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   FG Saarland, 03.11.1999 - 1 V 279/99   

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https://dejure.org/1999,11071
FG Saarland, 03.11.1999 - 1 V 279/99 (https://dejure.org/1999,11071)
FG Saarland, Entscheidung vom 03.11.1999 - 1 V 279/99 (https://dejure.org/1999,11071)
FG Saarland, Entscheidung vom 03. November 1999 - 1 V 279/99 (https://dejure.org/1999,11071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz bei Pfändung von zur Berufsausübung unabdingbar erforderlichen Gegenständen wegen geschuldeter Steuern und Abgaben; Beschränkungen und Verbote im Pfändungsverfahren nach der Abgabenordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz bei Pfändung von zur Berufsausübung nötigen Gegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 03.11.1999 - 1 V 279/99
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 26.06.1990 - VII B 161/89

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Sachpfändung

    Auszug aus FG Saarland, 03.11.1999 - 1 V 279/99
    Soweit jedoch die Finanzbehörde eine Pfändung bewirkt, ist einstweiliger Rechtsschutz grundsätzlich mittels eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung zu erwirken (§ 114 Abs. 5 FGO dazu auch BFH, Beschluss vom 26. Juni 1990 VII B 161/89, BFH/NV 1991, 393).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 03.11.1999 - 1 V 279/99
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d. h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl. II 1975, 239).
  • FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 322/00

    Klageart gegen Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Vorladung

    Forderungs- und Sachpfändungen (u.a. PC) des Beklagten aus 1996 und 1999 wurden durch Beschlüsse des Senats vom 29. Juli 1999 1 V 175/99 und 3. September 1999 1 V 279/99 (Bl. 159 ff. BA II) auf 500 DM monatlich beschränkt bzw. in der Vollziehung ausgesetzt.

    Aus den Verfahren 1 V 175/99 und 1 V 279/99 ist dem Senat zudem bekannt, dass Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen des Klägers zu einer vollständigen Befriedigung des Beklagten weder geführt haben (Nr. 1) noch führen werden (Nr. 2), weil pfändbare Gegenstände beim Kläger nicht vorhanden und aufgrund einer Forderungspfändung des Beklagten allenfalls monatliche Beträge bis 500 DM pfändbar sind.

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2004 - 4 V 800/04

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Aussetzung der Vollziehung); Pfändbarkeit

    Denn es entspricht allgemeiner Überzeugung, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zulässig ist, wenn die Vollstreckung nicht nur droht, sondern bereits begonnen hat (vgl. z.B. FG Hamburg, Beschluss vom 02.08.1999 - IV 87/99, Haufe-Index 979306, und FG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.1999 - 1 V 279/99, Haufe-Index 508723, NWB 2000, 635).
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