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   FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12   

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https://dejure.org/2014,53233
FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12 (https://dejure.org/2014,53233)
FG Saarland, Entscheidung vom 03.12.2014 - 2 K 1088/12 (https://dejure.org/2014,53233)
FG Saarland, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 2 K 1088/12 (https://dejure.org/2014,53233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerhaftung entschuldbarer Rechtsirrtum des Arbeitgebers bei einer im Rahmen einer Vorprüfung ausdrücklich als zutreffend bestätigten Handhabung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerhaftung - entschuldbarer Rechtsirrtum des Arbeitgebers bei einer im Rahmen einer Vorprüfung ausdrücklich als zutreffend bestätigten Handhabung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88

    Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12
    In einem solchen Fall muss sich ein Arbeitgeber grundsätzlich darauf verlassen können, das der von ihm angewandte Lohnsteuerabzug zutreffend ist (vgl. BFH vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696).

    1.2.1 Bei der Ausübung seines Entschließungsermessens hat der Beklagte nicht berücksichtigt, dass der Kläger bei der Anwendung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich in Bezug auf die Spieler C und D und der hierdurch verursachten unzutreffenden Einbehaltung der Lohnsteuer einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterlag und seine Haftungsinanspruchnahme wegen Unbilligkeit ausgeschlossen ist (vgl. zum Beispiel BFH vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 992, 696; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30).

    Allerdings wurde der Kläger durch die schriftliche Äußerung der Lohnsteuer-Außenprüfer im Vorbericht vom 17. Mai 2006 in seiner Verfahrensweise bestärkt (vgl. zu dieser Frage BFH vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696).

    In einem solchen Fall muss sich ein Arbeitgeber grundsätzlich darauf verlassen können, das der von ihm angewandte Lohnsteuerabzug zutreffend ist (vgl. BFH vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 1992, 696).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12
    1.2.1 Bei der Ausübung seines Entschließungsermessens hat der Beklagte nicht berücksichtigt, dass der Kläger bei der Anwendung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich in Bezug auf die Spieler C und D und der hierdurch verursachten unzutreffenden Einbehaltung der Lohnsteuer einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterlag und seine Haftungsinanspruchnahme wegen Unbilligkeit ausgeschlossen ist (vgl. zum Beispiel BFH vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BStBl II 992, 696; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30).

    Zutreffend ist, dass ein entschuldbarer Rechtsirrtum nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig nicht vorliegt, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit der Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) hat, von dieser jedoch keinen Gebrauch macht, insbesondere dann, wenn gerade in schwierigen Fällen dem Arbeitgeber bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Zweifel über die Rechtslage kommen müssen (vgl. zum Beispiel BFH vom 18. August 2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; vom 29. Mai 2008 VI R 11/07, BStBl II 2008, 933).

  • BFH, 05.03.1965 - VI 259/63 U

    Auslegung des Begriffs "Nachtschicht" und die Steuerfreiheit von

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12
    Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber, wenn sein Verfahren bei einer Lohnsteueraußenprüfung nicht beanstandet wird, nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der von ihm vorgenommene Lohnsteuerabzug einwandfrei ist (BFH vom 5. März 1965 VI 259/63 U, BStBl III 1965, 355).

    Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber, wenn sein Verfahren bei einer Lohnsteueraußenprüfung nicht beanstandet wird, nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der von ihm vorgenommene Lohnsteuerabzug einwandfrei ist (BFH vom 5. März 1965 VI 259/63 U, BStBl III 1965, 355).

  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12
    Zutreffend ist, dass ein entschuldbarer Rechtsirrtum nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig nicht vorliegt, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit der Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) hat, von dieser jedoch keinen Gebrauch macht, insbesondere dann, wenn gerade in schwierigen Fällen dem Arbeitgeber bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Zweifel über die Rechtslage kommen müssen (vgl. zum Beispiel BFH vom 18. August 2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30; vom 29. Mai 2008 VI R 11/07, BStBl II 2008, 933).
  • BFH, 11.11.2009 - I R 84/08

    Nichtrückkehrtage bei Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 13 Abs. 5

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12
    Gemäß der hierzu getroffenen, auf Art. 25 Abs. 3 DBA-Frankreich beruhenden Verständigungsvereinbarung (BMF vom 3. April 2006, IV B 6-S 1301 FRA-26/06, BStBl I 2006, 304; vgl. hierzu BFH vom 11. November 2009 I R 84/08, BStBl II 2010, 390) ging die Grenzgängereigenschaft im Sinne des Art. 13 Abs. 5 Buchst. a DBA-Frankreich deshalb verloren, weil im maßgeblichen Zeitraum der Spieler D an über 45 Tagen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrte bzw. an ganzen Arbeitstagen an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt war und der Spieler C - der nicht während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt war - an 39 Tagen nicht zur Wohnstätte in Frankreich zurückkehrte, so dass die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20% der gesamten Arbeitstage im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (31,8 Tage) überstiegen.
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 70/81

    Lohnsteuerpflichtigkeit einer verbilligten Essensgewährung an Arbeitnehmer -

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12
    Der Rechtsirrtum ist entschuldbar, denn die Verstöße des Klägers als mit der Bearbeitung der Lohnsteuer betrauten Arbeitgebers sind unter vernünftiger Abwägung aller Umstände sowie der Interessen des Steuerfiskus und des Arbeitgebers so verständlich, dass seine persönliche Inanspruchnahme wegen der nicht richtigen Einbehaltung der Lohnsteuer nicht gerechtfertigt ist (vgl. hierzu BFH vom 7. Dezember 1984 VI R 70/81, BFH/NV 1985, 110).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 59/91

    Lohnsteuerpflicht von Sportvereinen für Amateurspieler

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12
    Denn diese übten ihre Tätigkeit für den Kläger als Berufssportler nicht selbständig aus und waren dessen Arbeitnehmer im Sinne der §§ 38 ff. EStG, § 1 Abs. 1 und Abs. 2 LStDV (vgl. insoweit zum Beispiel BFH vom 23. Oktober 1992 VI R 59/91, BStBl II 1993, 303 mit weiteren Nachweisen; Hartz/Meeßen/Wolf, Lohnsteuer-ABC, "Berufssportler" Rz. 1, "Fußballspieler" Rz. 1 und 3).
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