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   FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16   

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https://dejure.org/2019,61497
FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16 (https://dejure.org/2019,61497)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.2019 - 1 K 2470/16 (https://dejure.org/2019,61497)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 2019 - 1 K 2470/16 (https://dejure.org/2019,61497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 44 Abs 1 FGO, § 8a Abs 6 KStG 2002 vom 22.12.2003, § 4h EStG 2002, KStG VZ 2006, KStG VZ 2007
    Zur Auslegung des Begriffs der "Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital" im Sinne des § 8a Abs. 6 KStG a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FGO § 44 Abs. 1 ; KStG a.F. § 8a Abs. 6
    Auslegung des Begriffs der Vergütungen für Fremdkapital; Hinzurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Auslegung des Begriffs der "Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital" im Sinne des § 8a Abs. 6 KStG a.F.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH - I R 33/19 (anhängig)

    Zinsschranke, Gebühr, Vermittlung, Verwaltung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16
    45 So kommt es für die Einordnung von Aufwendungen als Vergütung für Fremdkapital auf eine Berücksichtigung des Rechtscharakters der streitgegenständlichen Beträge an, allein der Umstand, dass derartige Beträge an den Darlehensgeber gezahlt werden, genügt hierfür nicht (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. April 2019 10 K 2859/15 K, StE 2019, 422 zu Gebühren im Rahmen eines Konsortialkredits im dortigen Streitjahr 2011, Revision unter Az. I R 33/19 anhängig).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6242/17

    Bilden eine Darlehensvereinbarung und eine Swap-Vereinbarung keine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16
    Demgegenüber beziehen sich etwa Zinssicherungsgeschäfte unmittelbar auf den Kapitalzins als solchen, deren Erträge oder Aufwendungen können deswegen mit den Zinsaufwendungen zusammenzufassen sein (vgl. Gosch/Förster, KStG 3. Aufl. § 8a KStG Rn. 272, m.w.N.; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 08. Januar 2019 6 K 6242/17, EFG 2019, 642, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2010 - I R 54/09

    Gegenstand einer Untätigkeitsklage bei Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist, wenn eine Untätigkeitsklage erhoben wurde und in der Folge über einen Einspruch gegen den dort angefochtenen Verwaltungsakt entschieden wird, das die Untätigkeitsklage betreffende Verfahren fortzusetzen; in einem solchen Fall wird die Einspruchsentscheidung zum Gegenstand des Klageverfahrens, die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 FGO als Sachentscheidungsvoraussetzungen sind erfüllt  (BFH-Urteil vom 20. Oktober 2010 I R 54/09, BFH/NV 2011, 641-644, HFR 2011, 549, m.w.N.).
  • FG Münster, 12.04.2019 - 10 K 2859/15

    Zinsschrankenregelung: Gebühren im Rahmen eines Konsortialkredits

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16
    45 So kommt es für die Einordnung von Aufwendungen als Vergütung für Fremdkapital auf eine Berücksichtigung des Rechtscharakters der streitgegenständlichen Beträge an, allein der Umstand, dass derartige Beträge an den Darlehensgeber gezahlt werden, genügt hierfür nicht (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. April 2019 10 K 2859/15 K, StE 2019, 422 zu Gebühren im Rahmen eines Konsortialkredits im dortigen Streitjahr 2011, Revision unter Az. I R 33/19 anhängig).
  • BFH, 21.10.2015 - X B 116/15

    Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16
    Insoweit wird von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen, der Senat folgt ausdrücklich der zutreffenden Begründung des Beklagten in der Einspruchsentscheidung vom 15. März 2017, § 105 Abs. 5 FGO (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2016 (Hinweis des Dokumentars: das Entscheidungsdatum lautet zutreffend 21. Oktober 2015) X B 116/15, BFH/NV 2016, 216 m.w.N.), macht sich diese zu eigen und führt ergänzend hierzu aus.
  • BFH, 09.08.2000 - I R 92/99

    Verwaltungskostenbeiträge als Entgelt für Dauerschulden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 1 K 2470/16
    Dazu gehören nach dem für den Streitfall maßgeblichen Sachverhalt die Ergebnisse aus den Währungssicherungsgeschäften jedoch nicht (vgl. zum Hinzurechnungstatbestand des § 8 Nr. 1 GewStG BFH-Urteil vom 09. August 2000 I R 92/99BStBl II 2001, 609).
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