Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 5 K 2326/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 268 AO, § 74 FGO
Aussetzung eines Verfahrens wegen Aufteilung einer Steuerschuld - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung eines Klageverfahrens gegen einen Aufteilungsbescheid wegen Vorgreiflichkeit eines Verfahrens gegen die zugrunde liegende Einkommensteuerfestsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 268; FGO § 74
Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen Aufteilungsbescheid wegen Vorgreiflichkeit der Klage gegen den Einkommensteuerbescheid - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen Aufteilungsbescheid wegen Vorgreiflichkeit der Klage gegen den Einkommensteuerbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 5 K 2326/08
- BFH, 10.11.2010 - VIII B 78/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.08.1990 - VI B 216/89
Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Hauptverfahrens hinsichtlich einer …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 5 K 2326/08
Die Bindungswirkung bedeutet, dass die Besteuerungsgrundlagen aus der Veranlagung auch dann unverändert übernommen werden müssen, wenn sie in unzutreffender Höhe angesetzt oder einer falschen Einkunftsart zugeordnet worden sind oder wenn das Finanzamt im Zeitpunkt der Aufteilung Tatbestandsmerkmale anders beurteilen würde als bei der Veranlagung (…vgl. Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO und FGO-Kommentar, Band VIII, §§ 251-346 AO, § 270 Rn. 4; BFH-Beschluss vom 27. August 1990, VI B 216/89, BFH/NV 1991, 214).Mit dem Einwand, die Einkommensteuer sei im Rahmen der bestandskräftig durchgeführten Veranlagung zu hoch angesetzt worden, kann er im Aufteilungsverfahren nicht gehört werden (BFH-Beschluss vom 27. August 1990, VI B 216/89, BFH/NV 1991, 214).
- FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1190/08
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 5 K 2326/08
Sie sind Streitgegenstand des Klageverfahrens 5 K 1190/08.Die Aufteilung der Einkommensteuervorauszahlungsbescheide vom 1. Juni 2006 für die Quartale I. bis IV. 2006 ist erst mit Bescheiden vom 28. September 2007 erfolgt, die - wie dargelegt - in dem Verfahren 5 K 1190/08 zu überprüfen sind.
- BFH, 13.12.2007 - VI R 75/04
Aufteilung von Steuerrückständen nach Änderungsveranlagung - hinreichende …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 5 K 2326/08
Das Verhältnis der sich daraus ergebenden Steuerbeträge ergibt den Aufteilungsschlüssel für die rückständige Steuer (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007, VI R 75/04, BFH/NV 2008, 424). - VG Karlsruhe, 27.04.2006 - 5 K 1134/06
Rechtsgerichtete Demonstration am 1. Mai in Weinheim : Eilantrag vor dem …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 5 K 2326/08
Gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 sowie die Vorauszahlungen ab 2006 erhob die frühere Bevollmächtigte der Kläger, Frau E. S., zunächst Sprungklage (Az. des FG 5 K 1134/06). - FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1843/06
Zurückweisung eines Beschäftigten des Beteiligten als Bevollmächtigten bei …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 5 K 2326/08
Mit Beschluss vom 25. September 2008 in dem Verfahren 5 K 1843/06 hat der Senat das Verfahren hinsichtlich des Streitgegenstandes "Aufteilungsbescheid wegen Einkommensteuer 2004" abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 5 K 2326/08 fortgeführt.
- FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1190/08
Zur Bekanntgabe und inhaltlichen Bestimmtheit von Aufteilungsbescheiden
Der Senat hat die Akten 5 K 1464/06, 5 K 2326/08 und 5 K 1856/07 beigezogen.