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   FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10   

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FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10 (https://dejure.org/2012,21430)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.05.2012 - 3 K 2138/10 (https://dejure.org/2012,21430)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 3 K 2138/10 (https://dejure.org/2012,21430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6a Abs 4 UStG 1999, Art 28 Teil A Buchst a UAbs 1 EWGRL 388/77, § 4 Nr 1 Buchst b UStG 1999, § 3 Abs 6 S 6 UStG 1999, § 17a Abs 2 UStDV 1999
    Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der Erstlieferung in einem Reihengeschäft bei nicht bekanntem Weiterverkauf, keine fortlaufende Rechnungsnummer, "Verschreiber" beim Hinweis auf eine innergemeinschaftliche Lieferung, Verwendung einer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertrauensschutz bei einem Reihengeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Innergemeinschaftliche Lieferung an ein Scheinunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Innergemeinschaftliche Lieferung an ein Scheinunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Innergemeinschaftliche Lieferungen an ein Scheinunternehmen

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1968
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 11.08.2011 - V R 3/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Wird der in das übrige Gemeinschaftsgebiet beförderte oder versendete Gegenstand im Rahmen eines sog. Reihengeschäfts geliefert, ist für die Zuordnung von Beförderung oder Versendung als Voraussetzung für die Steuerfreiheit gem. § 6a UStG nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2011 - V R 3/10, UR 2011, 909 unter Bezug auf das EuGH-Urteil vom 6. April 2006 - C-245/04, EMAG Handel Eder, UR 2006, 342 und das EuGh-Urteil vom 16. Dezember 2012 - C-430/09, Euro Tyre Holding, BFH/NV 2011, 397) folgendes zu berücksichtigen:.

    Im Ergebnis hat danach der Ersterwerber im Fall des Weiterverkaufs die Möglichkeit, durch Mitteilung oder Verschweigen des Weiterverkaufs die Beförderung oder Versendung der Lieferung an sich oder seiner eigenen Lieferung zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2011 - V R 3/10, a.a.O. mit Nachweisen zur Rechtsprechung des EuGH).

    Darüber hinaus war der Klägerin der Weiterverkauf durch das im Inland tätige Unternehmen an einen ungarischen Abnehmer nicht bekannt, so dass eine Zuordnung der Versendung zur zweiten Lieferung des im Inland tätigen Unternehmen an den ungarischen Abnehmer nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 2011 - V R 3/10, a.a.O.).

    Entscheidend ist, dass für den Verkäufer keine Anhaltspunkte für einen Umsatzsteuerbetrug oder für eine Beteiligung des Ersterwerbers daran vorliegen (vgl. Martin, Anm. zum BFH-Urteil vom 11. August 2011 - V R 3/10, BFH/PR 2012, 19).

  • FG Hamburg, 23.02.2011 - 1 K 256/09

    Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Das Fahrzeug wurde auch nicht nach Österreich verbracht, sondern durch einen Beauftragten des Abnehmers des im Inland tätigen Unternehmens nach Ungarn überführt (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2011 - 1 K 256/09, in juris).

    Die Übersendung des Bescheides über die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die A an die von ihr angegebene Anschrift des Steuerberaters und Treuhänders D stellt ebenfalls keinen Anhaltspunkt für Zweifel an der tatsächlichen Existenz der A unter der genannten Anschrift dar (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2011 - 1 K 256/09, in juris).

    Soweit der Beklagte eine noch eingehendere Überprüfung der A durch die Klägerin verlangt, überspannt dies die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23. Februar 2011 - 1 K 256/09, a.a.O.).

  • BFH, 16.06.2005 - VII B 283/04

    Zollanmeldung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Es ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 - VII B 283/04, BFH/NV 2005, 1897).

    Es ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2005 - VII B 283/04, BFH/NV 2005, 1897).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Die Frage des Gutglaubensschutzes stellt sich erst dann, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nachgekommen ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 - V R 26/05, BStBl. II 2009, 49).

    In diesem Fall muss die Empfangsbestätigung oder die Versicherung eine mit Datum versehene Unterschrift des Beauftragten enthalten und die Identität des Beauftragten muss belegt werden (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 26/05, BFH/NV 2008, 1067).

  • BFH, 12.05.2011 - V R 46/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Maßgeblich ist hierfür die formelle Vollständigkeit, nicht aber auch die inhaltliche Richtigkeit der Beleg- und Buchangaben, da § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG das Vertrauen auf unrichtige Abnehmerangaben schützt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2011- V R 46/10, UR 2011, 824).

    d) Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG ist weiter der Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 - V R 46/10, UR 2011, 824).

