Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Zur Änderung von Steuerbescheiden bei Verwendung von Steuererklärungssoftware - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Änderung von Steuerbescheiden bei Verwendung von Steuererklärungssoftware
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Mögliche Fehler seiner Steuersoftware muss sich der Steuerpflichtige wie ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zurechnen lassen.
- lto.de (Kurzinformation)
Bei fehlerhafter Steuersoftware gibt's kein Geld zurück
- lto.de (Kurzinformation)
Bei fehlerhafter Steuersoftware gibt's kein Geld zurück
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurechnung von möglichen Fehlern einer Steuersoftware wie Verschulden des steuerlichen Beraters zu dem Steuerpflichtigen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Berichtigung des Steuerbescheids wegen Softwarefehler
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Steuersoftware mit Lücken? - Der Steuerzahler trägt das Risiko für Softwarefehler ebenso wie für Fehler eines Steuerberaters
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Steuerpflichtige müssen sich mögliche Fehler ihrer Steuersoftware wie Verschulden des steuerlichen Beraters zurechnen lassen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Nicht ordnungsgemäße Verwendung von Steuer-Software stellt grobes Verschulden dar
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Grobes Verschulden bei Fehler in einer Steuersoftware
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- Nachträglich bekannt gewordene neue Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 Abs. 1 AO
Papierfundstellen
- EFG 2012, 15
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14
Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Nicht als grobes Verschulden anzusehen ist es etwa, wenn der Steuerpflichtige grundsätzlich um die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen weiß, die Eintragung im Steuererklärungsformular aber aufgrund eines bloßen --mechanischen-- Versehens unter erschwerten Arbeitsbedingungen unterbleibt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 2011 3 K 2674/10, EFG 2012, 15, zu unterbliebenen Eintragungen in einem elektronischen Formular). - FG Münster, 15.02.2018 - 8 K 1923/15
Anspruch auf Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche …
Nicht als grobes Verschulden anzusehen ist es etwa, wenn der Steuerpflichtige grundsätzlich um die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen weiß, die Eintragung im Steuererklärungsformular aber aufgrund eines bloßen --mechanischen-- Versehens unter erschwerten Arbeitsbedingungen unterbleibt (FG, Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2011 3 K 2674/10, EFG 2012, 15, zu unterbliebenen Eintragungen in einem elektronischen Formular).