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   FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07   

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https://dejure.org/2009,21889
FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07 (https://dejure.org/2009,21889)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2009 - 6 K 2756/07 (https://dejure.org/2009,21889)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 6 K 2756/07 (https://dejure.org/2009,21889)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 89; AO § 204
    Vertrauensschutz außerhalb einer verbindlichen Zusage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vertrauensschutz außerhalb einer verbindlichen Zusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 630
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
    Vielmehr müssen gemäß dem Grundsatz, dass sämtliche Bestimmungen zur Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung eng auszulegen sind, die Leistungen, die keinem solchen therapeutischen Ziel dienen, vom Anwendungsbereich des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie ausgeschlossen werden und unterliegen somit der Umsatzsteuer (vgl. EuGH-Urteil vom 14. September 2000 - C-384/98, Slg. 2000, I-06795).

    Nach dem Urteil des EuGH vom 14. September 2000 (Rs. C-384/98, Slg. I 2000, 6795) waren durch BMF-Schreiben vom 13. Februar 2001 (IV D 1 S 7140-4/01, a.a.O.) die nachgeordneten Finanzbehörden angewiesen, abweichend von der bisherigen Regelung in Abschn. 88 UStR die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens nur dann nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei zu belassen, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.

    d) Nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ist es auch nicht zu beanstanden, dass der Beklagte nach Änderung der Rechtslage durch das Urteil des EuGH vom 14. September 2000 (C-384/98, a.a.O.) und dem BMF-Schreiben vom 13. Februar 2001 (IV D 1 S 7140-4/01, a.a.O.) die Umsatzsteuerfreiheit der gutachterlichen Tätigkeit der Klägerin nunmehr in Frage stellte.

  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
    Die Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben kann indes nur in besonders liegenden Fällen in Betracht kommen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1989 - I R 181/85, BStBl. II 1989, 990).
  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
    Für die Verbindlichkeit der Auskunft ist erforderlich, dass das Finanzamt diese ohne Einschränkung als verbindliche Zusage erteilt hat (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2005 - X R 3/04, BStBl. II 2006, 155).
  • BFH, 18.11.1960 - VI 157/60 U

    Bindung der Behörde an die durch einen Steuerbeamten erteilte falsche Auskunft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
    Denn es ist mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung -Art. 20 Abs. 3 GG - und dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung -Art. 3 GG - unvereinbar, die Verwaltungsbehörden dazu zu zwingen, eine dem Gesetz widersprechende Besteuerung vorzunehmen, nur weil ein Beamter eine falsche Rechtsauffassung über die weitere Behandlung des Steuerfalls dem Steuerpflichtigen gegenüber geäußert hat (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1960 - VI 157/60 U, BStBl. III 1961, 141).
  • BFH, 19.01.2007 - IV B 51/05

    Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung; Auskunft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
    Eine solche Zusage kann auch dann keinen verpflichtenden Charakter haben, wenn der Steuerpflichtige den Erklärenden für den zuständigen Auskunftsbeamten halten konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 - IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089 ).
  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
    Das Finanzamt ist an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegten Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2006 - IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028 ).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
    Weitere Voraussetzung ist, dass der im Zeitpunkt der Auskunftserteilung für die spätere Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Beamte oder der Vorsteher die Auskunft erteilt hat (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 - X R 208/87, BStBl. II 1990, 274).
  • BFH, 26.09.2007 - V B 8/06

    Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
    Denn eine gesicherte Rechtsauffassung kann aus einem schlichten Verwaltungsunterlassen nicht hergeleitet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 2007 - V B 8/06, BStBl. II 2008, 405).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.1995 - 2 K 2902/94
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn weder eine Gesetzesänderung erfolgt ist, noch die Rechtsprechung sich zu der die Zusage betreffenden Rechtsfrage geändert hat (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 2 K 2902/94, EFG 1997, 328).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09

    Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 630 veröffentlicht.
  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - 1 K 2923/07

    Verbilligte Überlassung an nahe Angehörige - Überschussprognose zur Prüfung der

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem, der Rechtsprechung des Finanzgerichts Rheinland Pfalz zugrunde liegenden Fall (FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 29.01.2009, 6 K 2756/07, EFG 2009, 630).
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