  • BFH, 21.10.2011 - VII B 69/11

    Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme - Urteil trotz Klagerücknahme hat keine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Es ist der in der Erklärung verkörperte wirkliche Wille anhand der erkennbaren Umstände durch die Tatsacheninstanz zu ermitteln (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VII B 69/11, in juris).

    Es ist der in der Erklärung verkörperte wirkliche Wille anhand der erkennbaren Umstände durch die Tatsacheninstanz zu ermitteln (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2011 - VII B 69/11, in juris).

  • FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09

    Befreiung von der Umsatzsteuer zweier Pkw-Lieferungen als innergemeinschaftliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Denn von einem Unternehmer kann nur eine laienhafte Prüfung der Unterschriften verlangt werden, so dass eine Abweichung auffällig sein muss, um Zweifel an der Identität des Unterschriftsleistenden aufkommen zu lassen (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 1 K 3069/09 U, EFG 2012, 279).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Autobranche bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Barzahlung Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeugs üblich ist und die Händler die Barzahlung bereits aus dem Grund bevorzugen, dass in der Regel keine anderen Sicherungsmöglichkeiten für den Kaufpreisanspruch bestehen und die Erwerber in gleicher Weise nicht bereit sind, Vorkasse zu leisten (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, a.a.O.; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 1 K 3069/09 U, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2010 - 6 K 1130/09

    Anforderungen an eine innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichts darf das Risiko, ob die Angaben, die in dem Verfahren nach § 18e UStG bestätigt werden, tatsächlich zutreffen, nicht den Steuerpflichtigen treffen (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2010 - 6 K 1130/09, EFG 2011, 275 unter Hinweis auf Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2010 - 12 K 247/06, in juris).

    Auch wenn der Klägerin durch einen Vergleich der Unterschrift des Abholers auf der Empfangsbestätigung mit der Unterschrift auf dem Ausweis des Abholers wegen der fehlenden Übereinstimmung Zweifel an der Identität des Abholers gekommen wären, so wären die Zweifel doch durch die persönliche Inaugenscheinnahme des Abholers und einem Vergleich mit dem Lichtbild in dessen Ausweis ausgeräumt worden (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. August 2010 - 6 K 1130/09, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Denn von einem Unternehmer kann nur eine laienhafte Prüfung der Unterschriften verlangt werden, so dass eine Abweichung auffällig sein muss, um Zweifel an der Identität des Unterschriftsleistenden aufkommen zu lassen (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 1 K 3069/09 U, EFG 2012, 279).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Autobranche bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Barzahlung Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeugs üblich ist und die Händler die Barzahlung bereits aus dem Grund bevorzugen, dass in der Regel keine anderen Sicherungsmöglichkeiten für den Kaufpreisanspruch bestehen und die Erwerber in gleicher Weise nicht bereit sind, Vorkasse zu leisten (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, a.a.O.; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 1 K 3069/09 U, a.a.O.).

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10
    Ausnahmsweise kann die Lieferung aber unter den Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG steuerfrei sein, wenn die Unrichtigkeit auf Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 - V R 65/06, BFH/NV 2009, 1555).

    So kommt einem Beleg, der weder selbst noch durch Verbindung mit anderen Unterlagen den Namen und die Anschrift des Ausstellers erkennen lässt und der darüber hinaus keinen Zusammenhang zu der Lieferung, auf die er sich beziehen soll, aufweist, kein Beweiswert zu, zumal die Belegangaben dann nicht eindeutig und leicht nachprüfbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 03.08.2009 - XI B 79/08

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

  • BFH, 17.02.2011 - V R 39/09

    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG - Unbeachtlichkeit fehlender Angaben

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 247/06

    Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Mehrwertsteuerbetrug

  • BFH, 03.11.2011 - V B 53/11

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 08.11.2007 - V R 71/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • EuGH, 06.04.2006 - C-245/04

    EMAG Handel Eder - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 14.11.2012 - XI R 17/12

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Umfang der

    Der Senat verkennt nicht, dass in der Autobranche bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Barzahlung Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeugs üblich sein mag (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29. Mai 2012  3 K 2138/10, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1968, Rz 71, m.w.N.) und dass ohne Barzahlung bei Übergabe oder vollständiger bargeldloser Vorauszahlung durch den im Ausland ansässigen Abnehmer der Verkäufer das Risiko eines Forderungsausfalls tragen würde, jedoch diese Abwicklungsmodalität eine erhebliche umsatzsteuerrechtliche Missbrauchsgefahr birgt.
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