Einnahmenhöhe - IWW
- IWW
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betriebsausgabenabzug bei Ausübung einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit auch dann anzuerkennen, wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verluste aus einer gem. § 3 Nr. 26 EStG steuerfreien Tätigkeit sind steuermindernd anzusetzen; Berücksichtigung von Verlusten aus einer gem. § 3 Nr. 26 EStG steuerfreien Tätigkeit i.R.d. Besteuerung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anerkennung von Verlusten aus nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zu den Verlusten aus nebenberuflichen Übungsleitertätigkeiten bei Nichtübersteigen des Steuerfreibetrages
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufwendungen zur Tätigkeit als Tanzsportübungsleiter
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Nebenberufliche Tätigkeiten
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1596
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 20.12.2017 - III R 23/15
Abzug der Aufwendungen eines nebenberuflich als Sporttrainer tätigen …
Eine solche Gesetzesauslegung würde zu dem nicht gerechtfertigten Ergebnis führen, dass ein Steuervorteil in einen Steuernachteil umschlägt (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163; ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2011 2 K 1996/10, EFG 2011, 1596; ähnlich FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2007 7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535). - BFH, 20.11.2018 - VIII R 17/16
BFH stärkt Ehrenamt: Verluste aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter …
Zur Begründung hat das Gericht auf die Entscheidungsgründe in dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2011 2 K 1996/10 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1596) verwiesen.Eine solche Gesetzesauslegung würde nämlich zu dem nicht gerechtfertigten Ergebnis führen, dass ein Steuervorteil in einen Steuernachteil umschlägt (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163; ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2011 2 K 1996/10, EFG 2011, 1596; ähnlich FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 2007 7 K 3121/05 B, EFG 2008, 1535).
- FG Thüringen, 30.09.2015 - 3 K 480/14
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus einer …
Der Auffassung der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz (2 K 1996/10) und Berlin-Brandenburg (7 K 3121/05 B), die gegen die Verwaltungsauffassung entschieden hätten, sei nicht zu folgen.Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat am 25.05.2011 (2 K 1996/10, EFG 2011, 1596) zu Recht rechtskräftig zum EStG 2009 entschieden, dass auch dann, wenn die Einnahmen eines Übungsleiters den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG unterschreiten, das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG der Abzugsfähigkeit der den Betrag der Einnahmen übersteigenden Ausgaben nicht entgegensteht.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2015 - 3 K 368/14
Abziehbarkeit von Verlusten aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit bei …
2 K 1996/10, zitiert nach juris).Zur Begründung verweist das Gericht auf die Entscheidungsgründe in dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2011 (2 K 1996/10, zitiert nach juris), das beide Beteiligten zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht haben.