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   FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 1911/11   

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https://dejure.org/2012,16883
FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 1911/11 (https://dejure.org/2012,16883)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2012 - 6 K 1911/11 (https://dejure.org/2012,16883)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 6 K 1911/11 (https://dejure.org/2012,16883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 ff PodG, § 4 Nr 14 Buchst a S 1 UStG 2005, § 1 PodG
    Umsätze eines staatlich geprüften Podologen vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung des Titels "Podologe"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen eines staatlich geprüften Podologen vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologe nach dem PodG; Vorliegen der Berufsqualifikation mit Ablegung der Staatlichen Prüfung zum Podologen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG; PodG § 1 ff.
    Umsätze nach Ablegung der staatlichen Podologen-Prüfung, aber vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung des Titels "Podologe"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsätze nach Ablegung der staatlichen Podologen-Prüfung, aber vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung des Titels "Podologe"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1789
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 07.02.2013 - V R 22/12

    Anforderungen an Berufsqualifikation bei Heilbehandlungen - Erbringung

    Nach seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1789 veröffentlichten Urteil ist die erforderliche Berufsqualifikation bereits mit erfolgreicher Ablegung der staatlichen Prüfung zum Podologen nach § 4 Satz 2 PodG gegeben.
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2013 - 6 K 1122/11

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Massageleistungen einer freien Mitarbeiterin

    So ist z.B. die Aufnahme der betreffenden Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nach § 92 SGB V , der Abschluss eines Versorgungsvertrags nach § 111 SGB V oder die Zulassung des Unternehmers oder seiner Berufsgruppe nach § 124 SGB V als Indiz für das Vorliegen der erforderlichen Berufsqualifikation anzusehen ( BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 6/07 , BFHE 225, 248 , BStBl II 2009, 679 m.w.N.; zum Ganzen s. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2012 6 K 1911/11, EFG 2012, 1789 und nach BFH-Urteil vom 7. Februar 2013 V R 22/12, BFH/NV 2013, 880).

    Es ist weder ersichtlich noch vorgetragen, dass die benannte "Ausbildung" auf der Grundlage berufsrechtlicher Regelungen mit abschließender staatlicher Prüfung stattgefunden hat (s dazu den Beispielsfall der Ausbildung eines Podologen nach dem PodG FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2012 6 K 1911/11, EFG 2012, 1789, insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 7. Februar 2013 V R 22/12, BFH/NV 2013, 880).

  • FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13

    Tätigkeit eines sog. Heilers nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit - keine

    Nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (6 K 1911/11) und des Bundesfinanzhofs -BFH- (V R 27/10) setze die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG voraus, dass der Unternehmer eine für die Heilbehandlung erforderliche Qualifikation besitze.
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