Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 2160/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines Berufssoldaten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines Berufssoldaten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eines Berufssoldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Versetzung führt nicht automatisch dazu, dass die neue Dienststelle als regelmäßige Arbeitsstelle anzusehen ist (stl. Auswirkung: Dienstreise statt Entfernungspauschale)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dienstreise zur Stammdienststelle
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Fahrtkostenerstattung - Versetzung rechtfertigt Abrechnung nach Dienstreisegrundsätzen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei Versetzung an einen anderen Dienstort; Qualifizierung von Fahrten eines Soldaten von seinem Wohnort zur Stammdienststelle der Bundeswehr als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder als Dienstreisen; ...
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Nach Versetzung eines Soldaten an andere Stammdienststelle können Fahrten u.U. nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen sein
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Regelmäßige Arbeitsstelle nach einer Versetzung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versetzung führt nicht automatisch dazu, dass die neue Dienststelle als regelmäßige Arbeitsstelle anzusehen ist (stl. Auswirkung - Dienstreise statt Entfernungspauschale)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 2160/11
- BFH, 08.08.2013 - VI R 27/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1247
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 08.08.2013 - VI R 27/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 08. 2013 VI R 72/12 - Keine …
Der hiergegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1247 veröffentlichten Gründen statt. - FG Düsseldorf, 14.01.2013 - 11 K 3180/11
Zur steuerlichen Behandlung von Expatriates
Die Kläger beantragen, das Verfahren zum Ruhen zu bringen im Hinblick auf die Revisionsverfahren zu den Entscheidungen des Finanzgerichts Niedersachsen 3 K 293/11 und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz 5 K 2160/11 E, Aktenzeichen des BFH zu diesen Verfahren VI R 27/12, hilfsweise, den Einkommensteuerbescheid 2007 vom 12.09.2011 insoweit zu ändern, als die Mietaufwendungen für die ausländische Wohnung in Höhe von 24.781 EUR und weitere Fahrtkosten in Höhe von 3.519 EUR als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbstständiger Tätigkeit berücksichtigt werden.Diese Frage lässt sich nach der derzeitigen Rechtslage aber nur im Einzelfall unter Einbeziehung der Gestaltung des konkreten Arbeitsverhältnisses beantworten (vgl. BFH-Urteil vom 20.11.1987 VI R 6/86, BStBl II 1988, 443; FG Rheinland-Pfalz-Urteil vom 29.03.2012 5 K 2160/11, DStRE 2012, 1233, Rev. unter dem Az. VI R 27/12).
- FG Niedersachsen, 22.08.2012 - 3 K 293/11
Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Aus diesem Grunde ergibt sich auch aus der Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 29. März 2012 - 5 K 2160/11, juris) nichts anderes für den Streitfall, da der dortige Kläger als Soldat "jederzeit" - ggf. auch vor Ablauf der voraussichtlichen Verwendungsdauer - versetzt werden konnte, was im Streitfall nicht ausdrücklich vorgesehen war. - FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1103/13
Kindergeld: Grenzbetragsermittlung - Berücksichtigung der Fahrten zur …
Mit Urteil vom 29.3.2012 5 K 2160/11 ( EFG 2012, 1247) hat das FG Rheinland-Pfalz für den Fall eines Zeitsoldaten entschieden, dass auch eine auf zwei Jahre befristete Tätigkeit nur vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt ist und deshalb der Werbungskostenabzug für die Fahrten zur Dienststelle nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt ist (Revision VI R 27/12). - FG Thüringen, 12.03.2014 - 3 K 786/13
Betrieb des Arbeitgebers bei auf zwei Jahren befristetem Arbeitsverhältnis mit …
Im Rahmen ihres hiergegen gerichteten Einspruchs begehrten die Kläger unter Verweis auf ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. März 2012 5 K 2160/11 die Berücksichtigung der Fahrtkosten innerhalb der Probezeit als Reisekosten und für 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen.