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   FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01   

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https://dejure.org/2003,14549
FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01 (https://dejure.org/2003,14549)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.10.2003 - 1 K 200/01 (https://dejure.org/2003,14549)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 1 K 200/01 (https://dejure.org/2003,14549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 390
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98

    Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Eine missbräuchliche Gestaltung ist gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die -gemessen an dem erstrebten Ziel- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2002 IX R 32/98, BStBl II 2002, 674, und vom 26. März 1996 IX R 51/92, BStBl II 1996, 443).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (vgl. auch BFH-Urteil in BStBl II 2002, 674).

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 55/01

    Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Die Ehegatten bestimmen in gleichberechtigter Partnerschaft nicht nur ihre persönliche, sondern auch ihre wirtschaftliche Lebensführung (vgl. dazu auch BVerfG vom 28. Februar 1980 1 BvL 17/77, 7, 9, 14, 15, 16, 37, 64, 74, 78, 100/78, 5, 16/79 und 1 BvR 807/78, BVerfGE 53, 257, 296 f.; vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 11. März 2003 IX R 55/01, juris).

    Dem Gedanken der Wirtschaftsgemeinschaft entspricht es dabei nach Meinung des BFH auch, wenn die auf dem Konto der Ehefrau entstehende Unterdeckung durch �berweisungen von dem gemeinsamen Girokonto beseitigt wird (BFH, Urteil vom 11. März 2003, a.a.O. zum Fall des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch die Ehefrau und die anschlie�ende Vermietung an den Ehemann), selbst wenn das gemeinsame Konto im Wesentlichen durch das Geschäftsführergehalt des Ehemannes gespeist wird.

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Dies ändere nichts daran, dass die Ehegatten das Erworbene gemeinschaftlich erwirtschaften (vgl. zum "Wirtschaften aus einem Topf" BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BStBl II 1999, 782, unter C. I. 1.).
  • BFH, 20.05.1998 - III B 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Die Vertragspartner wollen einverständlich nur den äu�eren Schein eines Rechtsgeschäftes hervorrufen, jedoch die mit diesem Rechtsgeschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BStBl II 1998, 721).
  • BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92

    Die Darlehensgewährung eines minderjährigen Kindes an ein Elternteil zur

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Eine missbräuchliche Gestaltung ist gegeben, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die -gemessen an dem erstrebten Ziel- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2002 IX R 32/98, BStBl II 2002, 674, und vom 26. März 1996 IX R 51/92, BStBl II 1996, 443).
  • BFH, 26.06.2001 - IX R 68/97

    Einkommensteuererklärung - Werbekostenüberschuss - Einkünfte aus Vermietung und

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Dies setzt nach der neueren Rechtsprechung des BFH zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien klar und eindeutig vereinbart und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 68/97, BFH/NV 2001, 1551, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Es stand dem Kläger frei, der Klägerin das streitige Grundstück unentgeltlich im Wege der Schenkung zu überlassen oder diese �bertragung entgeltlich im Wege eines Kaufvertrages zu vollziehen (ständige Rechtsprechung zu Vertragsbeziehungen zwischen Eheleuten, vgl. BVerfG vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57, BVerfGE 13, 290, NJW 1962, 437, zu Arbeitsleistungen auf vertraglicher Grundlage; BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 30/98, BStBl II 2000, 223, und von 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFH/NV 2003, 534).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des GroÃ?en Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BStBl II 1983, 272).
  • BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00

    Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Es stand dem Kläger frei, der Klägerin das streitige Grundstück unentgeltlich im Wege der Schenkung zu überlassen oder diese �bertragung entgeltlich im Wege eines Kaufvertrages zu vollziehen (ständige Rechtsprechung zu Vertragsbeziehungen zwischen Eheleuten, vgl. BVerfG vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57, BVerfGE 13, 290, NJW 1962, 437, zu Arbeitsleistungen auf vertraglicher Grundlage; BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 30/98, BStBl II 2000, 223, und von 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFH/NV 2003, 534).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
    Die Ehegatten bestimmen in gleichberechtigter Partnerschaft nicht nur ihre persönliche, sondern auch ihre wirtschaftliche Lebensführung (vgl. dazu auch BVerfG vom 28. Februar 1980 1 BvL 17/77, 7, 9, 14, 15, 16, 37, 64, 74, 78, 100/78, 5, 16/79 und 1 BvR 807/78, BVerfGE 53, 257, 296 f.; vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 11. März 2003 IX R 55/01, juris).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

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