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   FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13   

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https://dejure.org/2016,14385
FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13 (https://dejure.org/2016,14385)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.04.2016 - 2 K 1213/13 (https://dejure.org/2016,14385)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. April 2016 - 2 K 1213/13 (https://dejure.org/2016,14385)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 33a Abs 1 S 1 EStG 2009, § 32 Abs 4 Nr 2 EStG 2009, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 7 Abs 3 SGB 2
    Unterhaltsleistungen: Monatsbezogene Betrachtungsweise bei Berechnung der Opfergrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der einkommensteuerlichen Opfergrenze bei der der Versagung eines über eine bestimmte Summe hinaus gehenden Abzugs der Unterhaltsaufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der einkommensteuerlichen Opfergrenze bei der der Versagung eines über eine bestimmte Summe hinaus gehenden Abzugs der Unterhaltsaufwendungen

  • rechtsportal.de

    EStG § 33a; EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2 ; EStG § 63
    Anwendung der einkommensteuerlichen Opfergrenze bei der der Versagung eines über eine bestimmte Summe hinaus gehenden Abzugs der Unterhaltsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterhaltsaufwendungen gegenüber volljährigen Kindern bei Haushaltsgemeinschaft - Berechnung der Opfergrenze - Monatsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Monatsbezogene Betrachtungsweise bei Berechnung der Opfergrenze?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unterhaltsaufwendungen
    Beachtung der Opfergrenze
    Haushaltsgemeinschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1173
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 04.04.1986 - III R 245/83

    Sog. Opfergrenze bei Abzug von Unterhaltsaufwendungen anzuwenden; Tz. 2.5.2 des

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Diese beruht auf Tz. 3.2 des BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I 2010, 582) und ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung in dieser Form anerkannt (BFH vom 4. April 1986 III R 245/83, BStBl II 1986, 852).

    Der BFH hat es explizit abgelehnt, diesem Schutz durch den Ansatz fester Beträge Rechnung zu tragen, zumal die progressive Ausgestaltung der Opfergrenze sicher stellt, dass auch Bezieher kleiner und kleinster Einkommen nicht von vornherein von der Steuerermäßigung des § 33a Abs. 1 EStG ausgeschlossen werden (BFH vom 4. April 1986 III R 245/83, BStBl II 1986, 852).

    Dass sich dies steuerrechtlich dahingehend auswirkt, dass im Rahmen von § 33a Abs. 1 EStG nur geringere Beträge abziehbar sind, ist lediglich die (negative) Nebenwirkung einer richtigen Grundentscheidung zugunsten der Familie bzw. des Unterhaltsverpflichteten (BFH vom 4. April 1986 III R 245/83, BStBl II 1986, 852).

  • BFH, 29.05.2008 - III R 23/07

    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin - Gleichstellung der

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Nach der BFH-Rechtsprechung (BFH vom 29. Mai 2008 III R 27/07, BStBl II 2009, 363) und dem BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I 2010, 582) sei die Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen an Personen, mit denen eine Haushaltsgemeinschaft (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) bestehe, nicht mehr anwendbar (Bl. 47).

    Bei diesen ist von einem gemeinsamen Wirtschaften - und somit von einer gleichmäßigen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel - auszugehen; dies auch zur Verhinderung eines Widerspruchs zwischen Steuerrecht und Sozialrecht, zu dem es kommen würde, wenn dem Unterhaltsberechtigten sozialrechtlich ein höherer Anteil am Einkommen des Steuerpflichtigen zugerechnet würde, als der Steuerpflichtige nach der Opfergrenze abziehen könnte (BFH vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BStBl II 2009, 363).

