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   FG Saarland, 02.06.2004 - 1 K 437/02   

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https://dejure.org/2004,15998
FG Saarland, 02.06.2004 - 1 K 437/02 (https://dejure.org/2004,15998)
FG Saarland, Entscheidung vom 02.06.2004 - 1 K 437/02 (https://dejure.org/2004,15998)
FG Saarland, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 1 K 437/02 (https://dejure.org/2004,15998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung wegen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Streitwertes der Anfechtungsklage gegen den Insolvenzeröffnungsantrag; Ungewissheit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13 Abs. 1
    Streitwert; Anfechtungsklage; Insolvenzantrag; Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Streitwert - Anfechtungsklage - Insolvenzantrag - Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.04.1993 - VII E 8/92

    Möglicher Gegenstand der Erinnerung gegen die Bestimmung eines Streitwertes

    Auszug aus FG Saarland, 02.06.2004 - 1 K 437/02
    Ist damit die sich für den Kläger ergebende Bedeutung der Sache aus seinem Antrag zu entnehmen, muss der Streitwert nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG bestimmt werden (und zwar grundsätzlich i.H.v. 50 % der rückständigen Steuern, s. z.B. BFH vom 20. April 1993 VII E 8/92, BFH/NV 1994, 118).
  • FG Düsseldorf, 22.09.2000 - 14 K 2809/00

    Insolvenzfeststellungsbescheid; Teilrücknahme; Änderung des angefochtenen

    Auszug aus FG Saarland, 02.06.2004 - 1 K 437/02
    Insofern erscheint es in diesem Verfahrensstadium häufig - so auch im Entscheidungsfall - als ungewiss, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden und zu welchem Ergebnis es führen wird (s. auch FG Düsseldorf vom 22. September 2000 14 K 2809/00 U, nv).
  • FG Düsseldorf, 05.02.2008 - 8 Ko 249/08

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

    b) Hinsichtlich der Streitwertbemessung für eine Klage wegen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Finanzgericht (FG) des Saarlandes entschieden, dass der sog. Auffangstreitwert (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F., jetzt § 52 Abs. 2 GKG) zu Grunde zu legen sei, wenn im Verfahrensstadium der Antragstellung ungewiss sei, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werde und zu welchem Ergebnis das Insolvenzverfahren führen werde (FG des Saarlandes, Urteil vom 02. Juni 2004 1 K 437/02, [...]).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2013 - 3 K 1339/12

    Streitwert für Klageverfahren wegen Rücknahme eines Insolvenzantrags -

    cc) Der Ansicht, bei einer Anfechtungsklage gegen den Antrag der Finanzbehörde, das Insolvenzverfahren über das Vermögen ihres Schuldners zu eröffnen, sei der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung ungewiss sei, ob das Verfahren eröffnet werde und zu welchem Ergebnis es führe (Finanzgericht des Saarlands Beschluss vom 02. Juni 2004 1 K 437/02, nachgewiesen bei juris; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, 196. Lfg.
  • FG Münster, 08.07.2020 - 8 V 1305/19

    Kostenrecht - Zur Berechnung des Streitwerts für ein auf Aussetzung der

    Hinsichtlich der vergleichbaren Situation bei der Anfechtung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist streitig, ob der Auffangstreitwert anzusetzen ist (Finanzgericht - FG - des Saarlandes, Urteil vom 02. Juni 2004 1 K 437/02, juris) oder aber der Steuerrückstand genügende Anhaltspunkte für die Streitwertbestimmung bietet (FG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Februar 2008 8 Ko 249/08 GK, juris m.w.N. auch zur Gegenansicht; Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. August 2015 3 V 65/15, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.04.2023 - 7 V 7191/22

    Bestimmung des Streitwerts im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer

    b) Andererseits erscheint auch der Ansatz des Regelstreitwerts gemäß § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000,00 EUR, die auch nur vereinzelt vertreten wird (Finanzgericht -FG- des Saarlandes, Beschluss vom 02.06.2004 - 1 K 437/02, juris), jedenfalls im Streitfall nicht sachgerecht.
  • FG Münster, 08.07.2020 - 8 K 1081/18

    Kostenrecht - Zur Berechnung des Streitwerts für ein gegen die Anordnung der

    Hinsichtlich der vergleichbaren Situation bei der Anfechtung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist streitig, ob der Auffangstreitwert anzusetzen ist (Finanzgericht - FG - des Saarlandes, Urteil vom 02. Juni 2004 1 K 437/02, juris) oder aber der Steuerrückstand genügende Anhaltspunkte für die Streitwertbestimmung bietet (FG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Februar 2008 8 Ko 249/08 GK, juris m.w.N. auch zur Gegenansicht; Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. August 2015 3 V 65/15, juris).
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