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   FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03   

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https://dejure.org/2006,4651
FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03 (https://dejure.org/2006,4651)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.03.2006 - 5 K 2776/03 (https://dejure.org/2006,4651)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. März 2006 - 5 K 2776/03 (https://dejure.org/2006,4651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kammerbeiträge des Geschäftsführers als Lohnbestandteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kammerbeiträge des Geschäftsführers als Lohnbestandteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Gewährung eines Vorteil im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse; Übernahme der jährlich von der Steuerberaterkammer erhobenen Kammerbeiträge von angestellten ...

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Pflichtbeiträge sind auch für Geschäftsführer Arbeitslohn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 03.04.2003 - 10 K 3063/00

    Lohnsteuerhaftung; Steuerberatungsgesellschaft; Kammerbeiträge;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
    Soweit der Beklagte zur Begründung seiner Auffassung auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03. April 2003 (EFG 2003, 999) abhebe, bestätige dieses Urteil die Rechtsauffassung des Finanzamtes gerade nicht.

    Er weist ergänzend darauf hin, dass seine Rechtsauffassung durch das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03. April 2003 (EFG 2003, 999) bestätigt werde.

    c) Unter Anwendung der vorgenannten höchstrichterlichen Rechtsprechungsgrundsätze ist das FG Düsseldorf (vom 3. April 2003 10 K 3063/00 H (L), EFG 2003, 999) zu der nach Ansicht des erkennenden Senats zutreffenden Auffassung gelangt, dass es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn eine Steuerberatungsgesellschaft für die bei ihr angestellten Steuerberater (die keine Geschäftsführer sind) die jährlich von der Steuerberaterkammer erhobenen Kammerbeiträge übernimmt.

    Die angestellten geschäftsführenden Steuerberater hatten bzw. haben einen finanziellen Vorteil, denn neben ihrem Gehalt sind sie von einer jährlich zu zahlenden Beitragsverbindlichkeit gegenüber der Steuerberaterkammer befreit worden; daneben haben sie als Mitglieder der Steuerberaterkammer die Möglichkeit gehabt, deren Leistungen (§ 76 StBerG ) in Anspruch zu nehmen (so auch FG Düsseldorf vom 3. April 2003 10 K 3063/00 H (L), EFG 2003, 999).

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
    Aufwendungen des Arbeitgebers, die dieser ganz überwiegend im eigenen betrieblichen Interesse tätigt, können also nicht als Lohn "für" die Tätigkeit eines Arbeitnehmers angesehen werden, selbst wenn sich die Aufwendungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer finanziell vorteilhaft auswirken (vgl. etwa BFH vom 25. Mai 2000 - VI R 195/98, BStBl II 2000, 690).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
    Im Streitfall seien die streitbefangenen Beträge als "andere Bezüge" i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG anzusehen, denn hierunter fielen zunächst alle laufenden oder einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers, soweit sie nicht ohnehin als Lohn oder Gehalt bezeichnet seien (Hinweis auf BFH BStBl. II 1985, 529).
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
    Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art. und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung: z.B. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BStBl II 2001, 671 m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (st. Rspr. des BFH, vgl. zuletzt BFH vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFH/NV 2005, 2290 ).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
    In Grenzfällen ist eine wertende Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung aller, den jeweiligen Einzelfall prägenden Umstände vorzunehmen (BFH vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BStBl II 2005, 367 ; vgl. auch Küttner/Thomas, Personalbuch 2004, Stichwort: Arbeitsentgelt, Rz. 49).
  • BFH, 27.02.2003 - I R 46/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
    Sie ist vielmehr in erster Linie Ausdruck dessen, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft üblicherweise verpflichtet ist, seine gesamte Arbeitskraft der von ihm vertretenen Gesellschaft zu widmen (st. Rspr., vgl. nur BFH vom 27. Februar 2003 I R 46/01, BStBl II 2004, 132 ).
  • BFH, 17.01.2008 - VI R 26/06

    Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1159 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07

    Übernahme der Beiträge zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein

    Daneben hat sie als Mitglied der Anwaltskammer die Möglichkeit, deren Leistungen (berufsrechtliche Betreuung und Beratung, Verleihung von Fachanwalttiteln, Fortbildungsveranstaltungen und Seminare, Bezug der Mitgliederzeitschrift) in Anspruch zu nehmen (ebenso zu Pflichtbeiträgen zur Steuerberaterkammer: FG Düsseldorf vom 3. April 2003 10 K 3063/00 H (L), EFG 2003, 999; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.03.2006 - 5 K 2776/03, EFG 2006, 1159).
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