  • BFH, 16.12.2014 - X R 29/13

    Aufforderung des Finanzamts zur Vorlage von elektronischen Daten - Pflicht eines

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH vom 16. Dezember 2014 X R 29/13, BFH/NV 2015, 790; vom 26. April 1995 XI R 81/93, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH vom 16. Dezember 2014 X R 29/13, BFH/NV 2015, 790; vom 26. April 1995 XI R 81/93, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • BFH, 07.12.2005 - I R 123/04

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht lediglich ausnahmsweise in dem Bereich der ihr vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH vom 16. Dezember 2014 X R 29/13, BFH/NV 2015, 790; vom 26. April 1995 XI R 81/93, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097).
  • FG Hessen, 13.10.2015 - 1 V 1483/15

    Änderungsverbot nach § 176 AO bei Änderungen nach Vorliegen von

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Sie binden aber weder die Steuerpflichtigen noch die Gerichte und begründen insbesondere keine Rechte und Pflichten für die Steuerpflichtigen (Hessisches FG vom 13. Oktober 2015 1 V 1483/15, juris).
  • FG Hamburg, 27.05.1992 - I 149/91

    Einkommensteuer; Unterhaltszahlungen eines Gastarbeiters

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Soweit ersichtlich, ist zu der Frage, ob eine monatsbezogene Kürzung der Pauschale erfolgt, wenn die Unterhaltspflicht nicht im ganzen Kalenderjahr bestanden hat, noch keine Rechtsprechung ergangen (ausdrücklich offen gelassen FG Hamburg vom 27. Mai 1992 I 149/91, EFG 1992, 672).
  • BFH, 11.12.1997 - III R 214/94

    Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Der BFH hat aus Gründen der Vorhersehbarkeit und Einfachheit bei der Ermittlung steuerlicher Berechnungsgrößen wie der Opfergrenze die im BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I 2010, 582) vorgesehene grobe Typisierung dem Grunde nach zwar anerkannt (BFH vom 11. Dezember 1997 III R 214/94, BStBl II 1998, 292), der Senat folgert aber aus § 33a Abs. 3 Satz 1 und § 66 Abs. 2 EStG, dass auch bzgl. der Berechnung der Opfergrenze - jedenfalls bei der Berücksichtigung der sonstigen Unterhaltsverpflichtungen - eine monatsbezogene Betrachtungsweise stattzufinden hat (vgl. auch BFH vom 25. September 1996 III R 102/95, BFH/NV 1997, 221).
  • BFH, 25.09.1996 - III R 102/95

    Sog. Opfergrenze bei Unterhaltszahlungen ins Ausland

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Der BFH hat aus Gründen der Vorhersehbarkeit und Einfachheit bei der Ermittlung steuerlicher Berechnungsgrößen wie der Opfergrenze die im BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I 2010, 582) vorgesehene grobe Typisierung dem Grunde nach zwar anerkannt (BFH vom 11. Dezember 1997 III R 214/94, BStBl II 1998, 292), der Senat folgert aber aus § 33a Abs. 3 Satz 1 und § 66 Abs. 2 EStG, dass auch bzgl. der Berechnung der Opfergrenze - jedenfalls bei der Berücksichtigung der sonstigen Unterhaltsverpflichtungen - eine monatsbezogene Betrachtungsweise stattzufinden hat (vgl. auch BFH vom 25. September 1996 III R 102/95, BFH/NV 1997, 221).
  • BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13
    Nach der sogenannten konkreten Betrachtungsweise setzt die Abziehbarkeit von Leistungen des Steuerpflichtigen an dem Grunde nach unterhaltsberechtigte Personen zudem voraus, dass die unterhaltene Person bedürftig ist (§ 1602 BGB; BFH vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BStBl II 2011, 116).
  • BFH, 17.12.2009 - VI R 64/08

    Keine Opfergrenze, aber Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Unterhalt an

  • BFH, 28.03.2012 - VI R 31/11

    Berechnung nach § 33a EStG abziehbarer Unterhaltsleistungen bei Selbständigen

  • BFH, 27.09.1991 - III B 42/91

    Unterhaltsaufwendungen für erwerbslose minderjährige verheiratete oder

  • BFH, 21.10.2015 - VI R 35/14

    Bindungswirkung - Ablehnungsbescheid Kindergeld

  • BFH, 30.07.2009 - III R 27/07

    InvZulG 1999: Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken

  • BFH, 14.12.2016 - VI R 15/16

    Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung - Berechnung der Opfergrenze

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 5. April 2016 2 K 1213/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1173 veröffentlichten Gründen teilweise statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG des Saarlandes vom 5. April 2016  2 K 1213/13 insoweit aufzuheben, als das FG der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

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