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   FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20   

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https://dejure.org/2022,15304
FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20 (https://dejure.org/2022,15304)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.04.2022 - 6 K 1007/20 (https://dejure.org/2022,15304)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. April 2022 - 6 K 1007/20 (https://dejure.org/2022,15304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 191 AO, § 4 Abs 1 AnfG, § 11 Abs 2 AnfG, § 1105 Abs 1 S 1 BGB, § 516 BGB
    Anfechtbarkeit der unentgeltlichen Aufhebung einer Reallast gemäß § 4 Abs. 1 AnfG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann der Verzicht auf eine Reallast, die in einem Duldungsbescheid verfügt wurde, angefochten werden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unentgeltlicher Verzicht auf eine Reallast als Gläubigerbenachteiligung i.S.d. § 4 AnfG (IVR 2022, 109)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.05.2003 - VII B 106/03

    NZB: Duldungsbescheid, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20
    Es reicht hierfür aus, dass das Vermögen des Vollstreckungsschuldners für eine vollständige Befriedigung der Forderungen des Finanzamts unzulänglich ist (BFH Beschluss vom 28.05.2003, VII B 106/03, BFH/NV 2003 1146).
  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 113/15

    Gläubigeranfechtung bei teilweise unentgeltlicher Leistung: Duldungsanspruch des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20
    Dies gilt gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 AnfG nicht, sobald er weiß oder den Umständen nach wissen muss, dass die unentgeltliche Leistung die Gläubiger benachteiligte (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2016, IX ZR 113/15, NJW 2017, 1035 Rn. 10).
  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20
    Für die - hier ebenfalls gegebene - objektive Gläubigerbenachteiligung genügt der Wegfall, die Erschwerung oder Verzögerung der Zugriffsmöglichkeit für den anfechtenden Gläubiger (BGH, Urteil vom 05.11.1980, VIII ZR 230/79, BGHZ 78, 318).
  • BFH, 14.04.1983 - IV R 198/80

    Betriebsausgaben - Darlehnsforderung - Zinsen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20
    Zwar bestehen Anhaltspunkte, dass die tatsächliche Durchführung der Mietvereinbarung nicht wie unter fremden Dritten erfolgt ist (BFH vom 14.04.1983, IV R 198/80, BStBl. II 1983, 555), weil eine tatsächliche Mietzahlung zu keinem Zeitpunkt erfolgt war.
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02

    Zulässiger Inhalt einer Reallast

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20
    Die wiederkehrenden Leistungen der Reallast bilden in ihrer Summe das Stammrecht als einheitliches dingliches Recht (BGH, Beschluss vom 02.10.2003, V ZB 38/02, BGHZ 156, 274, Rn. 9).
  • BGH, 07.07.2015 - X ZR 59/13

    Zur Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20
    Steht objektiv fest, dass ein Gegenwert in das Vermögen des Schuldners geflossen ist, muss geprüft werden, ob die Beteiligten die Gegenleistung als Entgelt angesehen haben (BGH, Urteil vom 07.07.2015, X ZR 59/13, NJW 2016, 324 Rn. 14).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 68/14

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übertragung eines Grundstücks an

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20
    Bei einer Grundstücksübertragung (wie sie hier im Jahr 2014 erfolgt ist) stellt die Einräumung eines dinglichen Rechts für den Übertragenden (den Vollstreckungsschuldner) keinen Gegenwert dar, allenfalls wird dadurch der Wert des übertragenen Grundstücks gemindert (BGH, Urteil vom 16.04.2015, IX ZR 68/14, IX ZR 68/14 Rn. 17).
  • BFH, 16.06.2021 - X R 31/20

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrenten und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20
    Steuerrechtlich sind dauernde Lasten ungleichmäßige oder abänderbare wiederkehrende Leistungen auf eine bestimmte Laufzeit (Oertel in: Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl. 2021, § 9 EStG, Rn. 38; zur Einordnung von Versorgungsleistungen als Leibrente oder dauernde Lasten vgl. BFH, Urteil vom 16.06.2021, X R 31/20, DStR 2021, 2884 Rn. 16).
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