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   FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2019 - 3 K 1658/18   

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https://dejure.org/2019,10378
FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2019 - 3 K 1658/18 (https://dejure.org/2019,10378)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.02.2019 - 3 K 1658/18 (https://dejure.org/2019,10378)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 3 K 1658/18 (https://dejure.org/2019,10378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7g Abs 3 S 1 EStG 2002 vom 14.08.2007, EStG VZ 2008, § 163 AO, § 227 AO
    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3
    Anschaffung; Herstellung; Hinzurechnung; Investitionsabzugsbetrag; Korrektur; rückgängig; Steuerrecht; unterblieben; Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages bei Anschaffung bzw. Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts aber unterbliebener Hinzurechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Investitionsabzugsbetrag | Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei fehlender Hinzurechnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückgängigmachung eines IAB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags bei unterbliebener Gewinnerhöhung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Hamburg, 21.05.2015 - 2 K 14/15

    Einkommensteuer: Korrektur eines Investitionsabzugsbetrags bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2019 - 3 K 1658/18
    Gegen beide Bescheide legte die Prozessbevollmächtigte des Klägers Einspruch ein und wies darauf hin, dass zu der Thematik bislang noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliege, nachdem der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21. Mai 2015 (2 K 14/15) wegen Fristversäumnis als unzulässig zurückgewiesen habe (X B 104/15).

    Die Vorschrift erfasst sowohl die Fälle, in denen das begünstigte Wirtschaftsgut nicht angeschafft wurde, als auch die Fälle, in denen das Wirtschaftsgut zwar angeschafft, die Hinzurechnung aber aus welchen Gründen auch immer (absichtlich, versehentlich oder irrtümlich) unterblieben ist (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 21. Mai 2015 2 K 14/15, EFG 2015, 1517; Bugge in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 7g Rn. D 5; Brandis in Blümich, EStG, § 7g Rn. 66).

  • BFH, 05.02.2018 - X B 161/17

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Nichtinvestition

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2019 - 3 K 1658/18
    Ob der IAB schon gar nicht hätte in Anspruch genommen werden dürfen, bedarf hier allerdings keiner weiteren Prüfung bzw. Aufklärung, weil er auch dann nach § 7g Abs. 3 EStG 2008 rückgängig gemacht werden kann bzw. muss, sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen (BFH-Beschluss vom 05. Februar 2018 X B 161/17, BFH/NV 2018, 527).
  • BFH, 03.12.2019 - X R 11/19

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags trotz durchgeführter

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 26.02.2019 - 3 K 1658/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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