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   FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08   

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https://dejure.org/2009,29348
FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08 (https://dejure.org/2009,29348)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.06.2009 - 6 K 1087/08 (https://dejure.org/2009,29348)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 6 K 1087/08 (https://dejure.org/2009,29348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen von Nachzahlungszinsen im Hinblick auf eine ursprüngliche Befolgung der Rechtsauffassung eines Steuerpflichtigen bei der erstmaligen Erklärung der Vorsteuer und der Umsatzsteuer und einer späteren Rechnungsberichtigung aufgrund ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227; AO § 233a Abs. 3
    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.08.2001 - V R 72/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; sachliche Unbilligkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    Denn bis zur Berichtigung der Rechnung nach § 14c Abs. 2 Satz 3 UStG (UStG 1999 i.d.F. des Gesetzes vom 15. Dezember 2003, BGBl. I 2003, 2645 bzw. vorher § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1999) i.V.m. § 17 Abs. 1 UStG schuldete die Klägerin gem. § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG (UStG 1999 i.d.F. des Gesetzes vom 15. Dezember 2003, BGBl. I 2003, 2645 bzw. vorher § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG 1999) die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 - V R 72/00, BFH/NV 2002, 545).

    Ohne Bedeutung für die Umsatzsteuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG ist, ob der Leistungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer tatsächlich als Vorsteuer abgezogen hat (vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 - V R 72/00, a.a.O.).

    Die Auffassung der Klägerin, aus dem Rechtsgedanken des § 233a Abs. 2a AO sei für das Umsatzsteuerrecht zu schließen, dass eine Verzinsung ausscheide, wenn eine Rechnungsberichtigung erst nach längerer Zeit auf Grund äußerer Umstände erfolgen könne, widerspricht dem allgemeinen Grundsatz im Umsatzsteuerrecht, wonach nachträgliche Ereignisse, wie die Änderung der Bemessungsgrundlage und die Rechnungsberichtigung, sich nicht auf den Besteuerungszeitraum auswirken, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, sondern der Ausgleich vielmehr im laufenden Besteuerungszeitraum vorzunehmen ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. August 2001 - V R 72/00, a.a.O.).

  • BFH, 24.02.2005 - V R 62/03

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    Diese Grundsätze gelten auch für den Erlass festgesetzter Zinsen nach § 233a AO (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 - V R 62/03, BFH/NV 2005, 1220).

    Denn die Regelung sieht die Berücksichtigung eines fiktiven Sachverhalts nicht vor und stellt allein auf das Steuerschuldverhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und dem FA ab (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2005 - V R 62/03,a.a.O.).

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96

    Ausschluß von Werbungskostenberücksichtigung bei nicht erwerbsbezogenen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    Da der Klägerin aber insoweit nach den allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Feststellungslast für eine Zusage durch den Beklagten obliegt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 07. Februar 1997 VI R 33/96, BFH/NV 1997, 400), ist im Streitfall nicht ersichtlich, dass der Beklagte an der angefochtenen Zinsfestsetzung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gehindert gewesen wäre.
  • BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    In welchem Maß Beweisanträge zu substantiieren sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BFH- Beschluss vom 28. Juli 2008 - VIII B 189/07, in juris).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    Die Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben kann indes nur in besonders liegenden Fällen in Betracht kommen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1989 - I R 181/85, BStBl. II 1989, 990).
  • BFH, 19.03.2009 - V R 48/07

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei unrichtigen Endrechnungen -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    Die Nachprüfung einer Erlassablehnung ist deshalb darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 2009 - V R 48/07, in juris).
  • BFH, 06.04.2005 - V B 60/04

    Nachzahlungszinsen - Erlass

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen von Nachzahlungszinsen, die durch den unterschiedlichen Entstehungszeitpunkt von Vorsteuerrückzahlungs- und Umsatzsteuererstattung bedingt sind, kommt vielmehr nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 6. April 2005 - V B 60/04, BFH/NV 2005, 1976).
  • BFH, 26.07.2006 - VI B 134/05

    Nachforderungszinsen und Billigkeitsmaßnahme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    Deshalb ist es unerheblich, ob der vom Gesetz typisierend unterstellte Zinsvorteil des Steuerpflichtigen auf einer verzögerten Abgabe der Steuererklärung oder einer verzögerten Bearbeitung durch das Finanzamt beruht; ebenso ist es für die Verzinsung grundsätzlich unschädlich, wenn es sich um einen Berichtigungs- oder Korrekturfall handelt (vgl. BFH-Beschluss 26. Juli 2006 - VI B 134/05, BFH/NV 2006, 2029).
  • BFH, 16.05.2002 - V R 4/01

    Überlassung von Teileigentum an eine Gemeinschaft zur Vermietung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    Der BFH entschied mit Urteil vom 16. Mai 2002 (V R 4/01, BFH/NV 2002, 1347), dass den Erwerbern mangels Unternehmereigenschaft der begehrte Vorsteuerabzug nicht zusteht, sondern nur die Erwerbergemeinschaft unternehmerisch tätig war.
  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1087/08
    Die Zinsen nach § 233a AO sind auch weder Sanktion noch Druckmittel der Strafe, sondern laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung (BFH-Urteil vom 25. November 1997 - IX R 28/96, BStBl. II 1998, 550).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

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